Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?
Hallo,
die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.
Kurze Schilderung:
Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.
Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).
Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.
Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?
Liebe Grüße
4 Antworten
im Shop vor ORT hat man Lediglich Kulanz. Die man im Shop ja nicht gemacht hat.
Allerdings eine Google Suche mit
Vodafone vertrag widerrufen
Aus google
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Nutzen Sie dafür unser Vodafone Retouren Portal unter
Dort können Sie Ihren Vertrag widerrufen und bei Bedarf auch einen kostenlosen Rücksendeschein ausdrucken.
Zusätzlich findet sich da die Variante auf Papier. Zum Ausdrucken und Faxen
Wenn ein Dienstleistungsvertrag bzw Festnetz/-Mobilfunkverträge im Shop vor Ort beidseitig abgeschlossen wird besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Wiederruf/Stornierung der gebuchten/bestellten Dienstleistung.
Daher bleibt es einem lediglich übrig auf Kulanz des Mitarbeiters zu hoffen!
Wiederufsrechte und Stornierungen greifen erst bei im Internet bzw Online abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen
Hallo,
Du hast schon Recht aber lasse sie doch zu einem Anwalt gehen.
Da bezahlt sie die Auskunftsgebühren aber erhält dann wenigtens eine bindende Aussage.
Wenn sie eh nicht auf deine Angaben hört, sehe ich da eine normale Variante.
Grüße aus Leipzig
Eine erste Beratung kostet doch nur um die 30€. Die werden doch wohl drin sein!
Beim Vertragsabschluss im Shop gibt es kein Widerrufsrecht. Hier kann höchstens auf eine Kulanzlösung im Shop gehofft werden.
Sie hat leider keinen Rechtsschutz und kann es so leider auch nicht zahlen. Deshalb fällt ein Anwalt leider raus. Vielen Dank für die Antwort! ☺️