Kaputte Duschkabine?

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit hat ein Freund von mir meine Duschkabine kaputt gemacht. Der Schaden wurde auch von der Versicherung übernommen, allerdings wurde nur der Zeitwert ersetzt (ca. 300 Euro)

Allerdings gab es auch zwei unterschiedliche Gutachten: Der Gutachter meiner Hausverwaltung schätzte den Wert auf Rund 1000 Euro. Der Gutachter der Versicherung dann eben nur noch den Zeitwert auf 300 Euro.
Die Duschkabine ist auch nicht mehr die Neuste gewesen, was man an Schimmel etc. erkennen konnte.

Meine Hausverwaltung sagte mir, dass ich mich eigenständig um die Erneuerung der Duschkabine kümmern und die Mehrkosten ggf. selber tragen müsse. Im Mietvertrag gibt es eine Klausel, dass ich für Kleinreparaturen selber verantwortlich bin. Was fällt unter Kleinreparaturen?

Die Versicherung hat den Scheck mit den 300 Euro im September an die Hausverwaltung geschickt, welche diesen auch im Oktober eingelöst hat. Seitdem ist nichts passiert.

Jetzt gab es gestern ein Rundschreiben, dass zum Ende des Jahres die Hausverwaltung wechselt. Natürlich ist über die Feiertage auch niemand mehr zu erreichen.

Meine Frage jetzt:
Wer muss für die Erneuerung sorgen?
Meine Sorge ist jetzt, dass die neue Verwaltung sagt, dass es nicht ihr Problem ist und die alte Verwaltung sich nicht mehr drum kümmert, weil der Vertrag der Liegenschaft ja endet.

Vielen Dank vorab und schöne Weihnachtszeit! :)

Versicherung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten
Mietkaution - hat Vermieter Anspruch auf Einbehalt?

Hallo, guten Tag,

wie befürchtet, ging der Vermieterhorror noch fleißig weiter. Mittlerweile habe ich einen ganzen Ordner voll mit Schreiben zwischen der Anwältin meiner Vermieterin und mir 🙈

Fakt ist, ich und meine Tochter wurden zum 30.11. gekündigt. Trotz intensiver Suche konnte bis 30.11. keine Wohnung gefunden werden und ich habe Fristgerecht zum 30.09. begründeten Widerspruch eingereicht. Kurz danach wurden mir sogar 2 Wohnungen zugesagt, jedoch erst zum 01.03.2020 was ich der Gegenseite schriftlich mitgeteilt habe.

Seither geht der Wahnsinn weiter. Unter anderem mit einem absolut absurden Aufhebungsvertrag, auf den ich begründet nicht eingegangen bin. Jetzt wurde ein überarbeiteter Vertrag übersendet in dem ein neuer Punkt in Sachen Kautionseinbehalt aufgenommen wurde, bei dem ich nochmals Hilfe brauche..

Ich bin vor 22 Monaten in eine unrenovierte Wohnung mit Warmmiete gezogen. Bei Einzug wurden die Zimmer weiß gestrichen, auch das Schlafzimmer, in welchem eine dunkelgraue Wand war. Leider hat die Farbe nur in diesem einen Zimmer irgendwie stark reagiert, wonach dieses einige Wochen nicht als solches genutzt werden konnte.

Beim Gespräch mit der Vermieterin teilte sie dann mit, dass die Vormieter nur das Zimmer wohl frisch gestrichen hatten (wenn, dann nur einzelne Wände und wirklich nicht ordentlich und die dunkle Wand gar nicht), was jedoch die chemische Reaktion letztendlich erklärte, da wohl die zwei Farben miteinander reagiert haben. Da die Versicherung nichts bezahlen wollte (zur Behebung oder sonst was), habe ich es "ausgesessen" und nach Monaten mit regelmäßigem Lüften etc in den Griff bekommen.

Ich nutze das kleine Zimmer nun seit locker mehr als 15 Monaten als Schlafzimmer und hatte, trotz empfindlicher Nase keine Probleme mehr.

Nun ziehe ich in 2 Monaten um und meine Vermieterin kündigt jetzt schon über ihren Anwalt an, dass die Kaution € 1.000 bis zu 6 Monaten einbehalten wird, bis geprüft ist, dass in dem Schlafzimmer keine Dämpfe mehr bestehen.

1. Egal wie sie was prüfen möchte (Gutachter etc.) kann sie das auch bis zum Auszug veranlassen und nicht erst danach. Wie soll das bewiesen werden, ob Monate später das auf einmal wieder von mir sein soll (außerdem trau ich ihr auch Manipulation zu).

