Betrug bei Mobilfunkanbieter (Smartphonevertrag)?

Hallo,

großes Problem:

Ein Freund von mir hat einen Mobilfunkdienstleister betrogen. Er bestellte ein Smartphone plus Mobilfunktarif und nahm die Sendung an einem Post-Depot an. Nun hatte er vor Annahme den Vertrag widerrufen, weil er sich zwischenzeitlich für einen größeren Mobilfunkanbieter entschieden hatte. Er argumentiert nun beim ersten Anbieter damit, dass er das Paket geöffnet hätte und sich darin lediglich die SIM-Karte nicht jedoch das Smartphone befunden hätte. Jetzt würde ich ganz gern erfahren, ob der Anbieter dahinter kommt, dass er lügt, oder nicht? Ich meinte zu meinem Freund, dass der Anbieter wahrscheinlich über das Mobilfunknetz die IMEI-Nr. des Handies sucht und somit auch per GPS/Ortungsdienst nachvollziehen kann, wo sich das entwendete Gerät befindet. Er meinte, dass das nicht stimmen würde und dass er das Smartphone wahrscheinlich erst nach 3 Monaten nutzt, um ganz sicherzugehen, dass der Anbieter (wenn er denn Anzeige erstatten würde) keine "Chance" hätte, dahinter zu kommen.

Wer von uns beiden hat nun recht?

Dass mein Freund etwas illegales gemacht hat, und dass er deswegen wegen Betrug vor Gericht gestellt werden könnte, hab ich Ihm schon zig-mal erläutert, stoße allerdings auf taube Ohren. Wäre gut und interessant, wenn ihr mal unvereingenommen äußert, was nun passiert/ passieren könnte. Eigentlich müssten die großen Mobilfunkanbieter bei solchen Fällen doch ausreichend gerüstet sein, oder läuft das pauschal über Ihre Versicherungen ab?

Merci.

Viele Grüße

TC.

Technik, Mobilfunk, Betrug, Recht, Mobiltelefon, Rechtslage, Vertragsrecht, Widerrufsrecht
F.A.S.I. Mitgliedschaft widerrufen. Was tun, wenn keine Rückmeldung?

Hey :)

Also vorne weg schonmal: Ich bezeichne mich selbst als strohdumm, dass ich auf diese Masche reingefallen bin und könnte mich dafür in der Luft zerreißen.

Dann zum Problem: Also Anfang Mai hab ich eine Karte in der Stadt ausgefüllt, ich dachte mir noch, lass die Finger davon, aber da man lediglich seine Adresse angeben musste, dachte ich mir, okay, dann gibt der Typ wenigstens Ruhe. Gesagt - Getan. Wenige Tage später kam der Anruf, ich hätte gewonnen, ich habe mich von dem Herrn am Telefon dann solange bequatschen lassen, bis er mir meine Bankverbindung entlockt und ein Zeitschriftenabo aufgeschwatzt hat.

Doch . nicht nur das, kurz darauf kam ein Schreiben von F.A.S.I. Flugambulanz, ich hätte mich bei ihnen als Mitglied angemeldet. Dabei habe ich am Telefon ausdrücklich gesagt, dass ich diese Versicherung nicht möchte. Natürlich habe ich sofort von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und den FASI Vertrag fristgerecht widerrufen - sogar zweimal, da nach dem ersten mal nichts kam. Jetzt hab ich aber immernoch nichts gehört und wenn ich dort anrufe, rufe ich bisher immer außerhalb der Geschäftszeiten an. Ich weiß zwar, dass ein Widerruf auch gültig ist ohne Bestätigung, jedoch hätte ich gerne eine Sicherheit. Kann mir jemand sagen was ich da tun kann?

Mein zweites Abo also das über die Zeitschrift hab ich auch rechtzeitig bei Erhalt der Ware widerrufen, dafür finde ich jedoch keine Telfonnummer usw. Jedoch warte ich da erstmal noch ein paar Werktage ab, ob sie sich vielleicht dann melden, falls aber jemand auch Informationen darüber hat wie schnell Wolfgang Klenk einen Widerruf behandelt wäre ich auch sehr dankbar.

