Schuhe von eBay gekauft, nun kaputt.

6 Antworten

Wenn du die bei einem gewerblichen Händler gekauft hast hast du Anspruch auf Umtausch, von Privat nicht :) Liebe Grüße steht aber eigentlich immer bei den AGBs dabei.

Nicht nach 1,5 Monaten. Du hast einfach nur Pech gehabt, weil die Qualität nicht deinen Erwartungen entsprach. Sicherlich war es günstig und Made in China. Sollte von so etwas immer die Finger weg lassen. Lieber mehr zahlen und gute Qualität erhalten.


Jakuzzi  30.06.2014, 00:12

Das stimmt so nicht! Warenmängel müssen innerhalb von 2 Jahren ersetzt werden.

0

Du hast Recht auf Nachbesserung, d.h. Reparatur oder Austausch. Vorraussetzung: Der Händler ist gewerblich

falls es eine echte, eingetragene firma ist, gibt es gewährleistung. meist aber verkaufen ebay-shops billigware aus asien. und regressionsansprüche laufen ins leere.


nachtlicht1978  30.06.2014, 16:34

Warum sollten sie ins Leere laufen? Der Hersteller kann dir vollends egal sein. Für Gewährleistungsansprüche ist der Verkäufer (wenn er gewerblich handelt) verantwortlich.

Für Neuware gilt 24 Monate ab Kaufdatum / nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

0

Kommt zum einen auf die Schuhmarke an, bzw. wie oft Du diese getragen hast.

Als nöchstes wäre die Frage ob Du bei einem gewerblichen oder privaten Verkäufer gekauft hast.

Gib mal bitte die Artikelnummer an.


Jakuzzi  30.06.2014, 00:14

Was hat das bitte mit der Schumarke zu tun? Und wie oft sie getrafen wurden?

Lg

0
haikoko  30.06.2014, 00:15
@Jakuzzi

Ein Qualitätsschuh ist immer noch anders zu betrachten, als ein China-.Billigtreter

5
haikoko  30.06.2014, 00:21
@haikoko

Dein Kommentar:

Es ist doch ein gewerblicher Verkäufer?

Du bist unsicher, ob es ein gewerblicher Verkäufer ist? Oder warum beendest Du die Ausage mit einem Fragezeichen.

Gib doch mal bitte die Artikelnummer.

4
nachtlicht1978  30.06.2014, 16:30
@haikoko

Sofern der Artikel über einen Händler erworben wurde als Neuware, ist es vollends unerheblich ob es sich um einen Markenschuh oder ein NoName Produkt handelt.

In beiden Fällen gilt die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate / nach 6 Monaten Beweilslastumkehr).

Da der Artikel erst 1,5 Monate als ist, gibt es keinen Grunde, warum diese "aufplatzen".

0
haikoko  30.06.2014, 17:10
@nachtlicht1978

Wenn es sich tatsächlich, wie von mir vermutet, um einen China-Import handelt, nützt das leider alles nichts.

Es ist müßig, sich darüber jetzt den Kopf zu zerbrechen. Der Fragesteller meldet sich nicht mehr. Wir wissen bis jetzt noch nicht einmal, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt, s. Gewährleistung.

2
nachtlicht1978  01.07.2014, 13:14
@haikoko

Der Kunde schrieb, er habe diese Schuhe bei einem Händler bei Ebay gekauft. Nichts steht davon, dass es sich um einen Direktimport handelt.

Ich gehe also davon aus, er hat einen Schuh bei einem in Deutschland ansässigen Ebay-Händler erworben.

Dieser ist für die Sachmängelhaftung nach BGB heranzuziehen. Auch wenn die Schuhe Billigware aus China ist. Das spielt keine Rolle.

0