Sofa defekt bekommen [Widerrufsrecht endet heute] / BGB Gewährleistungsrecht

Hallo :)

Am 02.04.15 wurde unser Sofa geliefert (Sofawert: 699€). Auslieferung verlief problemlos. Beim Auspacken sahen wir das es eine eingedrückte Stelle gibt wo das Kunstleder beschädigt ist. Darauf hin haben wir beim Händler angerufen und dies denen mitgeteilt. Der Händler meinte das wir das Sofa aufbauen sollen und Bilder schicken sollen damit diese sich ein Bild davon machen können und je nach Schaden eine vor Ort Reparatur durchführen wollen.

Das Sofa wurde aufgebaut und immer mehr Schäden kamen zum Vorschein. Kratzer im Kunstleder und an den Ecken aufgeraute/aufgeplatzte Stellen sowie zerkratze Standfüße, fehlende Unterlegscheiben. Die Tüte wo sich die Standfüße, etc. verpackt war wurde schon aufgerissen bevor wir diese geöffnet haben. Sprich die Standfüße konnten Frei sich bewegen. Dann kam nochmal eine gleiche eingedrückte Stelle zum Vorschein welche direkt paralell voneinder stehen. Ist ein U-Form Sofa, die 2 Ottomanen haben direkt den selben fehler als wenn eine Stange dazwischen geklemmt wurden wäre.

Dies wurde mit Bildern an den Händler gegeben worauf dieser sich meldete und meint das der Hersteller das Sofa nicht so verpackt hätte und die Spedition nimmt keine Schuld auf sich da die Ware mit Unterschrift entgegengenommen wurde. Nun wollte der Händler uns einen Gutachter schicken mit der Zusage das es auch zu unseren Nachteil sein kann wenn der Gutachter meint das wir für die Schäden schuld tragen und müssen diesen selber bezahlen (3 stelliger Bereich meint der Händler). Da wir uns keine Schuld bewusst sind wollten wir diesen Gutachter haben. Der Händler meint das er dies mit dem Hersteller nochmal absprechen müsste und ob wir uns auch mit einer Gutschrift einigen könnten bzw. sollten wir uns eine höhe der Gutschrift überlegen damit der Händler dem Hersteller gleich 2 angeboten machen kann.

Wir konnten uns für keine Gutschrift einigen da wir keine Ahnung haben wie teuer eine Reparatur wäre. Darauf hin kam eine Antwort vom Händler das diese bereit sind 100€ Gutschrift zu gewähren. Vom Gutachter war keine Rede mehr. Wir haben darauf geantwortet das wir für 599€ uns nie ein Sofa mit diesen Schäden gekauft hätten und wenn es zu keiner Einigung kommt das wir von dem 30 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Rückantwort war das wir das Widerrufsrecht gebrauchen können aber die Spedition die Ware nicht aus der Wohnung abholen wird und die Ware in Originalverpackung versendet werden muss! Im gleichen Atemzug wurde uns noch eine 200€ Gutschrift gewährt anstelle das Widerrufsrecht zu gebrauchen.

Zum einen wurde beim Auslieferungstag vom Händler selber gesagt das wir es aufbauen sollen, heißt Originalverpackung wurde/musste entfernt werden um das Sofa aufzubauen.....Nach BGB(Gewährleistungsrecht) verpflichtet 6 Monate nach Kauf die defekte Ware austauschen oder ausbessern zu lassen.

Muss ich diese Gutschrift akzeptieren? Wir wollen nichts defektes haben aber auch nicht das Sofa selber runter tragen müssen. Darf der Händler das verlangen?

Möbel, BGB, Gewährleistung, Reklamation, Umtausch, Widerrufsrecht
Rückgaberecht bei Tankstellen

