Hallo Zusammen, ich habe letzte Woche ein paar Stiefel bei Ebay Kleinanzeigen erstanden. Als diese bei mir ankamen stellte ich fest, dass diese Stiefel unterschiedliche Größen haben, d.h. der linke Stiefel ist kleiner als der rechte. Dies war so in der Anzeige nicht angegeben. Der Verkäufert weigert sich nun, die Stiefel zurückzunehmen, beruft sich darauf, ich hätte mich vorher informieren müssen (Größe war in der Anzeige angegeben, aber eben die falsche und es stand nicht drin, dass sie unterschiedlich groß sind) und beruft sich auf "gekauft wie gesehen". Ich habe die Stiefel nicht abgeholt, sondern per Versand bekommen, habe sie als vorher nicht gesehen bzw. geprüft. Ich habe ihm ein Frist gesetzt und ihn informiert, dass ich Anzeige erstatten werde, wenn er der Rückabwicklung nicht zustimmt, nun droht er mir mit Gegenanzeige wegen Bedrohung und Falschaussage. Dazu muss ich sagen, dass ich in jeder E-Mail sehr höflich aber bestimmt geschrieben habe.

Die Anzeige und den E-Mail-Verkehr habe ich natürlich ausgedruckt. Ist es sinnvoll, damit zum Rechtsanwalt zu gehen? Es geht immerhin um 90 Euro, die ich gerne wieder hätte, denn unter diesen Umständen hätte ich die Stiefel natürlich nicht gekauft. Habe ich da eine Chance?