Liebe Grüße

Recht, Widerruf, Abofalle, Widerrufsrecht, Abonnement, FASI, Widerrufsfrist
Sind Monitore vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

Ich möchte einen Monitorbestellen, der bei Allyouneed am günstigsten ist. In den Bewertungen wird vereinzelt die Farbausgabe des Monitors bemängelt und nun zu meiner Frage: Habe ich die Möglichkeit den Monitor innerhalb der nächsten 14 Tage zurück zu schicken, wenn ich nicht mit der Farbausgabe zufrieden bin?

Hier noch ein Zitat der Webseite:

3 Widerrufsrecht des Kunden

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DHL Paket GmbH, Kundenservice Allyouneed, PF 1362, 24901 Flensburg oder service@allyouneed.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden {...}. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Allerdings steht das bei Alternate, die ja meines Wissens irgendwie mit Allyouneed.com zusammengehören, auch:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

{...}

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

{...}

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

zudem steht dort aber auch:

Widerrufsrecht

  • Onlineeinkauf: Ausführliche Informationen zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Einkauf im Shop vor Ort: Innerhalb von 5 Werktagen nach dem Kauf können Artikel an unserer Servicetheke zurückgegeben werden.
  • Die Artikel müssen neuwertig und originalverpackt sein, Rechnung oder Kassenzettel müssen vorliegen.
  • Von der Rückgabe ausgeschlossen sind Software, DVDs & Spiele, PDAs, Drucker, Scanner, Monitore, TV-Geräte, Telefone sowie Boxed-Prozessoren.
  • Tagespreisabhängige Ware kann nur nach Rücksprache mit der Serviceabteilung zurückgegeben werden.
  • Im Einzelfall entscheidet die Serviceabteilung.
  • Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte vor dem Kauf, ob die Ware unter Umständen zurückgenommen werden kann.
Recht, Rechte, Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Onlineversand, Wirtschaft und Finanzen
Ebaykleinanzeigen vom Kauf zurück treten?

Hallo!

Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen nach einer Voliere gesucht und wurde dann auch fündig.

Ich verfasste also für die Anzeige eine Nachricht und fragte nach einer Reservierung nach den Feiertagen und dass ich jemanden hätte, der die Voliere abholen könnte.

Dann bot mir die Verkäuferin eine größere Voliere an und ich schrieb dann, dass ich diese dann lieber nehmen würde. Sie fragte dann nochmal nach ob es die Voliere dann sein soll und ich sagte ja.

Ich schrieb aber, dass ich mich für die größere Voliere erst nach einem Transporter erkundigen müsste, da die deutlich größer als die vorherige Voliere aus der Ebay Anzeige war und die größere nun nicht ins Auto passt, daher hatte/habe ich nun keine Möglichkeit mehr die Voliere abzuholen, da ein Transporter mieten für die lange Strecke noch erheblich teurer geworden wäre und ich mir dann lieber was näheres suche.

Nun gab es zu der großen Voliere keine Ebay Kleinanzeigen Anzeige sondern nur den Email Verlauf wo mir die Dame diese dann anbot. Außerdem wurde dadurch keine Gewährleistung ausgeschlossen. Es ist ein Privat an Privat Verkauf.

Die Dame droht nun auch mit einem Anwalt und pocht darauf, dass ich den Vertrag einhalte und den Käfig abhole und bezahle.

Ich schrieb aber nirgends, dass ich ihn kaufen will. Sie meint mit der Aussage meinerseits: "Den würde ich dann nehmen. Mit den Brettern dazu." ist ein Vertrag zustande gekommen, aber eigentlich ging es bei dieser Aussage nur darum, dass ich die größere Voliere dann nehmen würde ANSTATT die andere kleinere.

Komme ich denn da wieder aus der Sache raus oder wird das gerichtliche Chancen haben in diesem Fall negativ für mich?

Ich habe ja Anfangs auch nur von einer Reservierung gesprochen, dass ich ihn abholen könnte galt für die kleinere Voliere und selbst wenn da dann mein Fahrer abgesprungen wäre und ihn nicht mehr abholen kann, kann ich ja auch nichts dafür und dann wäre der Verkauf auch geplatzt.

Wie gesagt, Anfangs war von Reservierung bis nach den Feiertagen die Rede und auch als ich schrieb, dass ich dann eher die größere Voliere nehmen WÜRDE, schrieb ich, dass ich mich dann nochmal melde und ich mich erstmal wegen eines Transporters informieren muss.

