Mietrecht: Wer zahlt für den 3. Ablesetermin?

5 Antworten

Zunächst mal besteht zwischen dir und der Firma kein Rechtsverhältnis, du hast die Firma nicht beauftragt. Somit gibt es auch keine Rechtsgrundlage, mit der die Firma von dir Geld verlangen kann. Wenn Kosten für den 3. Termin anfallen sollten, dann können diese nur an den Auftraggeber, also deinen Vermieter gerichtet werden.

Es wäre dann also der Vermieter, der diese Kosten gemäß §280 BGB als Schadenersatz von dir zurück bekommen möchte. Voraussetzung hierfür ist aber, dass du den Schaden verschuldet hast.

Das Verschulden ist jedoch nicht dadurch gegeben, dass du den Termin abgesagt hast. Dadurch ist nämlich kein Schaden entstanden, weil man einen anderen Termin vereinbaren konnte. Die Schuldhaftigkeit ist nur dann gegeben, wenn du nicht absagst und der Mitarbeiter bei dir umsonst vor der Tür steht.

Für den Zählertausch gilt das Gleiche wie für alle anderen Reparaturen, Zählerablesungen etc. Man muss dies als Mieter ermöglichen. Dabei hat ein Vermieter aber auch die Gewohnheiten des Mieters zu berücksichtigen, wodurch ein Termin in gegenseitiger Absprache gefunden werden muss und nicht einseitig vorgegeben werden kann.

Überlege mal, wie oft der Handwerker kommen müsste bei einem 20 Parteien-Miethaus?

Andere Leute sind auch nicht zu Hause, weil sie im Krankenhaus sind, auf Geschäftsreise, im Urlaub oder unabkömmlich vom Arbeitsplatz.

Soll der Vermieter auf den Kosten

"sitzen bleiben"?

In diesem Artikel geht es zwar um das Heizung ablesen, aber ich denke das fällt in die gleiche Kategorie.

https://www.welt.de/wams_print/article3166800/Ein-neuer-Termin-ist-gutes-Recht-des-Mieters.html

Erst bei einem dritten Termin darf mit zusätzlichen Kosten für den Mieter gedroht werden. Ob der Mieter am Ende diese wirklich bezahlen muss, hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn etwa ein allein lebender Mieter ohne eigenes Verschulden - zum Beispiel wegen eines nicht vorhersehbaren Krankenhausaufenthalts - die Termine nicht wahrnehmen konnte, fehlt die Grundlage für eine Schadenersatzpflicht.

Bei uns sollen die Rauchmelder überprüft werden.

Ista hat anscheinend jetzt eine neue Masche. Es werden keine Terminkarten in den Briefkästen verteilt. Nein. Es werden auch keine Aushänge mehr an das schwarze Brett gehangen. Aber dann auf einmal hat man ein Schreiben der Wohnungsbaugenossenschaft im Briefkasten: "letzte Aufforderung"!!! Es wird einem unterstellt, man hätte keine Termine mit der ISTA wahrgenommen! Wie denn, wenn keine Termine verteilt wurden? Und wenn man den "letzten" Termin nun auch nicht wahrnimmt, dann hat man die Kosten selbst zu tragen! So kann man die Mieter wirklich schön verarschen und unter Druck setzen. Es ist einfach nur grausam, was aus dieser Welt geworden ist.

Du bist aber Vertragspartner Deines Vermieters und damit verpflichtet, mitzuwirken bei der Ermittlung der Verbräuche.

Das wird schon an Dir hängen bleiben.


Dublin1936 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 01:03

Ich habe nochmal geschaut. Der 1. Termin wurde sogar nur 7Tage im Voraus bekannt gegeben. Es wird geschrieben, dass eine Frist von mind 10Tagen einzuhalten ist.

bwhoch2  23.09.2019, 09:16
@Dublin1936

Dann beruf Dich darauf und vielleicht genügt es, um die 60 € weg zu drücken.

bwhoch2  23.09.2019, 00:04

Der Betrag ist schließlich keine Strafe, die nur dann fällig wird, wenn man was verschuldet hat, sondern soviel kostet nun mal der Mehraufwand, der durch Deine, wenn auch ungewollten, Umstände verursacht wurde.

Mit ein wenig Phantasie hätte man das Problem schon lösen können.