Mietvertrag erben und in Wohnung ziehen?

Meine Großmutter ist vor 7 Wochen gestorben. Sie hat alleine in einer Mietwohnung gewohnt, seit 40 Jahren. Der Mietvertrag ging nun auf meine Mutter und ihre beiden Schwestern, meine Tanten, über. Keine von ihnen hatte Interesse an der Wohnung und meine Tante ging davon aus, dass das bei allen so ist und hatte das dem Vermieter telefonisch mitgeteilt und erbeten, dass er uns bis Ende des Jahres Zeit lässt zum Ausräumen.

Nun meinte meine Cousine, dass man einen Mietvertrag erbt und damit auch das Wohnrecht. Ich wurde da hellhörig, nicht nur weil ich sehr an der Wohnung hänge, sondern auch weil sie natürlich noch verhältnismäßig günstig ist (München ;-) ).

Ich sprach mich daher mit meiner Mutter ab und rief heute den Vermieter an, um ihm zu sagen, dass wir generell noch Interesse an der Wohnung hätten und ich ihm erstmal ein paar Fragen stellen wollte, bevor wir weiterüberlegten (meine Fragen wären gewesen, ob er zustimmen würde, dass meine Mutter die Wohnung behält und mich drin wohnen lässt und wie es mit Renovierungsarbeiten aussähe, ob man die selbst machen könne etc...). Aber dazu kam ich gar nicht, weil der Vermieter mir sehr freundlich erklärte, dass ich das missverstanden hätte und man das Recht dort zu wohnen, nur habe, wenn man auch vorher schon dort gewohnt habe... nicht aber wenn man da neu einziehen will. Er meinte, der Vertrag laufe nur so lang wie wir die Wohnung ausräumen, also wie mit meiner Tante vereinbart bis 31.12.

Im Internet hab ich nun gelesen, dass wenn der Verstorbene alleine gewohnt hat, der Mietvertrag an die Erben übergeht... allerdings steht da nirgendwo auch ausdrücklich, dass man da wohnen darf.

Was stimmt denn nun?

Wozu sollte man denn einen Mietvertrag erben, wenn man nicht drin wohnen kann? Das macht doch keinen Sinn?

Kennt sich da wer sicher aus bzw hat selbst sowas erlebt?

(Bitte nur Leute antworten, die sich auskennen)

DANKE SCHON MAL!!!! 😊

Miete, Recht, Mietrecht, Erbe, Todesfall
Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

Recht, Mietrecht, Sozialrecht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Wohnrecht mündlich versprochen?

Ich habe einem Bekannten seine Wohnung abgekauft, weil er in eine andere Stadt gezogen ist und dafür keinen Bedarf mehr hatte und das Geld für eine neue Wohnung benötigte.

Vor dem Kauf hatten wir vereinbart, dass er weiterhin so lange er möchte bei mir in einem der Zimmer übernachten kann, wenn er zu Besuch in der alten Stadt ist.

Dies habe ich ihm mündlich und per Whatsapp zugesichert. Wir haben aber keinen Mietvertrag für die Zeit nach dem Kauf geschlossen.

Nach dem Kauf hat er noch ein paar Monate kostenlos in der Wohnung gewohnt und ist jetzt vor kurzem in die neue Wohnung in der neuen Stadt gezogen und möchte weiterhin einmal im Monat am Wochenende in meiner Wohnung übernachten.

Das Problem ist nun, dass er die Wohnung nach dem Kauf total heruntergewohnt hat und ich tagelang putzen und Unmengen an Müll entsorgen musste um die Wohnung einigermaßen bewohnen zu können. Es stinkt nach wie vor brutal in der Wohnung, weil er dort wohl ununterbrochen geraucht hat, ich muss also alles neu streichen und vorher die Tapeten abziehen.

Ich möchte auf keinen Fall mehr, dass er in der Wohnung übernachtet.

Bin ich an meine mündliche Zusage und Whatsapp Nachrichten gebunden und muss ich ihn dort weiter übernachten lassen oder kann ich diese Zusage irgendwie rückgängig machen? Einen Mietvertrag hat es nie gegeben, ich hatte ihm die Wohnung freundlicherweise noch ein paar Monate überlassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Grüße Steffi

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Übernachtung, Versprechungen
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys
Meine Nachbarn treiben mich in den Wahnsinn?

Guten Abend,

vielleicht kann sich so manch einer an meine letzten Fragen erinnern..meine Nachbarn (im Haus nebenan) haben sich über den Kinderlärm (8 Monate und 2,5 Jahre alt) beschwert, da sie nachts nicht mehr schlafen könnten. Die anderen Nachbarn (kinderlos) in der anderen Doppelhaushälfte haben ins gleiche Horn geblasen und sich beim Hausverwalter beschwert. Dieser hat dann in einem persönlichen Gespräch nochmal klargestellt, das Babys und Kleinkinder nachts auch mal weinen dürfen und dass das kein Lärm ist. Mit den Nachbarn aus dem anderen Haus wollte er nicht reden, da dies nicht seine Mieter sind und er jedes Gespräch mit Frau X für völlig sinnlos hält, er würde sie ja mittlerweile auch gut kennen. Wenn die sich mal verbissen hätte, wäre sie auch nicht mehr eines besseren zu belehren.