Guten morgen,

ich habe eine Frage zum Rückgaberecht. Folgende Situation ist mir zugestoßen und da möchte ich nun doch mal ein kleines bissel klarheit reinbekommen. Ich war in einer deutschen großen Tankstelle mit Shop und kaufte mir für mein Auto eine Innenbeleuchtung. Kurzer Moment nicht aufgepasst, das Teil gekauft und ab ins Auto. Im Auto angekommen (unmittelbar danach) seh ich dass ich versehentlich ein 24V Lämpchen gekauft habe, also für LKW. Ca. 5min nach meinem Kauf komme ich mit der noch nicht geöffneten Verpackung in den Shop und sage dem Verkäufer "Hier möchte ich zurückgeben, hab ausversehen das falsche gekauft." Sagt der Verkäufer "Ne is nicht, wir wollen hier ja verkaufen und nicht umtauschen, ich nehm das nicht zurück!" Nach ner heftigen Auseinandersetzung und nachdem ich immer wieder wiederholt habe dass ich umtauschen möchte und nicht zurückgeben, hat er mir mein Geld wieder gegeben, ich hab dann aber gesagt nachdem ich mein Geld hatte und das richtige Teil eh nicht da war "Ne ich kauf hier nixmehr, sowas kundenunfreudliches unterstütze ich nicht noch mit Geld." Ich hab auf mein Widerrufsrecht gepocht in dem Gespräch und der Tankmensch meinte er muss, was er verkauft hat, nichtmehr zurück nehmen.

Wer hatte nun Recht. In jedem Einzelhandel kann ich meine Ware doch zurück geben wenn sie nicht passt oder ähnlich. Das Widerrufrecht bezieht sich vielleicht nicht direkt auf den Einzelhandel, da heisst es meinetwegen Gewährleistung oder so. Aber ich hab noch nie gehört dass ich etwas nicht zurück geben kann, ausser bei Ebay Privatkauf oder meinetwegen etwas extra für mich angefertigtes.

Verbraucherschutz, Gewährleistung, Rückgaberecht, Tankstelle, Widerrufsrecht
Widerrufsrecht Auftrag/Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkläre den Sachverhalt und dazu stellen sich mir einige Fragen.

Gestern hatten wir einen Vertreter im Haus, der Fenster vertreibt. Dieser drängte uns dazu am Ende des Gespräches einen „unverbindlichen Auftrag“ zu unterschreiben. Wir sind nun sehr skeptisch was diese Unverbindlichkeit betrifft. Angeblich würde dieser Auftrag erst gültig werden, wenn wir die Firma anrufen und ein Aufmaß für die Fenster bestellen. Die Unterschrift diene nur dazu, dass uns sicher dieser Preis erhalten bleibt. Sie würden deshalb Aufträge unterschreiben lassen. Ein ungutes Gefühl drängt uns dazu, diesen Auftrag zu widerrufen. Doch auch nach intensiver Suche im Kleingedruckten war keine Belehrung dazu zu finden. Auf der Vorderseite steht, dass der Auftrag angenommen wird, wenn der Auftragnehmer uns eine Bestätigung zusenden oder wir das Aufmaß bestellen. Auf der Rückseite steht, dass der Auftragnehmer bei einer Kündigung 10% des Betrages erstattet werden muss.

Fragen:

  •    Ist ein Widerruf möglich, wenn dazu nichts in den Belehrungen steht?
    
  •    Welche Formulierungen im Schreiben sind wichtig um den Auftrag zu widerrufen?
    
  •    Ist eine Bestätigung des Widerrufs von der Firma notwendig?
    

Im Vertrag steht, dass der Gundbucheigentümer die unten aufgeführten Teile (Fenster, ...) bestellt hat. Momentan bin ich noch kein Grundstückseigentümer. Ist das ein Vorteil?

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Danke.

Kündigung, Widerrufsrecht
Falsche Trauringe bekommen - Rückgaberecht?

Hallo, mein Freund und ich haben bei einem Juwelier Trauringe konfigurieren lassen und eine Anzahlung von 500€ gemacht. Letzte Woche haben wir sie abgeholt und den Rest bezahlt, insgesamt knapp 1000€. Mir fiel gleich auf, dass etwas nicht stimmt, habe aber eine Stunde gebraucht um meinen Freund dazu zu überreden noch mal zum Juwelier zu gehen. Nach kurzer Zurückhaltung suchte die Verkäuferin noch mal den Dummie heraus, dessen Nummer auf dem Bestellschein vermerkt war und wir stellten fest: Das Ringprofil ist innen ganz anders, weshalb mir die gelieferten Ringe auch nicht gefielen. U.a. war der Ring 0,2mm zu hoch. Sie sagte, das kann ja nicht sein, sie schickt die Ringe ein und meldet sich wieder. Heute kam die Aussage: ja, das Profil ist anders als bestellt, aber a.G. der Edelsteingröße musste der Hersteller das Profil ändern, wird uns aber auch keine neuen Ringe anfertigen weil ist halt so. Nun sollen wir noch mal hinkommen und sie will mit uns beraten, was man an meinem Ring ändern könnte. Mein Freund ist auf 180 und ich bin nicht weniger verzweifelt. Haben wir in diesem Fall irgendwelche Rechte? Ich weiß, bei Anfertigungen ist das eigentlich nicht der Fall, aber es wurde ja nachweislich nicht geliefert was bestellt wurde und es hat uns auch niemand informiert, dass Ringform und Steingröße nicht kompatibel sind. Geschweige denn, dass wir vorab oder bei der Bezahlung informiert wurden, dass wir kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht haben...

