Telekom Vertrag falsch abgeschlossen?
Hallo,
meine Eltern (80, 85 Jahre alt) haben vor einer Woche einen Brief bekommen, in dem wohl stand, dass ihr Vertrag ausläuft. Also sind sie aufgesprungen, wie das in dem Alter wohl ist und sind am selben Tag noch ohne was zu sagen schnell zu einem Telekomshop gefahren. Dort haben sie wohl ausdrücklich gesagt, dass sie nur Festnetz wollen und nichts anderes brauchen.
Leider war der Berater eine Art Abzocker und hat ihnen einen sehr teuren Vertrag für 2 Jahre angehängt! Nun zahlen sie über 50€/Monat und haben ein Packet mit Internet/Wlan Flat und Festnettelefon Flat mit 3 Rufnummern abgeschlossen. Als sie nach Hause kamen waren sie ahnungslos, was sie abgeschlossen haben und wussten nur, sie bekommen jetzt Festnetz. Der hat sie gar nicht aufgeklärt, nur gesagt, das wäre das beste Angebot für Festnetz, was es jedoch für den Preis keineswegs ist!
Nun habe ich versucht den Vertrag zu widerrufen. Jetzt haben die von Telekom mir erzählt, ich kann das 14-tägige Widerrufsrecht nicht nutzen, da der Vertrag im Shop abgeschlossen wurde.
Ist das korrekt? Und was kann ich jetzt tun, um den Vertrag zu widerrufen?
Sie können sich 50€/Monat doch gar nicht leisten!
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!
4 Antworten
Hallo Qsawcjdh,
das ist nach deiner Erzählung nicht gut gelaufen, das tut mir wirklich leid. Allerdings ist es auf der anderen Seite schwer zu beurteilen, denn wir waren beide bei dem Gespräch nicht dabei.
Aber in einem Punkt kann ich für Aufklärung sorgen:
Verträge, die du als Verbraucher im Fernabsatz (z. B. im Internet oder am Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. an der Haustür) geschlossen hast, kannst du ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Verträge, die im Telekom Shop abgeschlossen werden, unterliegen somit nicht dem Widerrufsrecht. Hier ist es eine reine Kulanzentscheidung des Telekom Shops, ob der Widerruf akzeptiert wird.
Der Weg, der euch offensteht: Schaut noch einmal im Telekom Shop vorbei. Nur dort kann ein Widerruf aus Kulanz erfolgen.
Viele Grüße
Jutta T.
Spätestens wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben geht das sehr wohl.
Es ist aller wenigstens ein Irtum seitens deiner Eltern und damit ist der Vertrag aller wenigstens anfechtbar. Wie gesagt betonung auf wenigstens. Normalerweise sollte ein einziger Brief vom Anwalt ausreichen.
Aber wenn sie bei der Telekom bleiben wollen sieht das schlecht aus. Die haben wirklich nicht furchtbar viel günstigeres zeug.
Festnetz alleine gibt es gar nicht mehr.
Jetzt haben die von Telekom mir erzählt, ich kann das 14-tägige Widerrufsrecht nicht nutzen, da der Vertrag im Shop abgeschlossen wurde.
Das ist de facto korrekt.
Und was kann ich jetzt tun, um den Vertrag zu widerrufen?
Nix. Du gehörst nicht zu den Vertragsparteien.
Sie können sich 50€/Monat doch gar nicht leisten!
Setz Dich mit dem Verbraucherschutz oder einem Anwalt in Verbindung.
Dürfte aber schwierig werden - 50 € ist für die vereinbarte Leistung jetzt kein unüblicher Preis.
Wenn Deine Eltern VORHER noch einen analogen Telefonanschluss gehabt hatten, dann wäre die Info in sofern korrekt, da diese Anschlüsse alle nach und nach abgeschaltet und gekündigt werden.
Meiner Beobachtung nach informiert die Telekom über so was allerdings frühzeitig.
"Nun habe ich versucht den Vertrag zu widerrufen. Jetzt haben die von Telekom mir erzählt, ich kann das 14-tägige Widerrufsrecht nicht nutzen, da der Vertrag im Shop abgeschlossen wurde." Das ist Blödsinn, Verträge haben egal wie abgeschlossen, ob vor Ort oder per Internet immer ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Lass dich von diesen Herrschaften im Telekom-Shop nicht veralbern.