Nach diesem Gespräch wurde es erstaunlich ruhig. Wir ignorierten uns höflich und es gab keine anmaßenden Gespräche mehr - bis heute!

Ich kam um ca. 20:30 Uhr von einem Mini-Einkauf mit meiner Tochter wieder. Auf der Straße die zu unserem Haus führt hatte ich zuerst noch Fernlicht an. (Nichtbeleuchtete, schlaglochversehrte Schotterstraße.)

Als ich sah, dass ein Fußgänger unterwegs war, habe ich das Fernlicht AUS gemacht. Es war die Nachnarin aus dem Haus nebenan, die sich ganz theatralisch die Hand vor die Augen hielt. 🙄

Ein paar Meter hinter ihr, ihr dauernd die Straße versperrender Hund. Normalerweise läuft der Hund immer frei und unbeaufsichtigt in der Gegend rum. Sodass man auch mal anhalten muss, um den Hund von der Straße zu verjagen, weil er sich mitten vor fahrende Autos legt. 🤔

Ich bin natürlich ganz langsam(!) im ersten Gang an dem Hund vorbeigefahren.

Als ich aus dem Auto gestiegen bin, stand die Furie auch schon oben an der Grundstücksgrenze und schrie mich an: "Wenn du nochmal so assig fährst, das Fernlicht EINschaltest, wenn du mich siehst und mich blendest während ich meinen Hund suche - und dann auch noch so an dem Hund vorbei rast, dass du ihn beinahe plattbügelst, ziehe ich dich aus der Karre raus!".

Mir entfloh nur noch ein irritiertes "schwer gestörte Alte!" und dann war sie auch schon weg. Die hat ja mal komplett alles verdreht was passiert ist. Ich weiß, war nicht klug...aber ich hätte in dem Moment platzen können...wie dreist kann man denn sein?

Was macht man mit solchen Nachbarn? 🤷‍♀️

Kinder, Familie, Mietrecht, Psychologie, Gesundheit und Medizin, Nachbarschaftsstreit, nachbarn streit
Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Haustür, Mietverhältnis, Verschlossen
Wie kann ich ausziehen und mein Mitbewohner wohnen bleiben?

Hallo,

Ich bin vor 3 Jahren in eine WG gezogen, in der beide Mieter Hauptmieter sind. Bisher hat es beim Mieterwechsel immer problemlos funktioniert, dass wir einen Nachmieter gesucht haben und einfach ein neuer Vertrag zwischen den Mietern und dem Vermieter geschlossen wurde.

Jetzt wollte ich ausziehen und mein Mitbewohner möchte die Wohnung alleine übernehmen. Dies wurde ihm bei seinem Einzug auch angeboten, da bereits feststand, dass ich ausziehen werde.

Das Problem ist jedoch, dass der Sohn des Vermieters mit in die Wohnung einziehen möchte als mein Nachmieter. Mein Mitbewohner möchte das jedoch nicht, da er von dem Sohn nicht so überzeugt war. Die beiden hatten sich getroffen und der Vermieter hatte vorher mündlich zugesichert, dass mein Mitbewohner sich auch gegen den Sohn entscheiden darf. Jetzt besteht er jedoch darauf und verweigert mir den Auszug. Um rechtswirksam zu kündigen müssen beide Mitbewohner schriftlich kündigen.

Jetzt ist die Frage ob ich trotzdem irgendwie aus dem Mietvertrag komm und mein Mitbewohner die Wohnung alleine nehmen kann. Er würde mir auch das Geld geben für meinen Teil der Miete, aber ich habe keine Lust trotzdem weiter in dem Mietvertrag zu stecken. Kann ich einen rechtswirksamen Vertrag mit meinem Mitbewohner abschließen, dass er alle Kosten (Miete, Reparaturkosten usw.) für mich übernimmt oder kann ich lediglich vertrauen?

Kündigung, Recht, Mietrecht, Vertrag, Haftung
Kündigungsgrund weil Garten nicht ordentlich?

Ist es ein Grund, einem Mieter zu kündigen weil der Garten nicht ordentlich ist?

Aussage ist, das eine Nachbarin meines Mieters bei der Eigentümerversammlung sich darüber beschwerte, das der Garten (nur für den Mieter betretbar, komplett zu drum herum) unordentlich sei. Außerdem lege Hundekot in der Hecke oder ähnliches.

Ich kenne meinen Mieter und weiß, das er meistens die Terassentür offen hat. Warum auch nicht, kann ja keine dort herein kommen, abgesehen davon ist er ja dann Zuhause.

Die besagte Mieterin ist Lehrerin und wohnt über ihm.

Und ganz ehrlich, ich weiß nicht mal was ich dem Mieter sagen soll. Finde es schon ehrlich gesagt peinlich, das eine Lehrerin nicht mal selbst mit dem Mieter sprechen kann sondern das alles hintenrum laufen soll.

