Darf Vermieter das Mietshaus mit Drohne filmen? Mieter waren nicht informiert?
Hallo, ich bin's wieder. Mal wieder wegen dem Theater des Hausverkaufs...
Eben, wir sitzen auf dem Sofa, schwirrt direkt vor unserem Fenster eine Drohne mit Kamera herum. Ich hab mich total erschrocken.
Ich geh also raus, da steht ein Immobilientyp mit Fernbedienung da, der sagte er wurde vom Vermieter beauftragt, das Haus aus der Luft zu Fotografieren, aus allen Perspektiven, für das Verkaufsinserat. Keiner der 3 Parteien im Haus wusste was davon. Die Kamera war auch direkt auf unsere Fenster gerichtet. Abstand etwa 3 Meter.
Ist das rechtens? Mich ärgert einfach, dass hier ständig Probleme sind und von Vermieterseiten nie Infos kommen... Ausserdem will ich nicht, dass mein Balkon, auf dem meine Sachen stehen, und durch meine Fenster gefilmt wird. Das geht garnicht...
Finde leider zu diesem speziellem Fall nichts bei Google....
Wäre toll wenn jemand die Rechtslage erläutert. Besonders gern möchte ich wissen, ob meine Zustimmung erforderlich gewesen wäre.
Danke
6 Antworten
Wir filmen bei #Blumenauer auch Immobilien für unsere Auftraggeber mit einer Drohne.
Auf jeden Fall darf der Eigentümer und Beauftragte auf dem eigenen Grundstück filmen. Er hat nur die Persönlichkeitsrechte von Personen auf dem Grundstück und auf Nachbargrundstücken strickt einzuhalten.
Ist eine Immobilie vermietet sprechen wir grundsätzlich jede Aufnahme mit dem/den Mietern ab. Egal ob erlaubt oder nicht, dass gehört sich so.
Sollte der Vermieter oder der Makler ihre Persönlichkeitsrechte (u.a. Recht am Bild) verletzen, würde ich mich beschweren.
Wenn Sie aber sowieso ausziehen, lohnt sich der Ärger?
Ich möchte keinen Ärger, aber es ist jetzt öfter zu Vorfällen gekommen, die ähnlich waren. Der Vermieter war ohne unser Wissen, als wir Arbeiten waren in unserer Wohnung um die Rauchmelder zu tauschen. Damals waren wir frisch eingezogen und haben kein Theater gemacht.
Dann wollte er die Miete erhöhen, mit einem Schreiben, dass ab der Nächsten Monat die Miete um 50 Euro erhöht wird. Ohne Begründung.
Und noch so Kleinigkeiten... Wir ziehen aus aber es regt mich einfach nur auf, warum kann man Sachen nicht absprechen. Ich habe mich fürchterlich erschrocken wegen dieser Drohne vor dem Fenster.... Und ich will nicht, dass mein Balkon und vorallem meine Wohnung innen im Internet erscheint.
Besonders gern möchte ich wissen, ob meine Zustimmung erforderlich gewesen wäre.
Nein: Der VM schuldet keinerlei Information oder gar Zustimmung seiner M, wenn er als Eigentümer Bildaufnahmen seines Grundstücks und Bebauung in Auftrag gibt.
Auch der Videograf nicht, er darf nur keine Bilder veröffentlichen, die dem Persönlichkeitsrecht der Bewohner entgegenstehen.
Aber was interessieren potentielle Käufer oder Mieter der Immobilie Grdinen, Inneneinrichtung, gar das Gesicht eines Ex-Mieters oder was sich der auf seinen Balkon stellt? Die werden doch insoweit garnicht verwendet bzw. gelten als Beiwerk.
Wenn die Bilder nur das Gebäude von außen zeigen und keine Personen, Wohnungseinrichtung, Terrassen/Balkon oder Namen zu sehen/erkennen sind, dann geht das wohl ok.
Tipp: Tut Euch zusammen und kauft die Hütte gemeinsam.
Na dann. Die Drohnenaufnahmen solltet Ihr Euch aber zeigen lassen und ggfs. Einspruch erheben, wenn Privates zu sehen ist.
Ja, denn es ist sein Haus und die Rechte der Mieter wären tangiert, wenn diese in Großaufnahme sichtbar und das ganze öffentlich gestellt würde.
Der Vermieter darf durchaus sein eigenes Haus filmen.
Er muss euch aber fragen, falls ihr überhaupt drauf zu sehen seid, ob er das dann veröffentlichen darf.
Bleib doch einfach vom Fenster weg. Dann wirst du auch nicht mit gefilmt.
Naja ich stand mit Kinnlade unten am Fenster, die Drohne genau vor dem Fenster, ich wusste nicht was da los ist
Die Hütte will ich nicht geschenkt haben. Ein Grund warum wir im Dezember ausziehen :)