2. Ich habe lediglich ordnungsgemäß gestrichen, wie in allen anderen Zimmern auch. Kann sie mir da irgendwas zur Last legen und auf meine Kaution anrechnen - da es nur in diesem Zimmer war, wo wohl die Vormieter auch was gemacht haben ? Mal davon abgesehen, dass es absolut keine Geruchsorobleme mehr gab in den letzten Monaten.

Entschuldigung für den langen Text 🙈

Die Frage ist, ob sie die Kaution einbehalten darf wegen einer Prüfung evtl Dämpfe nach Auszug und ob (sollte wider erwarten was festgestellt werden) ich tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Wie gesagt, traue ich ihr durchaus zu, dass sie danach was macht, damit es irgendwelche Ausdünstungen gibt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung
Was kann man gegen Schikane in einem Mehrfamilienhaus tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich wohnen seit etwas mehr als einem Jahr in einem Neubau. Es handelt sich um einen Erstbezug mit 6 großen Wohnblöcken und vielen Aufgängen. In unserem Aufgang wohnen neben uns noch 13 andere Parteien.

Zu Beginn lief alles ohne Probleme, aber seit dem vergangenen Sommer werden wir schikaniert..

Zunächst wurde unsere Fußmatte vor der Tür klaut. Wir haben uns zwar geärgert, dachten aber an einen blöden Scherz und haben nichts weiter gemacht.

Ein paar Monate später wurde die neue Fußmatte dann ebenfalls geklaut und wir ahnten, dass hier jemand gezielt vorgeht.

Wir setzten also ein Schreiben auf, in dem wir die Situation schilderten und die Frage stellten, ob jemand ein Problem mit uns habe. Bei uns beschwert hatte sich bis dahin nämlich niemand. Das Schreiben hing eine Woche lang im Hausflur aus.

Einen weiteren Monat später kam die nächste Aktion: Im Kellerabteil haben wir einen kleinen Gefrierschrank. Die Kellerabteile sind nur durch Gitterstäbe geschützt und so war es für jemanden möglich, in unser Abteil zu greifen und den Stecker zu ziehen. Wir bemerkten es zu spät und hatten einen Schaden von ca. 100€.

Daraufhin wendeten wir uns an den Vermieter, der aber bis heute nicht reagiert hat.

Heute mussten wir dann feststellen, dass der Stecker erneut gezogen wurde - diesmal ca. 60€ Schaden.

Da meine Freundin bei der Polizei ist, weiß ich, dass eine Anzeige keinen Sinn macht. Wir haben weder Zeugen, noch einen Verdächtigen und damit wird die Sache nach kurzer Zeit einfach fallen gelassen.

Den Gefrierschrank haben wir jetzt in unsere Wohnung geholt, bis der Vermieter uns erlaubt, die Abtrennung so auszukleiden, dass niemand mehr in unser Kellerabteil greifen kann. Aber wir stellen uns die Frage, was als nächstes passiert...

Habt ihr Ideen, was wir tun können?

Recht, Mietrecht, Mehrfamilienhaus
Wohnungsgenossenschaft zickt rum?

Hallo!
Vl. hat jemand Erfahrung mit dem Thema.

Meine Freundin möchte aus ihrer Genossenschaftswohnung ausziehen und zu mir ziehen. Nun ist die Wohnung eigentlich schon einige Monate leer, aber wir haben uns bis November Zeit gelassen um nichts voreilig zu entscheiden. Am 18. November kündigte sie das Mietverhältnis schriftlich. 3 Monate Kündigungsfrist.
Nun passierte aber nichts, ausser dass ne Kündigungsbestätigung eintraf. Beim derzeitigen Wohnungsmarkt, ists schon etwas ungewöhnlich, dass sich bei einer 40m2 Wohnung um 300 Euro im Monat nicht sofort ne Liste an Interessenten ankommt.

Wir hofften zuerst, dass sich eben gleich per 1.12 was ergibt und sie sich die Miete auch schon für Dezember sparen kann. Ende November hat sie nochmal bei der Genossenschaft angerufen. Dort tat man so, als gäbs keinen Interessenten bisher. 2 Tage später dann aber offensichtlich doch :D Genau nach Monatsersten eben.

