Kann mir jemand behilflich sein? Was nun? Darf er/sie es? Gewährleistung?

Ich habe ende letzten Monats ein Schuhpaar (Nike Shox Ride 2 Supreme) auf Kleinanzeigen verkauft die mir mein Freund im Urlaub aus Vietnam gebracht hatte da diese mir zu Groß waren.

Ich war mir vorerst unbewusst ob die Original sind oder nicht weil die Qualität war sehr hochwertig und zumanderen bin ich in den Sneakerding nicht drinne.

Aber was soll's ich habe die Schuhe auf Kleinanzeigen für 150€ inkl Versand verkauft und habe schnell einen Intressanten gefunden der sie mir für den Preis abgekauft hat.Ich habe auch nicht in der Anzeige stehen gehabt das die Schuhe höchstwahrscheinlich keine Originale wären da meine Anzeige sonst gelöscht wäre und ich dringend Geld gebraucht habe.

Nachdem der Käufer die Schuhe erhalten hat, hat er mir einen langen Text mit vielen Paragraphen zukommen lassen wo er der Meinung war das ich ihn Originale Schuhe gemäß § ... (Siehe Bild) besorgen sollte obwohl er mir ja nur ein Bruchteil des eigentliches Preises gezahlt hat. Er war sich bewusst das die Schuhe nicht Original wären, dazu meinte er das die Schuhe auf StockX ca. 900€ kosten obwohl der Retailpreis ja 190€ war. Was soll ich jetzt machen, ich würde mich auf jede hilfe freuen da ich aktuell sehr große finanzielle Probleme habe weshalb ich ja gezwungen war die Schuhe zu verkaufen. Ich kann niemals ca. 900€ zahlen, ich habe probleme um mich über meiner Nahrung zu kümmern.

Er verlangt von mir nichtmal den ursprünglichen Preis (190€) sondern den Preis (800€+) für welches StockX die Schuhe verkauft.

Ich bin dankbar für die hilfe jeden einzelnen!

Fälschung, Gesetz, Kleinanzeigen, BGB, Gewährleistung, Käuferschutz, Sneaker, Widerrufsrecht, Fake
Wer schuldet wem was beim Handykauf im Laden?

Hallo zusammen!

Ich hab momentan einen etwas komplizierten Fall:

Ein Kunde hat jetzt vor rund zwei Monaten einen Handyvertrag in unserem Shop abgeschlossen.

Zuerst gab es Probleme mit dem abgehenden Mobilfunkanbieter, da dieser den Kunden nicht gehen lassen wollte.

Anschließend konnte man dies allerdings klären, wodurch der Auftrag Anfang diesen Monats aktiviert wurde.

In diesem Vertrag ist ein Smartphone beinhaltet, da dieses zu dieser Zeit nicht vorrätig war, wurde das Handy über Unseren Telekommunikationspartner verschickt. Das ist auch sehr üblich bei uns.

Der Kunde wohnt in einer deutschen Adresse & ist Staatsangehöriger Kroate.

Leider ist einem meiner Shopmitarbeiter ein Fehler unterlaufen.

In der Liefer-, Rechnungs- & Kundenadresse stand statt Deutschland, Kroatien als Land drin, Straße, PLZ und Stadt waren allerdings die deutschen.

Da das Paket an DHL übergeben wurde & DHL natürlich an den Daten nichts ändern darf, wurde dieses Paket nach Kroatien geschickt. Dies ohne Erfolg. 2 mal…

Der Kunde ist natürlich sauer.

in meiner Abwesenheit wurden die Shopmitarbeiter von diesem Kunden laut darauf angesprochen, diese konnten keine Lösung finden. Er forderte allerdings das Handy kostenlos jetzt mitnehmen zu dürfen. Da dies natürlich Bestandstechnisch nicht ging, wurde dies verneint. Daraufhin wurde er wütend & verlies den Laden.

Nach Telefonaten mit dem Telekommunikationsanbieter, DHL & dem Kunden konnte keine direkte Lösung gefunden werden.

das Paket müsse nach Deutschland zurück und neu abgeschickt werden.

da der Kunde jetzt seit 2 Monaten auf sein Handy wartet, möchte er einen Schadensersatz von uns. Bzw. ein neues Handy aus unserem Bestand oder direkt vom Vertrag zurücktreten.

