Widerruf Mobilfunkvertrag?
Hallo,
Ich hoffe jemand kann mir bei meinem Anliegen helfen.
Vor zwei Wochen schloss mein Bruder einen Vertrag ab, ohne unseres Wissens, er selber hat kein Gehalt, also schrieb ich einen Widerruf an den Mobilfunkanbieter. Gestern kam der Brief das wir keinen Recht auf Widerruf haben, da der Vertrag vor Ort abgeschlossen worden ist. Ich schaute direkt in den Vertrag, leider steht dies auch so im Vertrag. Wir waren auch schon vor Ort und versuchten es zu klären leider ohne Erfolg.
Jetzt meine Frage, kann man da nichts machen? Bleibt er jetzt auf dem Vertrag hocken, ich meine er hat kein Geld mit dem er das bezahlen könnte.
LG
4 Antworten
Er bleibt auf dem Vertrag hocken und muss schauen wie er das ausbadet.
Kann natürlich zum nächsten Zeitpunkt kündigen, hat aber mit Sicherheit 12-24 Monate Mindestlaufzeit.
Volljährig wird er ja wohl sein schätze ich mal? Oder wieso klärt ihr das als Familie für den Bruder
Er ist volljährig, wurde von meinem Vater (meine Eltern sind geschieden) dazu gezwungen diesen Vertrag abzuschließen...
Nein, das gilt nur als Anschluss zur Mindestlaufzeit. Mindestlaufzeit zum Vertragsstart darf man nach wie vor machen, nur halt nach Ablauf nicht automatisch um 12 Monate usw. verlängern.
Das gilt aber nur für ( neuere ) Verträge, deren erste reguläre Dauer-Laufzeit nach den üblichen 12 bis 24 Monaten bereits erfüllt wurde.
Für einen ganz frischen Zeitvertrag gilt das neue Gesetz ansonsten leider auch vor Ablauf der ersten Vertragszeit nicht.
LG, MZ
Das gilt nicht für die Mindestlaufzeit, sondern dür die Kündigungsfrist.
i.d.R besteht eine Wiederufsrecht nur dann wenn die Dienstleistung in diesem Fall ein Vertrag Online oder am Telefon vereinbart und abgeschlossen wurde.
Wenn er in Geschäftsräumen bzw in einer Filiale/Shop vor Ort vereinbart wurde besteht dies aus welche seltsamen Gründen auch immer nicht.
Es besteh nur noch die Möglichkeit bspw einen Nebentätigkeit in Teilzeit anzunehmen um die monatlichen Raten bis zu 48 Monate (die genaue Laufzeit steht im Vertrag) zu finanzieren oder jemand anderen zu finden der u.U den Vertrag übernehmen möchte.
wen dein Bruder ü18 ist und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte hat er Pech gehabt, das muss er sich vorher überlegen.
Ist er u18 ist der Vertrag an sich ungültig, da er u18 keine Verträge abschließen darf
vertrag ist vetrag meines achten nach
die Mindestlaufzeiten wurden doch reduziert vor kurzem auf 1 oder 3 Monate müsste jetzt nachschauen wie genau das war