Meine Freundin machte sich mit der Interessentin einen Termin aus und wir verhandelten sie Ablöse für die Einrichtung. Die Interessentin wollte dann gleich einziehen, da die Wohnung ja zur Übergabe bereit wäre und es sich ja eigentlich um einen Leerstand handelt. Dazu vereinbarten wir, dass sie meiner Freundin 50% der Miete für Dezember bar bezahlt. (Diese wurde ja von meiner Freundin für Dezember schon abgebucht). Heute Morgen hatte die Interessentin dann einen Termin bei der Genossenschaft für die restlichen Details. Doch dann kams ganz dick. Die Genossenschaft drehte völlig auf und meinte, eine Übergabe sei normalerweise nur mit 1. des Monats möglich und eine Übergabe heute (18:00) sei überhaupt nicht möglich. Denn, Zitat "Wir arbeiten ja nicht immer".

Prinzipiell war die Auskunft, dass Übergaben nur bis 16:00 möglich wären. Für eine voll berufstätige Person absolut unmöglich und nur mit einem Urlaubstag zu machen.

Kurz nach diesem wirklich derben Telefonat und einer wie wild aufgebrachten Genossenschaftsmitarbeiterin, meldete diese sich doch nochmals und bot WIDERWILLIGST am Donnerstag einen Termin um 17:00 an. Später auf keinen Fall. Auch dieser wird schwer möglich einzuhalten sein, da meine Freundin bei einer Zeitung arbeitet und nicht einfach so abhauen kann.

Wie erwähnt. Die Wohnung wurde für Dezember schon bezahlt. Alles ist bereit zur Übergabe und gereinigt. Kann es der Genossenschaft nicht scheißegal sein, wann jemand neues einzieht?

Theoretisch könnte uns nämlich die Interessentin nun abspringen und wir warten wieder. Wenns ganz blöd hergeht, zahlt meine Freundin nochmal Miete. Kanns das wirklich sein? Rechtlich finde ich im Mietvertrag keine Hinweise, dass so eine Übergabe nicht möglich sein sollte. Ist dieses Verhalten tatsächlich rein auf die Unfähigkeit dieser Teilzeit-Beamten zurückzuführen?

Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Genossenschaft, genossenschaftswohnung, Mietrecht Kündigung
Schimmel/hohe Luftfeuchtigkeit, vorgehen der Ursachenforschung?

Im Juli bezog ich (alleine) eine 3-Zimmer-Wohnung, über mir befindet sich der Dachboden. Bei Einzug wurde ich informiert, dass beim Vormieter durch falsche Lüftung Schimmel in der Wohnstube auftrat (obere linke Aussendecke). Gleichzeitig wurde jedoch an jener Stelle auf dem Dachboden "Verbesserungsarbeiten" gemacht. Fand ich schon in sich unstimmig.

Anfang November bemerkte ich an dieser Stelle eine erneute Schimmelbildung, kontaktierte den Eigentümer. Hausmeister begutachtete die Stelle. Vom Dachboden aus könne man nichts mehr tun, das ganze Haus müsste Neu isoliert werden, dies lehnt jedoch die Eigentümergemeinschaft ab. Man wolle nun von Innen "rumprobieren".

In den weiteren Wochen entwickelte sich eine dermaßen hohe Luftfeuchtigkeit, dass alle Fenster von innen mit Kondenswasser zuliefen. Ausserdem nun sichtbare Schimmelbildung in Bad und Küche, ebenfalls an den Aussenwänden bzw. der Decke über den Fenster.

Eigentümer kam mit Sohn und Hausmeister, stellte direkt bei Eintritt fest, die Feuchtigkeit komme von Innen, ich müsse mehr lüften. DIe Feuchtigkeit an den Aussenwänden/Decken wurden kurz gemessen ( teilweise über 20%, je mehr innerhalb des Raumes desto niedriger, 8% in der Mitte des Raumes). Dachboden wurde erneut angeschaut, da müsse jetzt ein Gutachten her um die anderen Eigentümer von einer neuen Isolierung zu überzeugen. Trotzdem besteht der Eigentümer darauf, die Feuchtighkeit in der Wohnung wird von mir verursacht. Er hatte die Räume Jahrelang als Büro benutzt und nie Probleme gehabt. Ich erhielt den Auftrag, alle weiteren Nachbarn zu befragen, ob diese ebenfalls Probleme haben. Ein Bautrockner wurde am selben Tag aufgestellt. (Dieser zog innerhalb 24h 15 Liter aus den Wänden). Direkte Nachbarin bestätigt, ebenfalls Probleme mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit zu haben, hat mehrere Raumentfeuchter stehen, lüftet sehr Zeitaufwendig. Info an Vermieter, diser bedankte sich, bittet um weitere Nachbarnbefragung, stellt aber auch in dieser Mail den Vorwurf falscher Lüftung. 30h nach Laufzeit des Bautrockners wurde vorgestern ein Hygrometer installiert, der über 7 Tage stündlich die Werte misst. Dieser befindet sich nun munter neben den Tagsüber laufenden und nachts ruhenden Bautrockner. Auf Zweifel der Verwertbarkeit dieser Messergebnisse sagte man mir, dies würde trotzdem Hinweise geben, ob ich falsch lüfte oder nicht. Natürlich herrscht inzwischen eine viel angenehmere Luftfeuchtigkeit...logisch...Jemand sowas schon mal erlebt? Oder kennt sich über Messverfahren aus? Macht sowas Sinn nachdem bereits die Wohnung munter trocken gelegt wird?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Luftfeuchtigkeit, Schimmelbefall
Hohe Nachzahlung Nebenkosten?

