Deutsche Glasfaser hat Kündigung abgelehnt?

Hallo,

vor über 4 Monaten kam ein Vertreter der deutschen Glaserfaser zu uns und hat uns mit einem guten Angebot angelockt. Ich hatte Interesse, da ich dadurch eine höhere Geschwindigkeit bekomme und weniger zahle als derzeit bei der Telekom.

Er hat mir versichert, dass wir keine Anschlussgebühren bezahlen müssen und da sich das Angebot gut angehört hat, habe ich unterschrieben. Bis alle Vorbereitungen getroffen werden etc. würde mein Vertrag erst ~ im August 2021 beginnen.

Paar Tage später hat mich dann eine Partnerfirma angerufen und wollte einen Termin zur Hausbegehung vereinbaren. Als die "Fachkraft" dann da war, konnte sie nur paar Wörter deutsch und die "professionelle Beratung" die mir versprochen wurde, hat sich somit erledigt. Ich konnte trotzdem noch verstehen, dass die Fachkraft mir gesagt hat, dass Sie den Anschluss nur bis in den Waschraum legen und ich dann... ? Selber klar kommen muss wie ich das Kabel 2 Etagen höher in meiner Wohnung bekomme ?

Die "Beratung" war für meine Vermieter, die nicht anwesend waren, nicht verständlich genug und sie haben sich deshalb selber mit der Partnerfirma in Verbindung gesetzt und einen neuen Termin vereinbart. Sie haben uns in Kenntnis gesetzt, dass der Termin aber erst Anfang nächsten Jahres stattfinden kann.

Bis jetzt habe ich noch keine Info erhalten und das alles war dann zu viel für mich ... Ich habe deshalb vor einer Woche eine Kündigung verschickt in der Hoffnung, dass mein Widerrufsrecht gilt, da mein Vertrag noch nicht begonnen hat und ja auch nicht mal Vorbereitungen oder Arbeiten geleistet wurden.

Jetzt habe ich folgende Antwort erhalten:

Unsere Widerrufsfrist endet 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Eine Kündigung ist somit erst nach der Aktivierung und zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

Was kann ich jetzt machen ?

Kündigung, Recht, Anwalt, Widerruf, Vertrag, Glasfaser, Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Deutsche Glasfaser
Online Coaching stornieren?

Hey zusammen, ich bin frisch 18 Jahre alt, mache nächsten Sommer mein Abi und sitze tief in der Patsche. Daher eine kurze Schilderung meiner Situation mit anschließender Frage.

Ich habe am 16.12.2020, also vor weniger als einer Woche, ein OnlineCoaching bei Tom Eiberger gekauft. Das Verkaufsgespräch war ursprünglich als "Strategiegespräch" deklariert, in dem mir "nichts aufgedrängt werden soll". "Wir analysieren deine Situation und geben dir maximalen Mehrwert". Fakt ist, ich habe nicht mit einem Verkaufsgespräch gerechnet, habe mich dann aber in zweieinhalb Stunden überzeugen lassen. Das Problem dabei: das Coaching kostet in der 6 Raten Version 8.000€. Mit 16% Mehrwersteuer, die wir aktuell haben, also 9.280€. Ich habe jedoch - und das habe ich im Gespräch klar gesagt - nur 1.500€ davon. Es hieß, mit den Verkaufstechniken, die ich im Coaching lerne, kann ich meinen Webdesign Skill, den ich habe, schnell in die gebrauchten Monatsraten verwandeln. Im Endeffekt hieß es, "ein Unternehmer muss Entscheidungen treffen können, wenn ich mich heute nicht entscheide, werde ich es nie tun". Genauso hieß es, ich müsse meinen Eltern ja nichts davon erzählen.

