Stromvertrag kündigen müssen, nach der Widerrufsfrist. Welche Folgen?

2 Antworten

Erst einmal ist wichtig, dass euer neuer Vertrag nicht zustande gekommen ist, weil der Zähler bereits durch einen anderen Vertrag gebunden ist. Insofern muss er auch nicht gekündigt werden, er wurde ja nie geschlossen.

Insgesamt klingt die Geschichte etwas holprig, möglicherweise liegt das jedoch rein an den verwendeten Begrifflichkeiten.

Es gibt Pauschalverträge ("Warmmiete"), die außer der Heizung möglicherweise auch Positionen wie Strom und Internet beinhalten können, üblich ist das aber im Privatbereich nicht.

Dort gibt es eigentlich eher eine Kaltmiete und die Nebenkosten dazu. Bei diesen wäre es tatsächlich möglich, auch Strom mit aufzunehmen. Das müsste jedoch vertraglich (vorab!) auch so festgehalten sein.

Da es sich jedoch um einen Hauptzähler zu handeln scheint (der durch einen anderen Vertrag "blockiert" ist) wäre das eigentlich Mietersache.

Der Vermieter kann euch jedenfalls keinen Vertrag aufzwingen oder weiterberechnen, den er geschlossen hat. Zumindest nicht, sofern ihr dieser Vorgehensweise nicht ausdrücklich zugestimmt habt.

Ich würde das einmal beim Mieterschutzbund vortragen, bestenfalls habt ihr auch eine Rechtsschutzversicherung.

Was hat denn der Vormieter zu diesen Thema gesagt?

Die Hausverwaltung kann viel verlangen, aber laut Gesetz bist du frei einen eigenen Vertrag abzuschließen.

Es gibt wenige Ausnahmen z.B. bei Untervermietung.

Die Wahrscheinlichkeit dass du 2 Verträge zahlen musst ist gleich Null. Der Zähler kann nur an einen Stromanbieter freigegeben werden. Ob der unterlegene Stromanbieter eine Entschädigung verlangt ist mir nicht bekannt.

Wende dich an den Verbraucherschutz oder Mieterverein