In neue Wohnung eingezogen: Nach 7 Monaten ist die Spülmaschine kaputt? Muss der Vermieter dafür zahlen?
Sind vor 7 Monaten in eine neue Wohnung eingezogen: Nach 7 Monaten ist jetzt die Spülmaschine kaputt und muss wohl repariert werden. Muss der Vermieter / die Hausverwaltung dafür zahlen? Es ist nicht unsere Spülmaschine, die war in der Küche drin. Was tun wir jetzt am Besten?
Haben noch nichts machen lassen bisher. Ein Techniker war hier und hat einen Kostenvoranschlag gemacht, das war alles. Der Vermieter weiß aber auch noch nicht Bescheid.
13 Antworten
Für Instandhaltung/-setzung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.
Auch dann wenn er die EBK kostenlos zur Verfügung (geliehen) hat.
Also Vermieter nachweisbar informieren und um Reparatur bitten.
Sofern Ihr einen Schaden nicht verursacht habt ist hier der Vermieter in der Pflicht.
Muss der Vermieter / die Hausverwaltung dafür zahlen?
Das kommt darauf an, warum "nach 7 Monaten jetzt die Spülmaschine kaputt ist und wohl repariert werden muss."
Grundsätzlich hat der VM die mitvermieteten E-Geräte seiner EBK in "funktionstüchtigem Zustand zu erhalten", soweit er überhaupt Kenntnis eines dementgenstehenden Mangels hätte.
Es sei denn, die Küche wäre ausdrücklich unentgeltich als Leihe überlassen.
Er haftet aber gleichwohl nicht für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelder Pflege und Reinigung. Auch wenn die Werbung etwas anderes suggeriert, wer Auflaufformen mit Essensresten spült und damit die Pumpe schrottet, bezahlt dafür.
Und der VM zahlt auch nicht für den eigenmächtig beauftragten Technikerbesuch einschl. Kostenvoranschlag.
Es ist nicht unsere Spülmaschine, die war in der Küche drin.
Ist die Küche Eigentum des Vermieters? Oder habt ihr sie vom Vormieter übernommen?
Ist sie Eigentum des Vermieters, ist ihm der Schaden zeitnah zu melden. Dann stellt sich die Frage, warum die Spülma kaputt ist?
Habt ihr die Küche vom Vormieter übernommen, ist die Reparatur euer Vergnügen.
Wenn ihr für das Ding Miete bezahlt, muss es der Vermieter reparieren, sofern ihr nicht den Schaden verursacht habt.