Ja, da bin ich nun. 18 Jahre, 1,1-Schnitt in der Schule, Wunsch der Selbstständigkeit, aber überrumpelt vom Coaching und ab Februar - 1500€ vom Konto, die ich aktuell nicht habe. Das Coaching ist abgesehen von fehlenden steuerlichen Themen extrem gut, nur fühle ich mich aktuell noch nicht so richtig bereit dafür. Ist ja auch egal. Die Monatsrate von 1500€ bis zum 16. Februar zu kriegen wird auf jeden Fall etwas knapp. Daher endlich die Frage: kann ich diesen Online Kauf stornieren? An und für sich heißt es beim Kauf ja, dass man auf ein Wiederrufsrecht verzichtet. Ich habe nun etwas recherchiert und herausgefunden, dass das angeblich nicht rechtsgültig ist, bzw. Ein Gericht entschieden hat, dass man solche Coaching bis maximal 2 Wochen nach Kauf stornieren kann. Trifft das auf meine Situation zu? Es ist ein VideoCoaching mit einjährlichem Zugang zu 5 Live Trainings pro Woche, die echt gut sind.

Frage 1 also: macht es Sinn, gegen den Kauf zu klagen bzw. größere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, sofern notwendig? Auch finanziell gesehen?

Frage 2: ich bin aktuell etwas manisch in meinem Denken. An und für sich eignet sich eine solche Drucksituation ja hervorragend, um als Kleinunternehmer in die Umsetzung zu kommen. Dementsprechend bin ich teilweise total euphorisch. Auf der anderen Seite holt mich schnell das Ego ein und meint, ich könnte ja niemals eine große Summe von 1500€ bis Mitte Februar aufbringen. Soll ich mich dem Druck aussetzen? Soll ich dranbleiben? Oder soll ich probieren zu stornieren? Versuche ich letzteres und scheitere, kann ich natürlich nicht weiter an den LiveTrainings teilnehmen, als wäre nichts passiert. Was würdet ihr machen? Während ich diesen Text schreibe, denke ich schon wieder positiver und überlege, nicht zu stornieren.

Viele Grüße und danke für eure Zeit und Antworten.

online, Finanzen, Kündigung, Geld, Recht, Widerrufsrecht, stornieren
Mietvertrag widerrufen (vor Mietbeginn)?

Hallo Community,

Ich bin am 11.08 in eine neue Stadt gezogen und habe mir zusammen mit meinem Vater eine Wohnung gemietet. Wir haben uns für die Wohnung als Nachmieter beworben und haben auch schnell eine Zusage erhalten. Zuvor hatten wir nur ein Video von dem Vormieter erhalten, der uns jeden Raum dokumentiert hat. Wir haben den Mietvertrag mitsamt allen benötigten Unterlagen unterschrieben aber nicht abgeschickt, wir wollten nämlich die Wohnung vorher nochmal in Wirklichkeit sehen und dort den Mietvertrag einreichen. 

Der beginn des Mietvertrags war zum 15.08.2020. Ich bin am 11.08. schon hingefahren, weil meine Berufsschule bereits am 12.08. beginnen sollte. 

Ich bin ich alleine hingefahren, da mein Vater noch arbeiten musste und seine Arbeit in der neuen Stadt erst im September beginnen sollte. Ich habe ein paar Foto-und Videoaufnahmen gemacht und meinem Vater geschickt .Er wollte die Wohnung nicht. Ich habe direkt am nächsten Tag angerufen und wollte den Mietvertrag widerrufen. Die Hausverwaltung meinte nur, dass das nicht möglich sei, da wir schon die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hätten und jetzt entweder einen Nachmieter suchen müssen oder an dem Vertrag 1 Jahr gebunden sind. Ich habe bereits letzte Woche (14.08) per E-Mail den Vordruck (von der Hausverwaltung) für den schriftlichen Widerruf eingereicht, als Antwort habe ich folgende Nachricht erhalten:

„Sehr geehrter Herr XXXX, sehr geehrter Herr XXX,

bezugnehmend auf Ihre Email vom 14. August 2020 teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Widerrufsrecht aufgrund zweier Tatsachen erloschen ist.

Zum einen haben Sie alle Mieträume vor Unterzeichnung des Mietvertrages eingehend besichtigt. Dies kann durch Zeugen und Vorlage des Wohnungsübergabeprotokoll belegt werden;

Zum anderen wurde nach Übernahme der Wohnung der Mietvertrag in Geschäftsräumen der Hausverwaltung unterschrieben.