Das war der Dame dann auch Recht und jetzt meint Sie, es ist ja nicht ihr Problem wie ich den Transport organisiert bekomme nachdem ich "zugesagt" habe ..

Ich kann mir keinen Transporter aus den Fingern ziehen und mir war von Anfang an klar, dass ich erst gucken muss wie ich die Voliere abholen kann bevor ich zusage und da es nicht sicher war ob ich was erreiche schrieb ich, dass ich mich dann melde.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was passiert nun?

Die Dame meinte, es dauert zwar bis die an meine bei EbayKleinanzeigen hinterlegten Personalien rankommen, aber der Anwalt kümmert sich schon darum .. hinterlegt habe ich bei EK nichts .. nur eine Email Adresse.

Bin um jede Antwort dankbar.

Lg

Ratgeber, Recht, Kleinanzeigen, Rechtslage, Widerrufsrecht, Rücktritt vom Kaufvertrag
Widerrufsrecht für Unternehmen?

Hallo erstmal, ich bin Azubi in einem mittelständigem IT Unternehmen. Ich habe über Amazon, aber über einem anderen Anbieter, einen falschen Adapter bestellt. Der Plan war diesen Adapter zurück zu schicken und einen anderen zu bestellen. Nun habe ich eine böse Mail von meinem Chef bekommen mit einem PDF des Anbieters im Anhang. Dort steht drin:

"Die aufgeführten Paragraphen in unserer Widerrufsbelehrung beziehen sich auf das BGB und haben somit für Firmenkunden keine Wirksamkeit. Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen, und uns, der GmbH ist nach dem HGB geregelt und in diesem gibt es das Fernabsatzgesetz nicht, somit sind wir auch nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen zweiseitigen Handelskauf"

Jedoch kann man jederzeit eine eigene Regel bereitstellen das ein Widerrufsrecht für Firmen vorsieht. Muss dies explizit erwähnt werden das dies nur für Verbraucher gilt? In deren AGB's steht kein Wort für wen dieses gilt.

Dort steht erstmal: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

Und Ausnahmen wann dies nicht gilt:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Könnte mir jemand sagen ob man dort eine Chance hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Widerruf, Bestellung, Gewerbe, Handel, Käuferschutz, Widerrufsrecht
"Vertrag" per Telefon geschlossen, ohne dass ich es wusste!? - Widerruf möglich (Widerrufsbelehrung, Impressum, Rechnung fehlerhaft - evtl. nicht rechtens)?

Hallo,

es geht um ein Nachhilfegesuch an optimalnachhilfe.de. Ich hatte einen Nachhilfekurs gesucht. Ich habe mich registriert, habe meine Namen, email etc. hinterlegt aber KEINE AGB angenommen. (Hab mich probehalber nochmal "fake-registriert"). Daraufhin habe ich kurze Zeit später einen Anruf erhalten, indem ich mit besprochen habe was ich brauche (Stundenanzahl, dass ich auch Onlinelernen machen WÜRDE, aber vor Ort priorisieren usw.) Das stufenweise Preismodell wurde mir genannt. Es wurde gesagt, dass mir ein Lehrer gesucht wird und falls ich die genannten Stunden nicht nehme, eine Aufwandsentschädigung von 75€ fällig wird. Es war also ein Erstgespräch - für mich als Infogespräch gedacht.

Kurze Zeit später erhalte ich eine Mail, dass ein Lehrer gesucht wird für meine "gebuchten" 18 Stunden. Kurze Zeit später die Info, dass einer gefunden wurde und nochmal kurze Zeit später die Kontaktaufnahme des Lehrer. Da ich die Nachhuilfe doch nicht mehr benötigte hab ich abgesagt.

Daraufhin habe ich heute eine Rechnung über die genannten 75€ Aufwandsentschädigung erhalten. Es fehlen Rechnungsnummer, Zahlungsempäfnger, Rechnungsempfänger, MWst. Ich dachte echt nicht, aber es ist also tatsächlich so gekommen wie ich befürchtet hatte, als ich gelesen hatte, dass ich die Stunden "gebucht" hätte. Am Telefon wie gesagt, wurde nie darauf hingewiesen, dass wir einen "Vertrag abschließen".