All das ist nicht möglich.

Zumal der Kunde hier selber schuld hat, da die vertragsunterlagen beide Parteien zu kontrollieren & daraufhin zu unterzeichnen zu haben.

Hier wurden ganz klar meinen Mitarbeiter versucht die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Allerdings waren auch andere Daten die der Kunde diktiert hat, wie die E-Mail falsch, wodurch hier keine Acht auf den fertigen Vertrag gegeben wurde.

Was ist die rechtliche Lage?

Das Fernabsatzgesetz gilt ja nicht, dass sich hier um ein Ladengeschäft handelt und der Kunde sich das Telefon vor Ort anschauen kann.

Die Lieferung wurde an einen externen Spediteur weitergegeben, der ja in der Regel mit haftet.

Apple, Computer, Handy, Smartphone, O2, Betrug, Rechtsanwalt, Kroatien, legal, Recht, Widerruf, Vertrag, Bestellung, Handyvertrag, Lieferung, Shop, Telekom, Telekommunikation, Vodafone, Widerrufsrecht, fernabsatzgesetz, LIEFERUNGSVERZUG
Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

Ich grüße Euch,

ich habe mir am 25. November 2023 auf einer Online-Plattform eine maßgeschneiderte Platte bestellt. Diese haben auf der Webseite gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB einen Liefertermin angegeben, zu dem die verpflichtet sind.
Auf der Webseite selbst ist ein konkreter Liefertermin von 10 Werktagen angegeben, vor Abschluss des Kaufvertrages ein unverbindlicher Liefertermin von ca. 10 Werktagen.

Bereits nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice und der danach erhaltenden E-Mail wurde festgehalten, dass der Händler in Verzug gerät. Gemäß Verbraucherzentrale wäre nach nicht-Einhaltung des unverbindlichen Liefertermin eine Nachfrist von 14 Tagen angemessen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Händler wurde mir mitgeteilt, dass das maßangefertigte Produkt erst am 21. Dezember bei dem Händler erscheinen und mir dann erst versendet wird.

Da also die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, der Händler im Verzug ist und selbst nach der angemessenen Nachfrist, welche ich dem Händler setze, das Produkt voraussichtlich nicht eintreffen wird, wollte ich nach der nicht-einhaltenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.

Etwas war mir schon klar und darauf berief sich auch der Händler natürlich: das Widerrufsrecht erlischt bei Sonder- und Maßanfertigungen. Somit steht mir das Rücktreten vom Vertrag nicht zu - so der Händler.

Jetzt mal rein aus Interesse: was steht mir rein rechtlich zu und was nicht?

Jura, sonderanfertigung, Widerrufsrecht, Lieferverzug
Kann ich Solarspeicher Senec zurückgeben?

Hallo an alle Forenmitglieder, wir haben einem Angebot Anfang August für eine Photovoltaikanlage zugestimmt. Es umfasst eine 9 kwp Anlage (Full Black Paneele), einen Senec 5 kWh (v3 Hybrid Duo) Speicher, eine Garantieverlängerung auf den Speicher auf 20 Jahre und einen Cloudanschluss. Mit Einbau eines neuen Stromkastens zahlen wir 25400 €.

Letze Woche wurden die Paneele an einem Tag angebracht, der Speicher steht unten im Karton im Keller. Einen Termin für die Installation haben wir noch nicht. Leider erst jetzt und dies ärgert mich so extrem, habe ich von den Bränden von Senec erfahren. Uns verunsichert dies total und wollen diesen Speicher nicht mehr bei uns stehen haben. Die Widerrufsfrist auf den Vertrag ist verstrichen, allerdings steht in der Belehrung ebenso, dass man auf Hardware ein 14 tägiges Widerrufsrecht hat, ab Erhalt der Ware. Hier wären wir drin. Wie ist eure Meinung? Kann man den Speicher zurückgeben und gegen einen anderen austauschen? Macht dies Sinn oder ist es Panikmache? Wir waren im Glauben, ein Qualitätsprodukt zu kaufen und lesen jetzt von einigen Bränden und lesen nun, dass die Leistung bereits mehrfach auf 70% oder weniger gedrosselt wurde. Das wurde uns bei Unterzeichnung des Vertrages natürlich nicht gesagt. Am Speicher hängt leider auch die Cloud und die Garantieverlängerung. 