Hallo, ich habe von meiner Hausverwaltung eine saftige Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung bekommen.

Ich soll 680 Euro nachzahlen. Letztes Jahr betrug die Nachzahlung nur 100 Euro.

Die große Differenz ergibt sich ausschließlich aus Kosten für Hausreinigung die bei 685 Euro pro Partei und Jahr liegen. Seit einiger Zeit übernimmt eben eine Reinigungsfirma einmal die Woche die Hausreinigung welche sich allerdings hauptsächlich auf die Reinigung des Treppenhauses beschränkt. Das Jahr zuvor hat die Nachbarin der Nebenwohnung (im selben Haus) immer die Hausreinigung/Treppenhausreinigung übernommen und sich von der Hausverwaltung bezahlen lassen, war relativ günstig, ca. 125 Euro pro Partei. Nun sind es wie gesagt 685 Euro. Im Grunde wird da nur einmal die Woche geputzt. Uns als Mietern wurde nicht angekündigt, dass eine Hausreinigung das Putzen übernimmt, es wurde auch nicht zur Wahl gestellt.

Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens jetzt so eine hohe Nachzahlung zu verlangen. Ich meine man hätte doch das mit der Hausreinigung der Firma mal in einem Brief schreiben müssen oder nachfragen sollen ob es vielleicht selbst übernommen wird. Außerdem scheinen mir die Kosten der Hausreinigung (insg. 3400 Euro bei 5 Parteien) sehr hoch. Die Reinigungskräfte verbringen pro Woche sicher nicht mehr als eine Stunde mit der Reinigung.

Ich soll nun die 685 Euro zahlen?

Würde es sich lohnen rechtlich dagegeben anzugehen?

Miete, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nachzahlung Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
Abzüge von Mietkaution?

1.

Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.

Ist das richtig so?

Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.

2.

Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.

Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?

3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Auszug, Mietkaution Rückzahlung, Übergabe
Mietminderung wegen Warmwasser? Besondere Fall?

Guten Tag lieber Antwortgeber:

Die situation: meine Freundin hatte vor kurzem in ihrer Wohnung kein warmes Wasser mehr, da der Warmwasserspeicher kaputt war. Dies wurde nach einem Tag bei dem Vermieter gemeldet über WhatsApp. Der Vermieter wollte uns einen Termin mit einem Unternehmen machen, welches den Warmwasserspeicher repariert. Nachdem wir also 2 Tage auf einen Anruf gewartet haben, haben wir uns wieder bei dem Vermieter informiert und er meinte er gebe uns die Nummer, damit wir bei dem Reperatur Unternehmen anrufen. Bis dato 3 Tage ohne heiße Wasser. Nachdem wir also bei dem Unternehmen angerufen haben wurde uns der früheste Termin eine Woche später gemacht.

Wir haben uns also informiert und dementsprechend eine Mietminderung von 15% durchgesetzt.

Jetzt hat meine Freundin Post von dem Vermieter bekommen, dass die Mietminderung nicht zulässig sei, da wir nur einen begrenzten Rahmen dem Unternehmen gegeben haben, wann wir ein Termin annehmen können. <- was so nicht stimmt, wir haben gesagt, dass wir IMMER und JEDEN TAG können.

Ebenfalls hat er meine Freundin jetzt ermahnt, wenn sie nicht bis zum 6ten zahlt also in 2 Tagen wird es weitere juristische Schritte geben. D.h. er gibt meiner Freundin 2 Tage (heute Post bekommen und übermorgen soll das geld drauf sein) um es zu zahlen.

Ich hoffe ihr klärt mal bisschen auf, ob der Vermieter diese Situation so ausnutzen darf oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Nimmt sich viel raus, Freundin Mitbewohner?

