Verkäufer m Pferdekaufvertrag wiederrufen?

3 Antworten

Nur, wenn das Pferd erhebliche Mängel hat, die der Käufer verschwiegen hat. Diese Mängel müssen aber zum Zeitpunkt der Warenübergabe bereits bestehen.

ZB hat das Pferd Chips und der Verkäufer weiß davon, sagt aber nichts, dies wird beim Käufer festgestellt und es ist nachweisbar, dass das Tier die Chips hatte, bevor es zum Käufer kam.

Dann muss der Verkäufer das Tier zurück nehmen und den Preis erstatten, sofern man sich nicht einigt, und zB weniger Geld verlangt und anteilig den Kaufpreis erstattet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe drei eigene Pferde, mehrere Zertifikate und Kurse

KaddyLag 
Fragesteller
 27.03.2023, 15:00

Danke für die Antwort. Mir ging es jetzt eher darum, dass der Verkäufer sagt, ach nein ich will das Pferd wieder zurück haben und tritt dann zurück und ich muss das Pferd zurück geben.

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ShadowTaking  27.03.2023, 15:02
@KaddyLag

Nein, das geht nicht. Ist der KV unterschrieben, ist das Pferd nicht mehr länger Eigentum des Verkäufers. Der KV ist für beide Seiten bindend.

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KaddyLag 
Fragesteller
 27.03.2023, 15:15
@ShadowTaking

Super danke. Ich war etwas irritiert, da es ja irgendwie überall 2 Wochen wiederrufsfrist gibt

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NoLies  27.03.2023, 15:28
@KaddyLag

Das gilt nur beim Fernabsatz, also wenn man online was kauft.

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NoLies  27.03.2023, 15:06

Wie kann der Käufer Mängel verschweigen? Es geht ja auch um Rücktritt seitens des Verkäufers, nicht des Käufers.

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ShadowTaking  27.03.2023, 15:07
@NoLies

Ich habe die Seite beleuchtet, weil sie am meisten vorkommt.

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Der Verkäufer kann nicht zurück treten, der Käufer nur, wenn bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs ein Mangel vorgelegen hat. Und auch nicht unter allen Umständen. Wird im Vertrag zB nicht vereinbart, dass das Pferd als Reitpferd verkauft wird, dann sind Rittigkeitsprobleme und Unarten nicht unbedingt ohne weiteres ein Grund für den Rücktritt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

der verkäufer kann gar nicht mehr zurücktreten.

selbst dann nicht, wenn er noch nicht das ganze geld bekommen hat, sofern der käufer die zahlungsvereinbarungen einhält.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!