Etikett von Schuhen abgeschnitten aber noch vorhanden. Gilt das Widerrufsrecht trotzdem?
Hallo,
ich habe gestern meine neu bestellten Schuhe bekommen, sie sofort getestet im Haus und ich war zufrieden. Somit habe ich das Etikett abgeschnitten (dachte ich behalte sie ja). Als ich diese heute normal probiert habe im Haus, wurden sie mir doch etwas unangenehm vorne (zu klein). Nun möchte ich diese gerne wieder zurückschicken mithilfe des Widerrufsrecht. Problem: ich habe ja das Etikett abgeschnitten aber dieses ist ja noch vorhanden mit all seinen Bestandteilen. Kann ich diese trotzdem zurückschicken und das Etikett einfach mit dazulegen?
3 Antworten
Nein - wem soll man solche Schuhe denn noch anbieten?
Das Rückgaberecht besteht für unversehrte Ware (die man nicht im Geschäft gekauft hat).
Es ist nicht ganz klar, welches Etikett. Wenn es ein Markenetikett am Schuh ist ...
Es handelt sich um ein Markenetikett. Allerdings müsste man doch nur diesen Plastikdraht erneuern (der durchgetrennt ist). Das Etikett an sich sieht genau aus wie davor.
Wenn nur das Etikett entfernt wurde kannst du selbstverständlich noch die Schuhe reklamieren bzw zurückgeben. Du sagtest, sie wurden online gekauft? Dann sowieso. Das Fernabsatzgeschäft gibt die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen den Kauf zu widerrufen. Allerdings nicht, wenn der Schuh im stationären Einzelhandel gekauft wurde.
Sollte eigentlich keine Problem sein, wenn die Schuhe wirklich noch neu und ungebraucht aussehen.
Im Schuhladen probiert man doch auch Schuhe an, ohne sie zu kaufen.
Was ist jetzt der Unterschied? Es ist doch nur ein Etikett.