Fahrrad Leasing Widerrufsrecht?

3 Antworten

bei uns ist ja der Arbeitgeber involviert. In Dt. verlangte das Finanzamt nach 3 Jahren dann 10% Restwert.

Nun verlangt das FA aber 40% Restwert, da das zu billig erschien für eine Übernahme & dem geltwerten Vorteil

Dann geben die Leasingfirmen über Einkommensteuergesetz noch ca. 25% Punkte dazu, so daß der Restwert nach 3 Jahren 15-18 % beträgt

Jeder hat das Recht, Verträge zu unterschreiben, auch wenn diese für ihn schlecht sind. Wahrscheinlich hast Du da keine Chance, ein generelles Widerrufsrecht gibt es in dem Fall nicht.

Beim Leasing hier in DE ist das eine Sache des Arbeitgebers und der Leasinggesellschaft. KP wie die aus AT das händeln. Teilweise müssen wir Händler das Rad dem Kunden dann abnehmen und der Leasinggesellschaft senden. Bei anderen Unternehmen muss sich der Nutzer dies tun. Das Rad gehört nach der Übergabe der Leasinggesellschaft. Wir Händler, haben von der Leasinggesellschaft unser Geld bekommen und sind dort definitiv raus aus der Geschichte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2016 im Fahrradbereich Tätig