Kann mir jemand behilflich sein? Was nun? Darf er/sie es? Gewährleistung?
Ich habe ende letzten Monats ein Schuhpaar (Nike Shox Ride 2 Supreme) auf Kleinanzeigen verkauft die mir mein Freund im Urlaub aus Vietnam gebracht hatte da diese mir zu Groß waren.
Ich war mir vorerst unbewusst ob die Original sind oder nicht weil die Qualität war sehr hochwertig und zumanderen bin ich in den Sneakerding nicht drinne.
Aber was soll's ich habe die Schuhe auf Kleinanzeigen für 150€ inkl Versand verkauft und habe schnell einen Intressanten gefunden der sie mir für den Preis abgekauft hat.Ich habe auch nicht in der Anzeige stehen gehabt das die Schuhe höchstwahrscheinlich keine Originale wären da meine Anzeige sonst gelöscht wäre und ich dringend Geld gebraucht habe.
Nachdem der Käufer die Schuhe erhalten hat, hat er mir einen langen Text mit vielen Paragraphen zukommen lassen wo er der Meinung war das ich ihn Originale Schuhe gemäß § ... (Siehe Bild) besorgen sollte obwohl er mir ja nur ein Bruchteil des eigentliches Preises gezahlt hat. Er war sich bewusst das die Schuhe nicht Original wären, dazu meinte er das die Schuhe auf StockX ca. 900€ kosten obwohl der Retailpreis ja 190€ war. Was soll ich jetzt machen, ich würde mich auf jede hilfe freuen da ich aktuell sehr große finanzielle Probleme habe weshalb ich ja gezwungen war die Schuhe zu verkaufen. Ich kann niemals ca. 900€ zahlen, ich habe probleme um mich über meiner Nahrung zu kümmern.
Er verlangt von mir nichtmal den ursprünglichen Preis (190€) sondern den Preis (800€+) für welches StockX die Schuhe verkauft.
Ich bin dankbar für die hilfe jeden einzelnen!
5 Antworten
Ach wie geil. Da kauft sich einer für 150 Euro gefälschte Schuhe und haut dann auf den Putz! Es gibt schon einige seltsame Leute, die genau solche Sachen suchen, um dann andere Menschen zu quälen. Günter Gravenreuth war lange Zeit auch so einer.
Bin gespannt, was dir dein Rechtsberater so erzählt, den du dazu befragen solltest.
Grundsätzlich kann er das verlangen.
Ich würde gucken, ob er klagt....
Was willst sonst machen?
Biete ihm Rücknahme an und dann warte ab.
Kannst ihm ja noch schreiben, dass er sich das überlegen soll, weil du Bürgergeld bist und das auch nicht ändern wirst.
Darf der Käufer und er kann seine Rechte aus dem über Kleinanzeigen geschlossenen Kaufvertrag (Originalware liefern oder geldlichen Ersatz leisten) auf zivilrechtlichen Weg durchsetzen.
Der Käufer kann einen Mahnbescheid beantragen und dadurch einen vollstreckbaren Titel erwerben (verjährt in 30 Jahren).
Du hast nur die Möglichkeit ihm Deine Zahlungsunfähigkeit zu vermitteln und um Rückabwicklung des Kaufes bitten.
Ja darf er/sie
Du hast offensichtlich genau gewusst, dass es sich um eine Fälschung handelt.
das die Schuhe höchstwahrscheinlich keine Originale wären
Das musst auch nicht reinschreiben, da Fake Verkauf in Deutschland verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird.
Und ja, Du musst ihm jetzt die Original Treter besorgen.
Ja klar,
- aber Du darfst auch ohne Fake-Erwähnung keine Fälschungen verkaufen
Nochmal: Fake Verkauf ist in Deutschland verboten ist und wird strafrechtlich verfolgt ....auch wenn es nicht erwähnt wird.
Verstehst Du das nicht?
Ja und völlig zurecht. Du hast bewusst betrogen und nun hast du die Quittung dafür
Der Handel mit Fakes ist in Deutschland verboten. Dabei ist es irrelevant, ob du wusstest dass es Fakes waren oder nicht.
Ja, er/sie darf es. Und das hat hier nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern damit, dass du dich durch den Verkauf von gefälschter Markenware strafbar gemacht hast!
Wie bereits erwähnt ist es auf Kleinanzeigen nicht möglich, meine Anzeige wäre sofort gelöscht worden und wahrscheinlich auch mein Acc