Kaffeemaschine das 3te mal in innerhalb der Gewährleistung reklamiert, Recht auf neues Gerät?

5 Antworten

lt. des BGB-Gesetzes muss der Kunde 2 Reparaturversuche akzeptieren, falls es nach diesen beiden Versuchen immer noch nicht funktioniert, dann hat man Recht auf Rücktritt, Schadensersatz oder kompletten Umtausch.

Nicht so ganz. Es gibt kein grundsätzliches Rücktrittsrecht nach 2 gescheiterteten Reparaturversuchen, dies erwächst erst, wenn der Rücktritt nach dem ersten erfolglosen und vor dem jeweils nächsten Reparaturversuch schriftlich erklärt wird und wird erst wirksam, wenn nach der den Rücktritt betreffenden Reparatur der selbe Fehler erneut auftritt.

Schadensersatz wäre grundsätzlich zu erstreiten und Umtausch obliegt bis zum wirksamen Rücktritt der Wahl des Verkäufers, anstelle einer Reparatur, wobei durch den Umtausch die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht berührt wird.

Jetzt ist es so, dass wir die Maschine das dritte mal zur Reparatur schicken mussten, jedoch nicht hintereinander: Sprich innerhalb von 1,5 Jahren das dritte Mal.

Daraus allein ergibt sich noch kein Rücktrittsrecht, da der Rücktritt vor der letzten Reparatur hätte schriftlich erklärt werden müssen. Die Gelegenheit besteht jedoch erneut vor der nächsten Reparatur.

Also haben wir das Recht darauf eine neue Maschine zu fordern.

noch nicht.... wie oben beschrieben

innerhalb von 2 Jahren Gewährleistung war das Gerät ein halbes Jahr nicht im Haus da es bei der Reparatur war.

Das spielt erstmal so lange keine Rolle, wie dafür für zukünftige Reparaturen kein Schadensersatz in Vorraus geltend gemacht wird, bzw. ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur verlangt wird.

In der Gewährleistungsphase sind Ansprüche und Rücktritte immer und grundsätzlich für die Zukunft zu stellen, so dass der Verkäufer dies in seine Überlegung einbeziehn kann, wie er mit der Gewährleistung umgeht. Er kann grundsätzlich selbst zwischen Reparatur, Umtausch und Rücktritt entscheiden solange der Rücktritt des Kunden noch nicht wirksam ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Oponn  02.10.2019, 09:28
Es gibt kein grundsätzliches Rücktrittsrecht nach 2 gescheiterteten Reparaturversuchen,

Doch.

Daraus allein ergibt sich noch kein Rücktrittsrecht, da der Rücktritt vor der letzten Reparatur hätte schriftlich erklärt werden müssen.

Wie kommst du darauf?

Er kann grundsätzlich selbst zwischen Reparatur, Umtausch und Rücktritt entscheiden.

Oh Gott, wie falsch.

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verreisterNutzer  02.10.2019, 09:29
@Oponn

ich habe jetzt keine Zait mehr, kann dies aber im Laufe des Tages gern alles mit den entsprechenden Gesetzen aus dem BGB belegen.

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verreisterNutzer  02.10.2019, 09:38
@Oponn

da brauch ich nix versuchen, nur raussuchen....
ich weiß mit verbindlicher Sicherheit das es so ist und das es anhand des BGB genauso belgbar ist wie ich beschrieben habe

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Im Rahmen der Sachmängelhaftung kann der Kunde bei einem Sachmangel, der bereits beim Kauf vorlag, wählen zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung(Reparatur) und Lieferung einer mangelfreien Sache. Nach Ablauf eines halben Jahres muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Die Nachbesserung gilt nach zwei erfolglosen versuchen als fehlgeschlagen. Dann oder wenn der Händler die Nacherfüllung evrweigert, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich bin kein Fachmann für das Recht, aber hier liegt nach meiner Auffassung eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers vor. Damit gilt das, was Du einleitend in Deiner Frage geschrieben hast: zwei mal Reparatur, dann Rücknahme oder Umtausch.

Es wäre vermutlich besser gewesen, die Reparaturen während der Gewährleistungsfrist über den Händler abzuwickeln. Wenn ihr einen Nachweis über die Reparaturen habt, dann stehen die Chancen für ein Umtausch oder die Rücknahme gut. Notfalls über den Rechtsweg.

Das hat übrigens nichts mit einer Garantie zu tun. Die ist sowohl für den Hersteller wie auch für den Händler freiwillig und kann individuell gestaltet werden.

Hier wäre vielleicht ein Gang zur Verbraucherzentrale zu überlegen, jedenfalls dann, wenn der Händler sich quer stellen sollte.

Gruß Matti

Vom Verstand her wäre es angebracht, und die Maschine war teuer... aber schwierig, sogar bei Autos, es werden Ausreden gesucht (zu wenig Wartung etc).

war der erste Fehler innerhalb der ersten 6 Monate ? Wenn ja und du hast einen richtigen Reparaturbericht ( nicht sowas wie softwarefehler wurde neu aufgespielt ) dann erbitte das beim Händler. Viel Erfolg