Was erwartet die nun? Das ich Ihn kündige weil er seinen Garten unordentlich hat?
Ich weiß das derer Hund gerne spielt, viel Spielzeug hat oder auch mal was mit nach draußen nimmt, was nicht ihm gehört (z.B. Schuhe). Ist halt ein junger Hund.

Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
Habe ihm gesagt das sich jemand beschwert hat, ihm war klar wer das war, da die Nachbarin wohl eh sehr grimmig immer ist und sich über alles aufregt.
Er selbst sagt aber, das sie natürlich den Hundekot weg machen, schließlich nutzen die Ihren Garten ja auch, und so kenne ich den Mieter auch. Wenns in der Hecke ist und er es selbst nicht gesehen hat oder so, kann sicher was liegen bleiben.

Mich als Vermieter stört es nicht...

Wohnung, Garten, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Makler erscheint 2 mal nicht zum Termin - wie verhalten?

Hallo, das Haus in dem wir noch wohnen soll vom Vermieter aus verkauft werden.

Wir hatten mit dem Makler jetzt bereits 2 Termine. Den ersten, einen Besichtigungstermin, er wollte den Wert des Hauses schätzen, hatten wir vor 3 Wochen. Telefonische Absprache 3 Tage vorher....

Wohnung in jeder Ecke gewienert und geputzt, früher von der Arbeit heim, da der Makler ja nach 17 Uhr nicht mehr kann...

Naja der Makler ist nicht erschienen, hat auch nicht abgesagt, ich habe auch nicht hinterhertelefoniert, weil er ja was von uns wollte.

Zwischenzeitlich war er dann doch da. Spontan eher. Naja er hatte sich entschuldigt, ihm ist was dazwischen gekommen.

Gestern hatten wir einen Termin, da er Fotos für das Inserat machen wollte von unserer Wohnung. Termin schriftlich abgesprochen (SMS Verlauf). Gestern das gleich, ganze Wohnung auf Vordermann gebracht, alle privaten Bilder entfernt, wieder Überstundenfrei genommen. Und? Makler taucht nicht auf, sagt nicht ab und ist bis heute auch Telefonisch nicht erreichbar. Mein Vermieter sagte, wir sollen die Termine mit dem Makler selber ausmachen. Das wäre einfacher.

Bin ich noch verpflichtet den Herren reinzulassen, bzw einen neuen Termin mit ihm zu machen? Ich möchte mir nicht noch einmal den ganzen Streß machen, geschweige denn irgendwie nicht Zeit dafür investieren. Wie sieht das rechtlich aus? Was muss ich, was kann ich? Kann der Vermieter mir ankreiden, wenn ich in Zukunft keine Termine mehr mit dem Makler wahrnehme?

Haus, Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausverkauf, Immobilienmakler
Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Vermietung einer Wohnung an einen guten Freund?

Zu allererst sei gesagt, dass meine Frage etwas kompliziert und ausführlich wird.

Ich schildere erst mal die Ausgangssituation. Mein bester Freund und ich haben unser Abitur gemacht und wollen für unser Studium in eine nicht weit entfernte (20km) Unistadt ziehen. Glücklicherweise besitzt der Opa meines Freundes eine Eigentumswohnung in besagter Stadt und wäre bereit uns diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Nur schon vorweg: offizieller Hauptwohnsitz soll bei den Eltern bleiben (wegen Versicherung):

Unsere Hauptfrage ist erst einmal ob wir das ganze "offiziell" mit Mietvertrag, Ummeldung, etc. machen sollten oder es lieber unter der Hand regeln wollen. (An sich müsste ich ja nur meine Nebenkosten sowie Hausverwaltungskosten übernehmen, da der Opa nichts daran verdienen möchte.) Das Problem: Der Opa hat absolut gar keine Lust auf Bürokratie. Sollte er Vermieter werden, müsste er sich mit einer Materie beschäftigen, die ihm viel seiner letzte Lebenszeit rauben würde. Deshalb waren wir von Anfang an eigentlich dafür uns das zu sparen.

Jetzt meine erste Frage: wäre es überhaupt legal, wenn ich mit meinem Freund zusammen dort wohnen würde, keine Miete zahlen würde, sondern nur jeden Monat die Nebenkosten + Verwaltungskosten an den Opa überweisen würde und mich nicht ummelden würde? Steuern hinterziehen würde ja in diesem Fall eigentlich niemand, da wir ja wirklich nur die Deckung unsere eigenen Kosten zahlen würden. Dies dürfte ja nicht versteuert werden.

Allerdings erhebt die Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer. Keinen Zweitwohnsitz anzumelden ist ja verboten oder nicht? Aber würde dies überhaupt eine Rolle spielen, wenn die Steuer sich auf eine "Miete" von 0 € beziehen würde? Dann gäbe es ja an sich auch da nichts zu versteuern.

Meine Frage würde noch weiter gehen, aber der Übersichtlichkeit halber will ich jetzt erst mal auf ein paar Antworten warten.

Steuern, Freunde, Recht, Mietrecht

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