Wir sind so verunsichert. Wie würdet ihr vorgehen? Über Einschätzungen wären wir sehr dankbar.

Anwalt, Verbraucherschutz, Photovoltaik, Solar, Solaranlage, Verbraucherrecht, Widerrufsrecht, stromspeicher
Annahme Paket verweigern Wiederruf Bestellung?

Hallo,

ich habe online etwas vorbestellt, es wo anders bereits günstiger erhalten und wollte es somit von dem Shop nicht mehr haben. Auf ihrer Homepage schreibt der Shop, dass sie aktuell nur per E-Mail erreichbar sind, deshalb konnte ich nicht anrufen, sondern habe, weil der Artikel noch nicht versand wurde (, obwohl das Erscheinungsdatum bereits eingetreten ist), eine E-Mail an ihren Support geschrieben, dass ich die Bestellung gerne stornieren möchte. Bei diesem Shop habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass er aus irgendeinem Grund E-Mails nicht (immer ?) liest. Nun habe ich eine automatische E-Mail erhalten, dass das Paket (mit Hermes) versand wird. Es scheint also so, als würden sie meine E-Mail nicht rechtzeitig lesen, sondern den Artikel rausschicken.

Nun lautet meine Frage: Kann ich die Annahme des Paketes verweigern? Ich habe sie über den Wiederruf informiert, und da es keinen Hermes-Paketshop in meiner Nähe gibt und ich lange arbeite, wäre es ein Aufwand, das Paket dann zurückzuschicken, wenn ich überhaupt ein Retourelabel vom Shop erhalte. Von mir aus kann mir der Shop dann auch die Kosten für den Rückversand durch den Wiederruf stellen, wobei es eigentlich nicht meine Schuld ist, wenn sie ihre E-Mails nicht lesen und telefonisch nicht erreichbar sind.

Gilt dies als Wiederruf, wenn ich sie vorher darüber informiert habe (, aber sie es ignoriert)? Ich möchte einfach mein Geld für den Artikel zurückhaben.

Vielen Dank!

Mit freundluchen Grüßen

Versand, Vorbestellung, Online-Shop, Recht, Widerruf, Bestellung, Hermes, Paketversand, Widerrufsrecht, Bestellung stornieren
Höhe der Gebühren einer Annahmeverweigerung bei DPD?

Hallo,

Ich befinde mich derzeit in einer äußerst unangenehmen Situation.

ein Shop bei dem ich eine Bestellung aufgab hat die Ware trotz widerruf einfach verschickt.

mir bei Annahmeverweigerung mit gebühren gedroht. In Rücksprache mit Paypal verweigerte ich die Annahme. weiterhin empfohl paypal mir eine Anlaufstelle die mir weiterhelfen würden nachdem verbraucherschutz de mir mitteilen musste dass die Firma ihnen nicht mehr sinnvoll antwortet.

Von dieser Anlaufstelle bekam ich auch sehr schnell eine Rückmeldung. Diese müssen aber nun wissen, wie hoch die Gebühren der Annahmeverweigerung sind. wenn ich dies nicht wisse, könne ich eine schätzung abgeben aber wie soll ich dies schätzen.

der Shop antwortet mir nicht mehr und in wie fern ich dort eine seriöse auskunft kriege ist eh fraglich.

Also kontaktierte ich DPD und fragte ob diese mir mitteilen können welche Gebühren sie denn bei einer Annahmeverweigerung erheben.

Antwort: "Vielen Dank für Ihre Email. Der Versender könnte trotzdem die Versandkosten berechnen. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Versender"

bei Paketda wurde mir von einer Annahmeverweigerung abgeraten, da man bei einem unseriösen Händler ja nicht wisse, ob die Gebühren die er aufruft rechtens seien.

verstehe ich DPD nun also richtig dass keine Gebühren anfallen aber er die Versandkosten berechnen könne, oder kostet die Annahmeverweigerung das gleiche wie der Versand? ich bin verwirrt. Wieso kann DPD mir da jetzt eigentlich nicht weiterhelfen? wer wenn nicht DPD kann mich über entstandene Kosten aufklären? es kann doch nicht sein, dass der Shop nun Kosten berechnet und ich bei DPD nicht mal nachhaken kann, ob diese Korrekt sind.

hat jemand hier ggf Erfahrung?

