Gewinnspielabo?

2 Antworten

Unclever...

Aber wie auch immer, warte, bis Post kommt und dann solltest Du innerhalb von 14 Tagen handeln.

Jeder gewerbliche Online-Verkäufer in Deutschland hat eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, und in der steht ausführlich, wie ein Widerruf zu erfolgen hat, sowas macht man übrigens rechtssicher per Einwurfeinschreiben.

Und ja, selbstverständlich geht das auch vor der Bezahlung und vor der Warenlieferung, auch wenn Unwissende gerne was anderes behaupten.

Klicken: Widerruf bereits ab Vertragsschluss möglich

Klicken: Was ist Medienkompetenz?


Franzi131095 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 10:42

Und wenn vor der Zeitschrift die ja jetzt regelmäßig kommen soll keine Post kommt wo ich nichts widerrufen kann ?
bin echt ziemlich ratlos 😩

Franzi131095 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 10:46
@Rasentraktor007

Falls ich nicht die Möglichkeit habe dieses Abo zu widerrufen, hören dann diese Abbuchungen irgendwann auf wenn ich diese regelmäßig zurückziehe ?

Du solltest den Brief abwarten, dieser enthält dann die Informationen zum Widerrufen. Dein Widerrufsrecht ist ja ab Abschluss 14 Tage lang verfügbar.

Sollte keine Post kommen, würde ich jegliche Abbuchung / Lastschriften von dieser Firma manuell rückbuchen, da mir der Vertrag nicht rechtens erscheint.

Um welche Gewinnspiel- Firma handelt es sich denn?


Franzi131095 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 10:45

Ja blöde Sache. Ich habe etwas bestellt wo ich regelmäßig etwas kaufe & da plopte ein Gewinnspiel Fenster auf wo ich ohne wirklich nachzusehen mitgemacht habe, deswegen kann ich selbst das nicht sagen. Richtig dumme und hirnrissige Aktion ich weiß ..

Cosmo7  17.08.2024, 10:48
@Franzi131095

Mach dir keine Sorgen, das passiert den Besten. Solche windigen Firmen haben miese Tricks, doch müssen sich auch an die Gesetze halten.

Franzi131095 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 10:56
@Cosmo7

und ich buche dann einfach jegliche Abbuchungen wieder zurück ? Auch wenn ich bereits diese Zeitschriften erhalte ?

Cosmo7  17.08.2024, 11:17
@Franzi131095

Ja, dir muss ein Widerrufsweg genannt werden. Wenn du keine Möglichkeit zum Widerruf hast, ist der Vertrag nicht rechtens. Dann würde ich alles zurückbuchen, ohne Gnade :-)