Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

1 Antwort

Bei speziellen Sonderanfertigungen auf individuellen Kundenwunsch greift das allgemeine Widerrufsrecht nicht für vertragliche Sonderdienstleistungen im Fernabsatzrecht.

Zudem gibst Du selber noch folgendes an:

des unverbindlichenLiefertermin eine Nachfrist von14 Tagenangemessen.

Vom 25. November bis heute sind es noch keine14 Tage, zumal der Beginn des Widerrufsrechts erst mit Zugang der entsprechenden Rechtshilfsbelehrungen aus dem Vertrag durch den Vertragspartner anlaufen würde. Dem steht allerdings auch wieder das Wort "unverbindlich" in Deiner Sonderauftragsarbeit entgegen.

Dir bliebe daher m.E. hier nur eine reine Anmahnung auf "zeitnahe" lieferung gegenüber einer Erwägung eines möglichen Rücktrittes vom Vertrag als Nachdruck Deines Wunsches übrig.

Über eine tatsächliche Rüchtrittsmöglichkeit vom Vertrag müßte dann ein Gericht in Deinem individuellen Vertrag bei weiter ausbleibender Lieferung durch den Anbieter entscheiden.

LG