Wenn man sich die AGB durchliest, steht da tatsächlich unter Widerruffsbelehrung:

"3. Widerrufsrecht

3.1. OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, wenn OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler erfolgreich einen Nachhilfelehrer vermittelt hat und der Nachhilfeschüler weniger als die vereinbarten Mindeststunden Nachhilfe nimmt. Sofern OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler noch keinen Nachhilfelehrer vermittelt hat, kann der Nachhilfeschüler seine Buchung jederzeit kostenlos stornieren."

und das ist alles. Für mich ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und nicht rechtens. Auch fehlen die Impressumangaben. Also für mich ist das alles unzulässig und ich möchte den Vertrag widerrufen bzw. die 75€ nicht zahlen. Ich fühle mich arglistig getäuscht.

Wie ist jetzt am besten Vorzugehen?

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Rechnung, Rechte, AGB, Vertragsrecht, Widerrufsrecht
Wurde von Obstmann bei Haustürverkauf übers Ohr gehauen, was soll ich machen?

Hallo,

ich habe mir heute von einem "Obstmann" an der Haustür 25kg Kartoffeln und 12,5kg Äpfel zum stattlichen Preis von 160€ aufschwatzen lassen. Er ging dabei sehr geschickt vor und die Ware war schon bei mir im Keller, bevor ich von dem Preis erfuhr. Als ich bei der Zahlung zögerte und meinte, dass dies schon etwas zu teuer sei, meinte er, dass die Äpfel und Kartoffeln ja auch 3 Monate lang ausreichen würden und dass man normalerweise in dieser Zeit genausoviel Geld für Äpfel und Kartoffeln ausgibt, nur eben nicht auf einmal. In diesem Moment der Überrumpelung und unter Zeitdruck, da das Mittagessen auf dem Tisch stand und kalt wurde, wusste ich auch nicht, was ich normalerweise so an Geld für diese Nahrungsmittel ausgebe. Ich willigte ein und bezahlte mit Karte. Als ich nun später genauer über den Preis nachdachte, wurde mir klar, dass ich zu einem abwegig hohen Preis Kartoffeln und Äpfel gekauft habe. Normalerweise bezahle ich weniger als die Hälfte für das Gleiche. Ich recherchierte im Internet und fand heraus, dass man ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, wegen Überrumpelung, hat. Davon möchte ich nun gerne Gebrauch machen, allerdings sind auf der Quittung nur der Name der Firma und des Inhabers angegeben und keine Adresse. Eine Handynummer ist auch angegeben, die ich bereits angerufen habe. Es ertönte allerdings nur eine Ansage: "Guten Tag, hier ist die Firma Obstland! Wegen Krankheit ist das Kundentelefon vorübergehend nicht erreichbar. Vielen Dank!" Von wegen Krankheit! Der Mann war heute vor meiner Haustür und hat kein bisschen angeschlagen ausgesehen!!! Wie kann ich diese Firma jetzt ausfindig machen? Die müssen doch irgendwo registriert sein. Auf der Quittung sind noch eine VU-Nummer, eine Genehmigungs-Nummer und die Terminal-ID angegeben. Dann stellt sich die Frage, ob ich nicht bald ein viel größeres Problem als die 160€ haben werde. Ich habe gelesen, dass bei Kartenzahlung (und er betonte zwei mal, dass ich mit Karte zahlen könne), die Daten geklaut werden und mein Konto geplündert werden könnte. Sollten wir sicherheitshalber unser Konto sperren lassen? Der Mann meinte, sie kommen alle drei Monate vorbei, das nächste mal am 18.12.16. Die Obstkisten solle ich bitte aufbewahren, da sie teuer wären und das nächste mal wieder abgeben. Da er ja wieder kommen und seine Kisten wieder haben möchte, sollte ich also nicht davon ausgehen, dass er mein Konto plündern will? Oder ist das auch nur eine Strategie? Bitte sagt mir, was ich jetzt am Besten tun soll, ich bin sehr verunsichert! LG

Betrug, Rechte, Verbraucherschutz, Abzocker, Kartenzahlung, Widerrufsrecht, Datenklau
Brille - Rückgaberecht?