traurig, Juwelier, Widerrufsrecht
Widerrufsrecht aus Handyvertrag

Hay Leute,

Ich habe ein schlimmes Anliegen. ich habe heute, den 27.09.2014 ein Handyvertrag bei einem Vodafone-shop abgeschlossen. Als ich da war, hat die Beraterin zu mir und meiner Schwester gesagt, der Vertrag koste nur 29,99monatlich! Und beinhalte ein Handy dazu. 2tage zuvor waren wir bei ihr und haben erzählt, dass wir studenten sind und was günstiges suchen und dann hat sie uns ein Zettel fertig gemacht, wo drinn steht dass es Monatlich 29,99 koste und welches Handy man sich wählen kann.

ich habe sie ausdrücklich MEHRFACH gefragt, ob man jeden Monat 30euro zahlt und ob es nach 2jahren weiter bei 30Euro bleibt. und da hat sie JA!!!! gesagt. zudem habe ich noch gefragt, ob ich irgendwas besonders dazu wissen muss und sie hat NEIN!!! gesagt!

Ich konnte vorher auch kein Einblick in den Vertrag werfen, weil ich auf sowas wie ein TAB unterschreiben sollte und somit meine Unterschrift schon gesetzt habe, bevor ich überhaupt den Vertrag gesehen habe!!

Eine Stunde später habe ich mir den Vertrag angesehen und mitbekommen, dass da steht, dass ich NUR einmalig 29.99 zahle und SONST 45Euro!! und dass kann ich mir als studentin NICHT leisten!

ich würde mich freuen, wenn ihr sowas wie ein Rücktrittrecht oder gesetze kennt, dir mir sofort da raushelfen!!

Bitte!

Ich wurde vorsätzlich angelogen und dass, obwohl ich MEHRFACH nachgefragt habe, ob es was bestimmtes gibt.!!!

Und meine Schwester ist Zeugin, denn sie hat auch unterschrieben!

P.S: das neue Handy ist nicht aus der Folie ausgepackt und benutzt worden! Alles Neu!

Bitte Helft mir!!

Danke im Vorraus!

Mfg

Betrug, Handyvertrag, Rücktritt, rücktrittsrecht, Widerrufsrecht, Falschberatung, rechtliche-grundlagen
Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

Online-Shop, Kaufvertrag, BGB, Internetkauf, Privatrecht, Rechtsstreit, Streitigkeiten, Widerrufsrecht, fernabsatzgesetz
Personalisierte Produkte / Widerrufsrecht

Hallo zusammen,

ich möchte demnächst ein 100% personalisiertes Produkt zum Verkauf anbieten. Gemäß dem Gesetz muss dann ein Widerrufsrecht nicht gegeben werden, da der Artikel an andere nicht mehr zu verkaufen ist:

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB nach Auftragsbestätigung nicht, da es sich um Waren handelt, die Helix Studios auf Grund von Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass er Helix Studios bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt.

Allerdings möchte ich dem Kunden serhwohl einräumen, dass er bei Nichtgefallen den Artikel dennoch zurückgeben kann. Das Produkt wird immer über € 40 kosten, also kann ich laut dem Widerrufstandard die Rücksendeversandkosten nicht auf den Kunden umlegen.

Jedoch greift zum einen ja das Widerrufsrecht nicht und zum anderen möchten wir nicht auch noch die Versandkosten tragen.

Meine Frage nun: Wie gestalte ich das rechtlich korrekt? Bekommt der Kunde nach der Bestellung trotzdem eine Widerrufsbelehrung zugesendet, obwohl diese in den AGBs ausgenommen wird? Bekommt er gar keine Widerrufsbelehrung zugesendet? Sende ich ihm einfach nur einen Hinweis zu, dass er das Produkt dennoch zurückgeben kann, die Versandkosten der Kunde aber selber zu tragen hat? Unter welcher Überschrift läuft das dann? Die standardisierte Widerrufsbelehrung sollte man ja eher nicht ändern, da man dann eventuell abmahnfägig wird...

