Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar habe ich meinen gebrauchten Hyundai Coupe an eine Privatperson verkauft. Der Käufer schickte 2 ungepflegte ältere Herren zum abholen, sie haben das Auto begutachtet, eine Probefahrt um den Block gemacht und nach einigen Gesprächen und Verhandlungen haben sie es in bar gekauft. ( Gewährleistung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen ) Der PKW hatte einen Unfallschaden an der Fahrertür ( Delle ).

2 Tage später ruft mich entsetzt der Käufer an und meinte zu mir, es seien diverse Lackierungen getätigt worden und vorallem die Kupplung ist defekt, ich soll ihm doch Betrag X überweisen. Nachdem ich alles abgestritten habe, drohte er mir noch und legte auf.

Heute habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt vor mir, in dem ich aufgefordert werden, eine Kaufpreisminderung i.h.v 600 Euro zu aktzeptieren und die Kosten des RA zu tragen. Er meinte die Gewährleistung seie unwirksam.

Nun folgendes: Als ich mir das Auto vor 2 Jahren gekauft habe, war ich der Meinung die Kupplung wäre so normal ( sie kommt ein bisschen später als sonst ) und dies mein Erstes Auto war, habe ich mir auch keine Gedanken gemacht. Auch steht im damaligen Kaufvertrag keine Daten zur vorherigen Schaden. Selbst Lackierungsarbeiten habe ich nicht getätigt.

Wer hat nun Recht? Muss ich den Betrag zahlen?

Bitte um RAt

Liebe Grüße