Hallo,
ein Elternteil wohnte bisher mit einem Kind in einer Wohnung und hat Leistungen vom Jobcenter bezogen. Auch die Miete wurde vom Amt direkt an den Vermieter gezahlt.
Anfang August ist jetzt noch das andere Elternteil mit 2 weiteren Kindern in die Wohnung gezogen. Die Bedarfsgemeinschaft hat sich also um 3 Personen erweitert. Das Jobcenter hat Ende August jetzt erstmal garkeine Leistungen mehr bezahlt, weil angeblich jetzt alles neu beantragt werden muss. Kann das so sein?
Es müßte doch zumindest für die bisherigen 2 Personen erstmal alles weiterlaufen. Dass die Prüfung für die Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft länger dauert, ist ja noch einleuchtend. Aber das garnichts mehr betahlt wird, eher nicht.
Ist das Vorgehen des Jobcenters so rechtens?