Stromvertrag kündigen müssen, nach der Widerrufsfrist. Welche Folgen?
Hallo,
ich bin mit meinem Partner zum 01.07. umgezogen. Uns wurde vom Vermieter mitgeteilt, dass Strom und Internet nicht in der Warmmiete beinhaltet seien. Daher haben wir zum 01.07. einen Stromvertrag geschlossen. Der Stromanbieter hat uns dann vor einigen Tagen kontaktiert und uns mitgeteilt, die Zählernummer sei blockiert. daraufhin wurde gegengerpüft, ob ein Tippfehler vorliegt und der Vormieter wurde kontaktiert. Heute hat sich nun der Vermieter gemeldet und uns mitgeteilt, dass Strom doch in der Warmmiete sei und die Hausverwaltung zwingend verlangt, bei derem Anbieter zu bleiben.
Das heißt nun, dass wir unseren neu geschlossenen Vertrag kündigen müssen. Allerdings 3 Tage zu spät. Denn das Widerrufsrecht besteht nur 14 Tage.
Welche Folgen drohen uns jetzt?
Bisher ist der Vertrag durch die geblockte Zählernummer ja noch nicht in Kraft getreten. Kann man sich damit rausreden?
Wird durch die vertragswidrige Kündigung ein Strafgeld verlangt?
Oder kann der Vertrag einfach garnicht gekündigt werden und wir müssen ein Jahr den vereinbarten Betrag zahlen?
Schon Mal vielen Dank für jeden Tipp und jedes Wissen an uns!^^ Ratlos versuchen wir die Situation irgendwie einzuschätzen
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lisaloge/1711963925591_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.png?v=1711963926000)
Erst einmal ist wichtig, dass euer neuer Vertrag nicht zustande gekommen ist, weil der Zähler bereits durch einen anderen Vertrag gebunden ist. Insofern muss er auch nicht gekündigt werden, er wurde ja nie geschlossen.
Insgesamt klingt die Geschichte etwas holprig, möglicherweise liegt das jedoch rein an den verwendeten Begrifflichkeiten.
Es gibt Pauschalverträge ("Warmmiete"), die außer der Heizung möglicherweise auch Positionen wie Strom und Internet beinhalten können, üblich ist das aber im Privatbereich nicht.
Dort gibt es eigentlich eher eine Kaltmiete und die Nebenkosten dazu. Bei diesen wäre es tatsächlich möglich, auch Strom mit aufzunehmen. Das müsste jedoch vertraglich (vorab!) auch so festgehalten sein.
Da es sich jedoch um einen Hauptzähler zu handeln scheint (der durch einen anderen Vertrag "blockiert" ist) wäre das eigentlich Mietersache.
Der Vermieter kann euch jedenfalls keinen Vertrag aufzwingen oder weiterberechnen, den er geschlossen hat. Zumindest nicht, sofern ihr dieser Vorgehensweise nicht ausdrücklich zugestimmt habt.
Ich würde das einmal beim Mieterschutzbund vortragen, bestenfalls habt ihr auch eine Rechtsschutzversicherung.
Was hat denn der Vormieter zu diesen Thema gesagt?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Hausverwaltung kann viel verlangen, aber laut Gesetz bist du frei einen eigenen Vertrag abzuschließen.
Es gibt wenige Ausnahmen z.B. bei Untervermietung.
Die Wahrscheinlichkeit dass du 2 Verträge zahlen musst ist gleich Null. Der Zähler kann nur an einen Stromanbieter freigegeben werden. Ob der unterlegene Stromanbieter eine Entschädigung verlangt ist mir nicht bekannt.
Wende dich an den Verbraucherschutz oder Mieterverein