Rückgaberecht bei Tankstellen

Guten morgen,

ich habe eine Frage zum Rückgaberecht. Folgende Situation ist mir zugestoßen und da möchte ich nun doch mal ein kleines bissel klarheit reinbekommen. Ich war in einer deutschen großen Tankstelle mit Shop und kaufte mir für mein Auto eine Innenbeleuchtung. Kurzer Moment nicht aufgepasst, das Teil gekauft und ab ins Auto. Im Auto angekommen (unmittelbar danach) seh ich dass ich versehentlich ein 24V Lämpchen gekauft habe, also für LKW. Ca. 5min nach meinem Kauf komme ich mit der noch nicht geöffneten Verpackung in den Shop und sage dem Verkäufer "Hier möchte ich zurückgeben, hab ausversehen das falsche gekauft." Sagt der Verkäufer "Ne is nicht, wir wollen hier ja verkaufen und nicht umtauschen, ich nehm das nicht zurück!" Nach ner heftigen Auseinandersetzung und nachdem ich immer wieder wiederholt habe dass ich umtauschen möchte und nicht zurückgeben, hat er mir mein Geld wieder gegeben, ich hab dann aber gesagt nachdem ich mein Geld hatte und das richtige Teil eh nicht da war "Ne ich kauf hier nixmehr, sowas kundenunfreudliches unterstütze ich nicht noch mit Geld." Ich hab auf mein Widerrufsrecht gepocht in dem Gespräch und der Tankmensch meinte er muss, was er verkauft hat, nichtmehr zurück nehmen.

Wer hatte nun Recht. In jedem Einzelhandel kann ich meine Ware doch zurück geben wenn sie nicht passt oder ähnlich. Das Widerrufrecht bezieht sich vielleicht nicht direkt auf den Einzelhandel, da heisst es meinetwegen Gewährleistung oder so. Aber ich hab noch nie gehört dass ich etwas nicht zurück geben kann, ausser bei Ebay Privatkauf oder meinetwegen etwas extra für mich angefertigtes.

Verbraucherschutz, Gewährleistung, Rückgaberecht, Tankstelle, Widerrufsrecht
Arbeitgeber zahlt auch nach Gerichtsurteil nicht

Hallo,

ich weiss absolut nichtmehr was ich noch machen soll. Meine Bereitschaft das Geld selbst mit hilfe von... ne meine Gedanken lasse ich mal hier raus. Jedenfalls bin ich komplett verzweifelt. Mein Arbeitgeber schuldet mir 2,5 Monatsgehälter + Überstunden und Nachtzulagen, wir reden von einer knapp 5stelligen Summe. Er hat den ersten Monat bis Ende des Folgemonats nicht bezahlt, hat sich vor meinem Urlaub bei mir entschuldigt und mir versprochen Montags gleich das Gehalt zu überweisen und auch noch etwas drauf zu legen als Entschädigung. Mittwochs hatte ich 2 komplett an der Nase herbeigezogene Abmahnungen in der Post und die Kündigung.
Das ganze liegt jetzt schon ne Weile zurück und ist natürlich beim Anwalt und vor Gericht war ich auch schon. So bei dem Termin erschien der AG nicht, nur sein Anwalt. Über Überstunden und Nachtzulagen will ich nochmal einen Gerichtstermin aber mein Geld würde ich natürlich umgehend bekommen. Passiert ist nix. Keine Reaktion der Gegenseite. Mein Anwalt meinte zwar dies, das und jenes in die Wege zu leiten aber mir bringt das nix. Ich hab seit 3 Monaten keine Kohle mehr, ich hab mir auch noch genau in dem Monat wo kein Geld mehr kam ein Haus gekauft. Mein Anwalt meinte mit den Kontodaten meines AG könnte man das Konto sperren aber die Kontonummer ist nirgends zu finden. Wie sieht das denn bei Lohnpfändung aus? Also kann man nicht an den Auftraggeber des ex AG gehen und dort Geld pfänden lassen? Wenn ich meine Rechnung bei Otto nicht zahle passiert mir das ja auch.

Ich hatte hier zu dem Thema schonmal eine Frage gestellt, damals noch mit ein bissel Galgenhumor aber mittlerweile ist mir das Lachen vergangen.

Hoffe hier vielleicht ein paar Anregungen zu bekommen

LG

Arbeitsrecht, Klage, Lohn
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