Ich danke vielmals um Hinweise und Ratschläge.

Vielen Dank!

Internet, Online-Shop, Onlinekauf, Rückgaberecht, Versandkosten, Widerrufsrecht, Internetbestellung
FASI - Widerrufserklärung

Hey, ich war leider so dumm und hab bei FASI einen Vertrag auf der Straße unterschrieben. Normalerweise bin ich nicht so leichtgläubig, ich weiß auch nicht, was los war. Als ich 2 Minuten nach dem Unterschreiben noch mal zurück bin, um den Vertrag für ungültig zu erklären, habe ich den Typ nicht mehr gefunden ... Nun ja, das war gestern. Ich habe noch ein wenig recherchiert und anscheinend sind schon viele Leute Opfer dieser Leute geworden und müssen dann im Laufe des Jahres öfter höhere Geldbeträge zahlen. Das erste, was ich heute gemacht habe: Widerrufsrecht mit Einschreiben geschickt..

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

  1. Was ist, wenn sie so tun, als ob sie meinen Widerruf niemals bekommen hätten? Einschreiben heißt nicht, dass ich das nachweisen könnte.

  2. Ich habe geschrieben, dass sie mir unverzüglich eine Bestätigung schicken sollen, wenn sie den Brief erhalten. Was ist, wenn ich diese Bestätigung erhalte? Ist die dann auf jeden Fall rechtsbindend? Es ist ja eigentlich nur ein stück Papier, dass ich auch selbst gedruckt haben könnte o.Ä, also könnten die das im Nachhinein ja trotzdem noch abstreiten. Woran erkenne ich also, ob der Vertrag wirklich aufgelöst wurde?

  3. Können die mir überhaupt irgendetwas, wenn ich einfach nicht bezahle? Ich wurde auch beim Unterschreiben des Vertrages angelogen ("kann man jederzeit sofort kündigen"). Das ist ja dann Täuschung, aber das kann ich auch schlecht beweisen.

Ich wäre über ein paar Tipps sehr dankbar :) PS: Wie könnte ich das ganze auf 100% sichere Art beenden? Wo/Wie kann ich eine Willenserklärung abgeben, dass ich diesen Vertrage NICHT will, die rechtlich unanfechtbar und bindend ist?

Betrug, Recht, Widerruf, Vertrag, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, FASI
abzocke durch zeitschriftenabo (hörzu)

vor ca.4 monaten habe ich auf der strasse ein gewinnspiel mitgemacht.hauptgewinn wäre ein mini.und heute früh habe ich ein anruf bekommen.ich wäre unter den 10leuten.und deswegen hätte ich ein reisegutschein gewonnen.aber um den gutschein einzulösen,müsste ich für 12 monaten mich für den fernsehzeitschrift hörzu ein Abo machen und ich muss mich auch nicht kündigen das läuft dann von alleine nach einem jahr von selbst auf..ich hätte nämlich wo ich das gewinnkarte ausgefüllt hatte angeblich auch für das abo bestätigt.ich bin wirklich total da rein gefallen.also habe ich meine kontodaten auch gegeben:(was ich total bereue.weil ich echt gedacht habe,dass ich ein chance am gewinnen hätte.dann meinte mir die dame am telefon.nach ca.2wochen oder so würde sie mir mein brief,zeitschrift und reisegutschein und ihr visitenkarte zu mir nach hause schicken um weitere fragen was ich dann hätte zu begleichen dann!!!!!!.und sie hätte sich nochmal bei mir gemeldet wegen dem auto ob ich was gewonnen haben sollte oder nicht. .zum schluss meinte sie noch zu mir."weil ja so viele betrüger am laufenden sind und ich ja nicht möchte das andere an meine daten kommen,also wegen datenschutz.noch ein gespräch mit jmd anderen führen.nach 1min hat mich eine dame angerufen und ich durfte ihr keine fragen stellen.das gespräch wurde aufgezeichnet und es ging so schnell.bin gar net mitgekommen.als bestätigung dass meine daten gesichert und weggelöscht werden sollte ich die letzten ziffern meines kontonummers sagen..das wars dann auch(für mich war das so komisch,als wäre das ne zustimmung fürs abo oder so ähnliches gewesen)hab danach mal dasselbe nummer angerufen.(wo ich auch das anruf bekommen habe)natürlich existiert so eine nummer nicht mehr.daraufhin hab ich das hörzu verlag angerufen.und sie meinten ich soll mal warten bis ich die unterlagen von denen bekomme und so auf die daten von denen zu haben.und dann mich mit denen in verbindung setze. jetzt weiss ich nicht was ich machen soll.soll ich sobald die mir bis dahin geld von konto abbuchen wieder zurück buchen? oder kann ich mich überhaupt bei dem sch.... kündigen? und wann fängt eigentlich das widerrufsrecht oder widersprechen eines abo"s in dem fall an? geht ja nur 14 tage???nicht dass ich dann komplett spät damit bin...