Somit können wir Ihnen eine Kündigung zum 14.08.2021 bestätigen, vorausgesetzt

wir erhalten die Kündigung noch in schriftlicher Form.

Alternativ räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, durch Stellung eines geeigneten Nachmieters mit Mietvertragsbeginn vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Wir weisen im Vorfeld schon einmal daraufhin, dass die Einbauküche aus der Wohnung zu entfernen ist, da Sie nicht Bestandteil der Mietwohnung ist.“

Einige Nachmieter wurden bereits gefunden und die Unterlagen eingereicht, jedoch habe ich das Gefühl, dass die Hausverwaltung extra die Bearbeitung in die Länge zieht um mir so eins auszuwischen. Habe auch schon angerufen, aber die antworten nur mit der Aussage, dass der Chef sich noch nicht die Interessenten ansehen konnte.

Die Sache ist, nur ich habe den Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, mein Vater war nicht da und hat mir auch keine Vollmacht oder ähnliches gegeben. 

Eine Kaution von 1350€ wurde hinterlegt.

Die haben uns per Brief die Widerrufsbelehrung und den Vordruck mitgeschickt gehabt.

Ich bitte um ein Rat. 

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Anwalt, Widerruf, Mietvertrag, Mieterrecht, Widerrufsrecht, Rat
Widerrufsrecht bei Annahmeverweigerung?

Hallo.

ich habe eine Markise über das Internet bestellt. Nachdem ich per eMail von der Spedition über den Liefertag informiert wurde, habe ich dem Speditionsunternehmen und auch dem Verkäufer darüber informiert, dass ich die Annahme verweigern werde und die Auslieferung nicht mehr stattfinden soll. Die Markise wurde trotzdem vor die Haustür gelegt. Als meine Frau nach Hause kam, informierte sich mich darüber. Ich rief die Spedition an und noch am gleichen Tag wurde die Ware wieder abgeholt.

Heute erhielt ich die Gutschriftrechnung mit Abzug i.H.v 70€. Als ich beim Händler anrief wurde ich auf die Widerrufsbelehrung verwiesen.

Hier steht zu den Folgen des Widerrufs:

„Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden für solche Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mit der normalen Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), jeweils auf höchstens etwa 70 Euro geschätzt.“

Ist hier jemand mit der Materie vertraut und kann ggf. sogar Paragrafen und Urteile benennen? Warum sollte ich etwa höchstes ca und gerundet, schätzungsweise 70€ Blechen für eine Sache, die ich nicht besitze?

Recht, Widerrufsrecht, Annahmeverweigerung, Wirtschaft und Finanzen
Gilt das Widerrufsrecht immer noch bei Nintendo Switch Spielen, nachdem man die Versiegelung entfernt hat?

Hallo,

ich habe bei einem mir nicht bekannten online-shop ein sehr günstiges Angebot für Animal Crossing New Horizons gefunden. Es handelt sich um den Shop "netgames". Hier kostet das Spiel nur 49€, während es bei anderen Anbietern 55-60€ kostet. Außerdem ist hier die Lieferzeit angeblich deutlich schneller.

Ich habe allerdings online etwas recherchiert und ein Kunde hat über den Shop geschrieben, dass er ein Spiel bestellt habe, was dann in einer ganz anderen Sprache angekommen sei, womit er nichts mehr anfangen konnte. Dabei wollte der Verkäufer den Artikel nicht mehr zurücknehmen und er habe sein Geld umsonst ausgegeben.

Auf deren Internet-Seite konnte ich Folgendes zum Widerrufsrecht finden:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Nintendo Switch Spiele sind meines Wissens doch auch versiegelt, aber ohne das Siegel zu entfernen kann man das Spiel doch auch nicht testen. Zählen Nintendo Switch Spiele nun auch dazu, oder kann man diese nicht zurückschicken, nachdem man das Siegel entfernt hat?

