Notebooksbilliger Umtausch eines Gerätes innerhalb der ersten 14 Tage?

3 Antworten

Du musst dich schon entscheiden, ob du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder Gewaehrleistungsansprueche geltend machen willst.

Bei Widerrufsrecht geht das Teil einfach zurueck und du beommst dein Geld wieder. Einen Anspruch auf Umtausch hast du dabei natuerlich nicht.

Bei der Gewaehrtleistung kannst du zwar einen Umtausch gegen ein maengelfreies Geraet verlangen, der Haendler kann das aber auch ablehnen und statt dessen eine Reparatur anbieten (vereinfacht gesagt). Wenn das Geraet nicht mehr beschaffbar ist, wird es aber sowieso auf eine Reparatur hinauslaufen, bei Erfolglosigkeit auf eine Rueckabwicklung des Kaufvertrags. Ein neues Geraet wirst du also auch dann nicht bekommen. Woher auch, wenn er keins mehr hat und auch keins beschaffen kann?

da greifen ganz normale Vertrags-, Rücktritts-, und Erstattungsrechte, sind immer die selben die haben das Recht auf Nachbesserung, bei nem defekt.


HuuKhang 
Fragesteller
 19.11.2022, 03:23

Auch in den ersten 14 Tagen?

Hat man dort nicht normalerweise das Widerrufsrecht?

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ewigsuzu  19.11.2022, 03:26
@HuuKhang

wenn er heile ist.

Bei defekten nich unbedingt.

Im grunde kannste es versuchen die Rechte auch mit den 14 tagen kannste nachlesen.

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