Hallo!
Ich habe mir in meine Sonnenbrille Gläser reinmachen lassen und als ich sie abholen wollte, habe ich direkt gemerkt, dass mir extrem schwindlig wurde und ich alles irgendwie auf dem rechten Auge verzerrt wahr genommen habe. Noch dazu habe ich einfach auch nicht wirklich schärfer als mit meiner vorherigen Brille gesehen, bei der ich nicht mehr die passenden Werte hatte. Zum Einen hat mir der Optiker dann gesagt, dass es daran liegt, dass ich bis eben noch meine "alte" Brille auf hatte und er hat nochmal einen Sehtest gemacht, bei dem ich rechts immer noch nicht scharf gesehen habe und er dann meinte das liegt an meinem trockenen Auge und da wäre nicht mehr rauszuholen. Nach einigen Tagen war mir nach wie vor stark schwindlig und ich bin wieder hin gegangen. Da stellte sich dann raus, dass irgendwie der Sichtpunkt rechts im Glas an ner ganz falschen Stelle war. Nun wurde ein neues Glas bestellt, in ein paar Tagen ist sie fertig.
Heute war ich mal bei nem anderen Optiker und es stellte sich raus, dass ich rechts nen halben Dioptrin mehr habe als der Optiker mit der Sonnenbrille gemessen hat und ich sehr wohl ziemlich scharf sehen konnte. Jetzt ist quasi in ein paar Tagen die Sonnenbrille zum 2. Mal fertig und es ist schon wieder ein Fehler. Habe heute schon mal dort angerufen und am Telefon war man ausgesprochen unfreundlich zu mir - fast als wäre das jetzt meine Schuld, was ich sehr unverschämt fand. Am Freitag gehe ich persönlich hin und weiß jetzt überhaupt nicht, was meine Rechte da sind. Ich weiss nur, dass ich 1. kein Vertrauen mehr in den Optiker habe, 2. keinen Nerv mehr noch mehr Zeit zu investieren (wir fangen ja jetzt durch den anderen Dioptrinwert schon wieder bei Null) und 3. habe ich einfach echt viel Geld gezahlt (leider schon gezahlt als sie mir sagten das gibt sich wieder) und meiner Ansicht nach wirklich mangelhafte Leistung bekommen und ich möchte diese Gläser eigentlich wirklich nicht mehr haben, zumal die jetzt auch noch so unfreundlich waren.

Hat jemand einen Rat wie ich am besten verfahre?

Viele Grüße

Brille, Recht, Optiker, Rückgaberecht, Widerrufsrecht
Kann der Autoverkäufer (Autohaus) dem Kunden absichtlich einen Wagen für zwei Wochen vorenthalten, um die Widerrufsklausel zu umgehen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin und ich haben in den nächsten Tagen vor ein Fahrzeug über einen Leasingvertrag zu mieten. Dabei handelt es sich um einen Kleinwagen und ein Neufahrzeug mit Tageszulassung. Vieles habe ich bereits über das Thema Tageszulassung gelesen und werde dann beim letzten Termin nochmal alles genau prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Was mich stutzig gemacht hat: Meine Freundin war heute beim vorläufig vorletzen Termin im Autohaus, um mit dem Autoverkäufer die noch bis dahin offenen Fragen zu klären. Eine der Fragen war, ob man das Fahrzeug nach Vertragsunterzeichnung gleich mitnehmen kann. Da hat der Autoverkäufer eine kleine Story erzählt, ob wahr oder nicht ist mal dahingestellt, aber anscheinend soll eine Kundin (oder Kunde) während den 14 Tagen Widerrufsrecht einen Wildschaden mit ihrem (seinem) Fahrzeug erlitten haben und die Person habe dann das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit dem Autohaus zurückgegeben und sie seien auf den Kosten sitzengeblieben.

Meine Fragen, bei denen ich gerne euren Rat hätte:

  1. Ist es überhaupt möglich, dass der Händler dem Kunden sein zukünftiges Fahrzeug absichtlich vorenthält, um die 14 Tage Widerrufsfrist zu umgehen? Ich habe gelesen, dass die Widerrufsfrist ab dem Moment der Belehrung beginnen, aber wenn das Fahrzeug erst später übergeben wird, ab der Übergabe.

  2. Kann man das Fahrzeug nicht nach Abschluss des Vertrages gleich mitnehmen (übergeben bekommen)? Besonders deswegen frage ich, da das Fahrzeug bereits im Ausstellungsraum steht. Wir planen die Vertragsunterzeichnung Ende dieser Woche.