Falls mir sowas auch passieren sollte, dass ich das Spiel auf einmal in einer ganz anderen Sprache bekomme mit der ich nichts anfangen kann, oder sonst etwas mit dem Spiel nicht in Ordnung ist, würde ich das Spiel natürlich gerne zurückschicken.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Antworten!

MfG

Spiele, Nintendo, Recht, Widerrufsrecht, Spiele und Gaming, Nintendo Switch
ASB Mitgliedschaft kündigen?

Hey,

ich wurde heute an einem Infostand der ASB um eine Spende geboten. Da ich nur sehr schwer nein sagen kann, habe ich einen Mitgliedschaftsvertrag unterschrieben und einen Spendenbetrag von 15€ angegeben. Ich habe auch nochmal nachgefragt und mir wurde bestätigt, dass ich den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen kann, da ich nur einmalig die 15€ spenden möchte.

Nun habe ich aber etwas Angst, dass der Vertrag doch für ein ganzes Jahr gilt und ich jeden Monat zahlen muss. 180€ wäre mir persönlich zu viel Geld im Jahr. Was mich nun verunsichert ist, dass auf der Kopie meines Vertrages trotzdem der Jahresbeitrag angegeben wurde, welcher 180€ entspricht.

Soweit ich das verstanden haben, wird mir nun jeden Monat der angegebene Betrag, also die 15€, abgebucht, solange ich nicht kündige. Kennt sich jemand damit aus und hat selbst Erfahrungen damit gesammelt? Ich möchte wirklich nur einmal 15€ spenden und danach nie wieder. Ich hab echt etwas Angst, dass es ein riesen Fehler war, zu unterschreiben...reicht es wenn ich morgen bei der angegeben Nummer anrufe und telefonisch kündige? Oder läuft der Vertrag nach der Kündigung bis Jahresende weiter?

Oder kann ich den Vertrag irgendwie wiederrufen, bevor überhaupt irgendwas abgebucht wurde? Ich wünschte ich könnte das alles rückgängig machen und hätte gar nicht erst unterschrieben...

Danke schon mal für eure Antworten

Kündigung, Recht, Vertrag, ASB, Widerrufsrecht
Verkäufer holt nach Widerruf Ware nicht ab. Was ist zu tun?

Guten Morgen,

wir haben eine Kommode (ca.800€) bestellt und dann Gebrauch von unserem Widerrufsrecht gemacht. Der Widerruf erfolgte noch am selben Tag, an dem die Kommode zu uns kam. Leider gibt es seit fast 4 Wochen keine Antwort vom Verkäufer. Nicht per Mail, Telefon ist nicht besetzt. Nicht mal auf zwei Einschreiben. (Beleg mit Unterschrift über Empfang liegt vor).

Habe dann PayPal kontaktiert, welche mir den Betrag wieder gut geschrieben haben. Aus dem Grund, dass der Verkäufer nicht einmal auf Kontaktanfragen von Mitarbeitern von PayPal geantwortet hat.

So, das Geld habe ich nun zurück. Aber was ist nun mit der Kommode? Laut Widerrufsbelehrung auf deren Webseite ist der Rückversand kostenlos. Der Verkäufer beauftragt eine Spedition zur Abholung.

Ich habe im zweiten Anschreiben eine 14 Tage Frist gesetzt für die Rückzahlung und Abholung (PayPal Konfliktlösung lief bereits) und dass bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte folgen.

Zusage der Rechtsschutzversicherung habe ich, Selbstbeteiligung ist aber bei 250€. Selber zurückschicken würde nach meiner Recherche ca. 150 bis 200 Euro kosten. D.h. ich würde auf diesen Kosten Sitzen bleiben.

Ich könnte die Kommode auch in den Keller stellen und darauf warten bis der Verkäufer sie endlich abholt, denn derzeit steht sie verpackt im Esszimmer...

Aber wie lange muss ich Warten? Eine Frist gibt es wahrscheinlich erst, wenn ich rechtliche Schritte einleite, was dann aber ja wieder heißt, dass ich die Selbstbeteiligung zahlen müsste.

Recht, Widerrufsrecht, Frist

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