Versand, Online-Shop, Recht, Widerruf, Verbraucherschutz, Paket, Bestellung, DPD, Lieferung, Online-Shopping, Paketdienst, Paketzustellung, Widerrufsrecht, Annahmeverweigerung, DPD Paket
Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?

Hallo,

die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.

Kurze Schilderung:

Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.

Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).

Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.

Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?

Liebe Grüße

Internet, Kündigung, WLAN, Vertrag, Handyvertrag, Vertragsrecht, Vodafone, Widerrufsrecht
Kühlschrank Ruhezeit?

Hallo zusammen,

Ich habe einen Kühlschrank (Kühl-gefrier-Kombi) online gekauft und gestern morgen ist dieser angekommen. Heute erfahre ich zufällig von jemandem, dass ich den Kühlschrank hätte nicht direkt anschließen dürfen?

Ich habe beim Auspacken die Bedienungsanleitung durchbblättert und da stand nichts dazu, der Lieferant hat den Kühlschrank stehend auf einer Sackkarre reingebracht und als ich gefragt habe, ob ich irgendwas bestimmtes beachten muss, meinte er Nein und musste schnell abhauen. Dann habe ich den Kühlschrank (bis auf ein bisschen Folie) ausgepackt und angeschlossen, und seitdem läuft der.

Ich muss gestehen, der hört sich lauter an als erwartet, da ich den gleichen Modell von vorher kannte und er ziemlich leise war. Dabei dachte ich mir aber, das wird nicht dauern. Nun wird für mich das ganze doch etwas verdächtig.

Habe ich nun den Kühlschrank unbewusst ruiniert und das ganze Geld verloren? Ich höre öfter, das Gesetz würde vor Dummheit nicht schützen, aber über etwas so wichtiges soll man doch vom Verkäufer bzw. Hersteller ausreichend informiert werden, oder?

Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten, da mich das Thema extrem belastet. Ich habe es kaum geschafft, aus der Wohnungslosigkeit rauszukommen und jetzt sowas... Ich hätte es mir nie erlaubt, einen neuen ungebrauchten Kühlschrank zu kaufen, wenn es mir nicht so wichtig wäre, dass dieser leise ist und lange hält. Nun zweifle ich an beide Kriterien...

Kühlschrank, Online-Shopping, Widerrufsrecht
Widerruf Vodafone?

Guten Abend,

Ich habe letzten Dienstag einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen, weil meine erste Gigabox kaputt ging. Ich war soweit bis auf kleinere Schwierigkeiten immer zufrieden und habe mir jetzt die zweite Version der Box andrehen lassen.Mit DAZN . Die ganze Zeit hatte ich bei der ersten Box Sky dabei. Das ist jetzt aber nicht mehr dabei und dieses DAzN habe ich mir die letzten zwei Tage mal angeschaut und ausser Fussball ist da für mich nichts interessantes dabei. Ich würde die Box gern behalten, hätte aber lieber wieder mein altes Sky dabei. Kann ich diesen Vertrag jetzt doch noch so einfach widerrufen? Ich denke ja, weil es ja zwei Wochen Widerrufsrecht gibt. Aber ich habe heute Nachmittag bei Vodafone angerufen und der junge Mann konnte nicht perfekt Deutsch. Vielleicht hat er mich nicht richtig verstanden, aber er meinte die Widerrufsfrist wäre vorbei. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wir haben in der Stadt einen Vodafone Shop. Kann ich auch da hin gehen und mich beraten lassen und widerrufen oder muss ich die Box zurückschicken und alles nochmals abschliessen? Oder geht das tatsächlich nur schriftlich? Ehrlich gesagt habe ich ein bisschen die Schnauze voll von den Telefonhotlines . Die sind zwar immer sehr freundlich, aber ich habe das Gefühl, die wollen einem immer nur was andrehen, was man doch nicht braucht. Er hat mir nicht gesagt, dass Sky nicht mehr dabei ist. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich gar nicht abgeschlossen. Ich hoffe ihr habt eine relativ unbürokratische Lösung für mich. Für einen schönen Abend noch.

Lg Tina

Vodafone, Widerrufsrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Widerrufsrecht