  3. Da das Fahrzeug im Ausstellungsraum steht, müssten doch weitere Rabatte möglich sein? Es haben ja schon einige Besucher und Kunden die Finger am Fahrzeug gehabt. Im Angebot ist der Listenpreis die Berechnungsgrundlage.

  4. Wenn wir das Fahrzeug erst zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erhalten, beginnen die Leasingraten auch erst nach diesen zwei Wochen oder muss ich diese mit bezahlen?

Mit Sicherheit ist die ein oder andere Frage schwierig zu beantworten und wir werden diese Fragen unserem Verkäufer ebenfalls stellen. Genau deswegen, würde ich gerne im Vorfeld ein paar Meinungen haben, um nicht nur ja und Amen sagen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Leasing, Neuwagen, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, Tageszulassung
Bedeutet eine verspätete Rücksendung einer Bestellung automatisch die Zahlpflicht der Ware gegenüber dem Händler?

Liebe Community,

Ich habe bei einem Online-Shop ein paar Klamotten bestellt, nur ein paar Schuhe der Bestellung behalten und bezahlt, den Rest der Ware allerdings zu spät (aber auf eigene Kosten!) zurückgesendet. Die Rücksendung wurde ungeöffnet vom Shop abgelehnt, worüber ich per E-Mail informiert wurde, da ich die Rücksendefrist nicht eingehalten habe. Die Ware wurde erneut an mich versandt. Ich habe die erneute Annahme allerdings abgelehnt. Nun liegt das Paket bei dem Onlineshop, der aber nachwievor auf die Zahlung der Ware besteht und verlangt eine zusätzliche Pauschale, wenn das Paket erneut an mich zugestellt werden soll. Ich habe immer wieder E-Mail Kontakt mit dem Shop gehalten, der aber immer wieder betont, das ich der Besitzer der Ware bin und diese zu zahlen habe. In einem ähnlichen Forum habe ich allerdings gelesen, dass dies so nicht stimmt. Solange die Ware nicht bezahlt worden ist, ist der Händler weiterhin im Besitz dieser und muss die Ware anstandslos zurücknehmen, auch wenn die Rücksendefrist nicht eingehalten wurde. Lediglich entstandene Kosten, durch Beschädigung der Ware oder weiterer Unannehmlichkeiten hätte ich zu zahlen (lt. neuem Widerrufsrecht). Auch diese Information habe ich dem Shop mitgeteilt, der blieb aber unbeeindruckt und beharrlich.

Kennt sich jemand mit dieser Rechtslage aus bzw. kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich am besten verhalten soll?

Vielen Dank im Voraus.

Widerrufsrecht, Rücksendung
Abzocke C Date! Widerrufsrecht - was kann ich nun noch tun?

Hallo zusammen

Vor Weihnachten habe ich den grossen Fehler gemacht, dass ich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei C-Date abgeschlossen habe. Glücklicherweise, so dachte ich, habe ich nach 10 Tagen gemerkt, dass etwas faul ist und habe von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Erleichtert ging ich danach in den Urlaub. Bei meiner Rückkehr musste ich aber folgendes Mail lesen: 

Sehr geehrtes C-date Mitglied,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider sind ein Widerruf und Rücktritt von Ihrem Vertrag und eine damit verbundene Rückerstattung nicht möglich. Dies liegt daran, dass Sie unsere kostenpflichtigen Dienstleistungen bereits genutzt haben.

Gerne vermerken wir Ihre Nachricht bereits jetzt als Kündigung Ihrer Mitgliedschaft zum Ende des erworbenen Mitgliedszeitraums. Die automatische Verlängerung der Premium-Mitgliedschaft wurde jetzt eingestellt. Es wird also keine weiteren Abbuchungen geben.

Sie können Ihre Premium-Mitgliedschaft mit allen Funktionen weiterhin bis zum 16.1.2016 nutzen oder Ihr Profil schon vor dem Ablauf der Mitgliedschaft löschen. Dies können Sie unter: Mein Profil-> Einstellungen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr C-date Team

Wollen die mich komplett verar*?? Was kann ich nun noch tun? 400 Euro sind eine Menge Geld .. :( Bitte um Hilfe... Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüsse aus der Schweiz Jonas

Widerruf, Abzocker, Widerrufsrecht, c-date, datingseite

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