Kann mir jemand behilflich sein? Was nun? Darf er/sie es? Gewährleistung?

5 Antworten

Ach wie geil. Da kauft sich einer für 150 Euro gefälschte Schuhe und haut dann auf den Putz! Es gibt schon einige seltsame Leute, die genau solche Sachen suchen, um dann andere Menschen zu quälen. Günter Gravenreuth war lange Zeit auch so einer.

Bin gespannt, was dir dein Rechtsberater so erzählt, den du dazu befragen solltest.

Grundsätzlich kann er das verlangen.

Ich würde gucken, ob er klagt....

Was willst sonst machen?

Biete ihm Rücknahme an und dann warte ab.

Kannst ihm ja noch schreiben, dass er sich das überlegen soll, weil du Bürgergeld bist und das auch nicht ändern wirst.


Marlene857 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 10:33

Danke, jede Antwort hilft mir in der Situation

Darf der Käufer und er kann seine Rechte aus dem über Kleinanzeigen geschlossenen Kaufvertrag (Originalware liefern oder geldlichen Ersatz leisten) auf zivilrechtlichen Weg durchsetzen.

Der Käufer kann einen Mahnbescheid beantragen und dadurch einen vollstreckbaren Titel erwerben (verjährt in 30 Jahren).

Du hast nur die Möglichkeit ihm Deine Zahlungsunfähigkeit zu vermitteln und um Rückabwicklung des Kaufes bitten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)
Darf er/sie es?

Ja darf er/sie

Du hast offensichtlich genau gewusst, dass es sich um eine Fälschung handelt.

das die Schuhe höchstwahrscheinlich keine Originale wären

Das musst auch nicht reinschreiben, da Fake Verkauf in Deutschland verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird.

Und ja, Du musst ihm jetzt die Original Treter besorgen.


Marlene857 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 10:45

Wie bereits erwähnt ist es auf Kleinanzeigen nicht möglich, meine Anzeige wäre sofort gelöscht worden und wahrscheinlich auch mein Acc

Margita1881  10.08.2024, 10:47
@Marlene857

Ja klar,

  • aber Du darfst auch ohne Fake-Erwähnung keine Fälschungen verkaufen

Nochmal: Fake Verkauf ist in Deutschland verboten ist und wird strafrechtlich verfolgt ....auch wenn es nicht erwähnt wird.

Verstehst Du das nicht?

TheMonkfood  10.08.2024, 10:55
@Marlene857

Ja und völlig zurecht. Du hast bewusst betrogen und nun hast du die Quittung dafür

miezepussi  10.08.2024, 10:59
@Marlene857

Der Handel mit Fakes ist in Deutschland verboten. Dabei ist es irrelevant, ob du wusstest dass es Fakes waren oder nicht.

Ja, er/sie darf es. Und das hat hier nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern damit, dass du dich durch den Verkauf von gefälschter Markenware strafbar gemacht hast!