dankeschön im voraus :) nicht das ich dann

Betrug, Abo-Abzocke, Widerrufsrecht, Abonnement
Widerrufsrecht bei Verkaufsveranstaltungen

Hallo zusammen, ich benötige dringend eure Hilfe. Mein Vater (76)war diese Woche auf Grund einer Einladung bei einer Verkaufsveranstaltung zu Gesundheitsprodukten. Das Produkt wurde mit mit diversen Geschenken vorbeigebracht. Ich kam zufällig dazu und bevor mein Vater den Vertrag unterschreiben konnte, habe ich den Herrn über eventuelle Rückgaberechte mit Geldzurückgarantie befragt. Er sagte mir, da es sich hierbei um Gesundheitsprodukte handelt, beträgt das Widerrufsrecht keine 2 sondern 6 Wochen betreffs der Wirkungsweise des Artikels. Bei nichtgefallen würde auch das Geld zurückgezahlt werden. Weiterhin war eine Ratenzahlung von 4 Monatsraten kein Problem. Leider musste ich jedoch wieder weg, sodass ich davon ausging, das alles so im Vertrag stehen würde. Am anderen Tag schaute ich mir den Vertrag an und musste feststellen, dass dieser Herr meinen Vater komplett über den Tisch gezogen hat. Eine Ratenszahlung stand nicht drin, sondern dass der Restbetrag innerhalb der nächsten 14 Tagen überwiesen werden muss, weiterhin wurde die Klausel des 14- tägigem Rückgaberechts durchgestrichen und nicht durch die angeblichen 6 Wochen ersetzt. Weiter wurde meinem Vater noch ein Reinigungsmittel für 90-, Euro aufgeschwatzt, zu dem es keine Quittung gibt. Ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass kein Widerrufsrecht besteht,weil es Geschenke gab. Wie kann ich meinem Vater helfen??

Widerrufsrecht
14-tägiges Widerrufsrecht bei Fitnessstudio-Vertrag? - Oder doch nicht?!

Ich habe in der letzten Woche einen 12-Monats-Vertrag bei Fitness First abgeschlossen, recht gut verhandelt und einen Preis ergattert, mit dem ich 'eigentlich' ganz zufrieden bin.

Ich war witzigerweise ohnehin auf dem Weg zu F.F., um mich grundsätzlich zu informieren, da lief ich kurz vor dem Eingang einem F.F.-Promotion-Girl in die Arme, das mich dann angesprochen und mit ins Studio genommen hat.

Hab ne recht gute Einführung bekommen und mir wurde ausgiebig das Studio gezeigt. Da möcht ich in der Tat gerne trainieren.

Im Laufe des Gesprächs kam ich dann auf das 14tg. Widerrufsrecht zu sprechen: Die Dame, die mich beriet, merkte, dass ich mich praktisch schon entschieden hätte. Da könne ich doch auch gleich unterschreiben. Widerrufsrecht gäbe es allerdings nur bei Haustürgeschäften, meinte sie. -

Ist dem so? Ich dachte, das gäbe es grundsätzlich bei jedem Vertragsabschluss.

Der Punkt ist folgender: Tags darauf entdeckte ich in der Zeitung das Geburtstagsangebot von F.F. - Monatsbeitrag und einmalige Verwaltungsgebühr entspricht meinem Vertrag ... das Besondere ist, dass einem die - vergleichsweise hohe - Clubaufnahmegebühr komplett erlassen wird.

Überlege, die einfach mal darauf anzusprechen, ob sich da etwas machen lässt. - Hauptsächlich interessiert mich aber das mit dem 14tg. Widerrufsrecht ...

Freue mich auf Antworten; schon mal vielen Dank vorab!!

Fitnessstudio, Vertrag, Widerrufsrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Widerrufsrecht