Wer schuldet wem was beim Handykauf im Laden?

5 Antworten

Der Fall ist doch gar nicht kompliziert. Ihr habt's verbockt. Sorry, das so deutlich sagen zu müssen.

Mag sein, dass der Kunde eine "Mitschuld" trägt, weil er offensichtlich (!) falsche Daten angegeben hat. Die Plausibilitätsprüfung obliegt jedoch Deinem Unternehmen und das wurde versaubeutelt.

Selbstverständlich ist es möglich, dem Kunden einen Schadenersatz zu leisten. Du verweigerst es lediglich.

Hier eine Rechtsberatung einholen zu wollen, ist nicht sinnvoll. Wende Dich an Deinen Anwalt, wenn Du das ausfechten willst.

Allerdings halte ich es für die bessere Lösung, Verantwortung zu übernehmen. Auch wenn der Kunde mitverantwortlich war am Fehler - es stünde Dir gut zu Gesicht, den Fall nicht weiter zu eskalieren, sondern auf eine Lösung hinzuarbeiten. Ein solches Verhalten ist genau der Grund, weshalb ich keine Handyshops im stationären Handel mehr betrete.

Alleine was Du an Kapazitäten verbrennst, um die Forderung abzuwehren, dürfte den Schaden übersteigen. Denke unternehmerisch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

Da wurde aber mächtig nach Schema F gearbeitet! Nur weil das falsche Land angegeben wurde, gehr das Paket nach Kroatien, obwohl alles anderen Parameter der Adresse Deutschland besagt; und das angeblich 2 Mal!

Als Kunde würde ich die Einzugsermächtigung zurück ziehen, bis ich das Handy in Händen halte. Es ist schließlich Vertragsinhalt, dass ich dieses unentgeltlich bekomme!

Leider ist einem meiner Shopmitarbeiter ein Fehler unterlaufen.
[...]
Zumal der Kunde hier selber schuld hat, da die vertragsunterlagen beide Parteien zu kontrollieren & daraufhin zu unterzeichnen zu haben.

Natürlich müssen BEIDE Parteien die Unterlagen kontrollieren - aber warum ist dann EUCH der Fehler des Mitarbeiters bei keiner dieser Kontrollen aufgefallen?

Hier wurden ganz klar meinen Mitarbeiter versucht die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Es ist doch auch seine Schuld! ER hat das falsche Land eingetragen und IHR habt es nicht bemerkt! Schon mal was von Sorgfaltspflicht gehört?

Allerdings waren auch andere Daten die der Kunde diktiert hat, wie die E-Mail falsch, wodurch hier keine Acht auf den fertigen Vertrag gegeben wurde.

Der Mitarbeiter hat doch schon ein falsches Land angegeben - was ist denn, wenn er auch beim Aufschreiben der Mailadresse einen Fehler gemacht hat? Ich hätte mir diese Angaben vom Kunden selbst auf einen Zettel schreiben lassen. Es sich so etwas diktieren zu lassen, birgt stets eine Fehlerquelle - ganz besonders dann, wenn der Kunde eine andere Muttersprache hat.

Natürlich stellst Du Dich hier vor diesen Mitarbeiter - aber dennoch finde ich Deine Einstellung schon sehr problematisch! Denn hier wird eigentlich alles getan, um einen Kunden zu vergraulen - und unzufriedene Kunden sind Gift fürs Geschäft!

Fakt ist: Der Kunde hat 2 Monate lang für einen Vertrag gezahlt, den er nicht nutzen konnte, weil EUCH ein Fehler unterlaufen ist. Dadurch habt IHR eine vertraglich zugesicherte Leistung (= die Lieferung des Handys) nicht erfüllt.

All das ist nicht möglich.
Der Kunde ist natürlich sauer.
da der Kunde jetzt seit 2 Monaten auf sein Handy wartet, möchte er einen Schadensersatz von uns. Bzw. ein neues Handy aus unserem Bestand oder direkt vom Vertrag zurücktreten.
Das Fernabsatzgesetz gilt ja nicht, dass sich hier um ein Ladengeschäft handelt und der Kunde sich das Telefon vor Ort anschauen kann.
Er forderte allerdings das Handy kostenlos jetzt mitnehmen zu dürfen. Da dies natürlich Bestandstechnisch nicht ging, wurde dies verneint

Ich verstehe nicht ganz

Es ist keine Onlinevertrag.

Ihm steht das Handy doch zu.

Natürlich wäre es doch kein Problem das Telefon aus dem Laden zu geben.

Die Lieferung wurde an einen externen Spediteur weitergegeben, der ja in der Regel mit haftet.

Klar, aber das ist nicht Sache des Kunden sondern Sache des Händlers.

Ich sehe da in erster Linie den Händler in der Bringschuld

Du musst dich in Verbindung mit der DHL setzen. Da du der Auftraggeber bist.