Fahrrad Leasing Widerrufsrecht?
Hallo, ich habe ein Rad über Firmenradl.at geleast, und dieses im Shop geholt.
Da mir aber nicht klar war das der Restwert nicht laut marktüblichem Restwert , sondern nach Sachbezugswerteverordnung reduziert sich die ersparnis ggü. einem sofortkauf anstatt ca. 1800€ nur mehr auf 300€, somit würde ich vom Vertrag zurücktreten.
Die Leasingfirma sagt es ist okay, jedoch möchte der Händler es nicht zurücknehmen.
Gibt es kein 14.tägiges Widerrufsrecht in so einem Fall? - des weiteren hat der Händler das Rad um 4800€ gelistet, meinte aber, dass es im Leasingfall nur um den UVP (5200€) möglich ist, jedoch habe ich auf der Firmenradl seite entdeckt, dass sehrwohl Leasing vom Angebotspreis in anspruch genommen werden kann!
3 Antworten
bei uns ist ja der Arbeitgeber involviert. In Dt. verlangte das Finanzamt nach 3 Jahren dann 10% Restwert.
Nun verlangt das FA aber 40% Restwert, da das zu billig erschien für eine Übernahme & dem geltwerten Vorteil
Dann geben die Leasingfirmen über Einkommensteuergesetz noch ca. 25% Punkte dazu, so daß der Restwert nach 3 Jahren 15-18 % beträgt
Jeder hat das Recht, Verträge zu unterschreiben, auch wenn diese für ihn schlecht sind. Wahrscheinlich hast Du da keine Chance, ein generelles Widerrufsrecht gibt es in dem Fall nicht.
Beim Leasing hier in DE ist das eine Sache des Arbeitgebers und der Leasinggesellschaft. KP wie die aus AT das händeln. Teilweise müssen wir Händler das Rad dem Kunden dann abnehmen und der Leasinggesellschaft senden. Bei anderen Unternehmen muss sich der Nutzer dies tun. Das Rad gehört nach der Übergabe der Leasinggesellschaft. Wir Händler, haben von der Leasinggesellschaft unser Geld bekommen und sind dort definitiv raus aus der Geschichte.