Malteser Hilfsdienst Fördermitgliedschaft widerrufen?
Hallo.
Vorgestern klingelte ein Mitarbeiter des Malteser HD bei mir an der Haustür und wollte eine Fördermitgliedschaft mit mir abschließen. Unglücklicherweise bin ich auf die "Masche reingefallen" und zahle nun jährlich einen gewissen Betrag an die Organisation.
Noch wurde mir nichts vom Konto abgezogen, ich würde gerne den Vertrag widerrufen innerhalb der 14 Tage. Eine Malteser Mitgliedsnummer habe ich noch nicht bekommen, die erhalte ich wahrscheinlich erst nach der ersten Zahlung in der Rechnung.
Reicht es aus, einfach einen Brief zu schreiben, um den Vertrag zu widerrufen? Was muss der Brief beinhalten?
3 Antworten
Leider gehören gerade Fördermitgliedschaftenzu den Ausnahmen für die das 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften NICHT gilt. Du bist an diese Gebunden. Du kannst sie regulär zum Ende einer Periode kündigen, also nach einem Jahr. Du benötigst dafür die Mitgliedsnummer. Das Kündigen ist allerdings recht einfach, es gibt ein Online-Formular: https://www.malteser.de/spenden-helfen/foerdermitglied-werden/aenderungsservice/beendigung-der-foerdermitgliedschaft.html
Es spricht nichts dagegen das du kündigst sobald du deine Nummer erhalten hast.
Achso sorry, hab mich etwas verlesen. Du meintest, dass Fördermitgliedschaften nicht dazu gehören oder?
Fördermitglidschaften sind eine der Ausnahmen bei denen des das Wiederufsrecht nicht gibt.
Der Mann war ganz sicher nicht direkt von den Maltesern, sondern von einer Drückerkolonne, die im Auftrag der Malteser Mitglieder akquirieren soll.
Auch wenn es tatsächlich bei Fördermitgliedschaften kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt, solltest du dich mit den Maltesern in Verbindung setzen. Gerade so große gemeinnützige Organisationen räumen trotzdem ein Widerrufsrecht ein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die am xxxxx abgeschlossene Fördermitgliedschaft (Haustürgeschäft) mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für deine Antwort.
Bist du dir sicher, dass das Widerrufsrecht nicht bei Türgeschäften gilt? In diesem Artikel steht nämlich etwas anderes:
https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/haustuergeschaefte-widerruf-und-ruecktrittsrecht/#:~:text=Haust%C3%BCrgesch%C3%A4fte%3A%20Widerruf%20ist%20m%C3%B6glich&text=Laut%20%C2%A7%20312g%20B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch,ohne%20Angabe%20von%20Gr%C3%BCnden%20m%C3%B6glich.