Hallo, wir möchten einen gebrauchten VW T4, Erstzulassung 1999 mit 172.000 km kaufen. Das Angebot fanden wir auf mobile.de. Laut Mobile handelt es sich um einen Händler.

Wir meldeten uns bei eben diesem und vereinbarten vergangenen Samstag einen Termin, um uns das Fahrzeug persönlich anschauen zu können. Außerdem wurde eine Probefahrt vereinbart.

Der VW war in einem ganz ordentlichen Zustand, als wir dann die Probefahrt machen wollten, hieß es plötzlich, dass das nicht ginge, da die Zulassung noch auf den Kunden liefe, das Auto müsse erst abgemeldet werden.

Also wieder neuen Termin vereinbart. Probe gefahren. Alles in Ordnung, wir wollten die Anzahlung leisten und da hieß es plötzlich, dass er als Händler ein solches Fahrzeug, das schon über 10 Jahre alt ist, nicht an eine Privatperson verkaufen dürfe, weil er auch gar keine Gewährleistung geben darf!

Das kommt mir alles insgesamt mehr als Spanisch vor und ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ganz stimmt.

Ich denke eher, dass ein Händler ggü. einem anderen Gewerbetreibenden keine Gewährleistung geben muss, aber einer Privaterson schon.

Sehe ich das richtig? Mittlerweile tendiere ich dazu, mir einen anderen Bus zu kaufen, das kommt mir nicht ganz koscher vor!