Guten Morgen,

ich verzweifel gerade. Die Freundin von meinem Mitbewohner (Hauptmieter) ist bei uns eingezogen vor ein paar Monaten. Seitdem ist es relativ „unschön“ geworden hier. Wir 2 anderen zahlen fast 1000€ Miete, während Sie „kostenfrei“ im Zimmer von Ihrem Freund eingezogen ist. Sie hat uns nie „gleichberechtigt“ behandelt, sondern immer wie „Mieter“ von Ihrem Freund.

Es sollte nur für den Übergang sein, aber jetzt hat sie sich (ohne uns irgendwie Bescheid zugeben, dass es dauerhaft ist) eingenistet. Wir sind alle eigentlich mega easy going, außer sie. Aber sie wird immer schlimmer und es muss nach ihrem Regime laufen. Jetzt hat sie 2 DIN A 4 Seiten von Regeln an die Tür gehangen. Keine Worte wie „Bitte“ - „Danke“ oder „Wir alle“ - sondern Sätze wie „Zur guten Erziehung gehört es keine Dinge liegen zu lassen“ - „Die Möbel gehören exclusiv der Wohnung und dürfen in den privaten Zimmern nicht genutzt werden“ - „Kaution Einbehaltung bei nicht Einhaltung“ ....etc... Ich würde gerne wissen, was eure Meinung hierzu ist ?.....

Ihr Freund ist mega easy aber sie hat voll die Kontrolle, reden bring nicht viel, denn als Paar hält man zusammen. Dennoch Frage ich mich, wie viel sie sich rausnehmen darf, und was unsere Rechte sind als WG Mitbewohner. Langsam fühlt es sich nicht mehr an wie eine WG, sondern wie eine Raummietung in der Wohnung von einem Paar. Genau das wollte ich unbedingt vermeiden.

Wie kann man das ansprechen, dass sie mit uns „normal“ reden kann und nicht immer irgendwelche Regeln hinkleben muss. Zumal sie die einzige ist, die es nervt oder aufregt.

Sie nervt einfach so wahnsinnig mit Ihrer Art. Es ist unglaublich. Sie ist selbst „nur die Freundin“ und ich sehe es nicht ein, nach Ihrer Pfeiffe zu tanzen, nur weil es ihr Freund ist. Es war so schön hier und dann kam sie....

Miete, Mietrecht, WG, mitbewohner
Vermieter lässt mich nicht früher aus Wohnung - Untervermietung?

Hallo zusammen.

Folgender Fall:

Ich werde Ende diesen Monats mit meiner Freundin in eine neue Wohnung umziehen.

Das bisher von mir bewohnte möblierte Zimmer habe ich (aufgrund der kurzfristigen Zusage der neuen Wohnung) im Oktober gekündigt, sodass laut der gesetzlichen Kündigungsfrist ich bis 31.01.2020 noch Mieter für dieses Zimmer bin.

Nun haben in der Vergangenheit viele Mieter in diesem Haus für Ihr Zimmer innerhalb der Kündigungsfrist bzw nach wenigen Wochen/Tagen dem Vermieter geeignete Nachmieter empfehlen können und konnten somit früher aus der Wohnung.

Das habe ich auch versucht, nur teilt mir der Vermieter seit 1 1/2 Wochen mit (über seine Assistentin), dass sie sich noch nicht entschieden haben (bei drei Kandidaten).

Ein Anruf von mir und einem der Bewerber hat ebenfalls keine neuen Infos erbracht.

Da ich leider zu Beginn des Mietverhältnisses eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter hatte, vermute ich dass er mich nun nicht früher aus der Wohnung lassen möchte...

Jedoch könnte er mir das einfach mitteilen und wäre absolut (juristisch nicht moralisch) im Recht.

Die Tastache dass ich bis Ende Januar Mieten für zwei Wohnungen zahlen muss, ist finanziell äußert schwierig für mich.

Da ich keine juristische Handhabe gegen den Vermieter habe und mein vorzeitiges Entlassen ein Gefallen seiner Seite ist, sind meine Optionen stark beschränkt.

Meine Frage ist nun ob ich das Zimmer untervermieten kann (an einen Freund, einen der Kandidaten) um dem finanziellen Ruin zu entgehen.

Dies ist zwar laut Mietvertrag untersagt, doch habe ich ja bereits gekündigt und dem Vermieter würde kein finanzieller Schaden entstehen. Natürlich wäre es trotzdem nicht rechtens, daher meine Frage, was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich gegen den Punkt der Untervermietung im Mietvertrag verstoße?

Vielen Dank schon Mal.

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, wohnungskündigung
Mietvertrag? Kündigungsverzicht? Familienzuwachs?

Hallo :) - wir haben folgendes Problem: 

In unserem Mietvertrag, den wir am 14.11.2016 unterschrieben haben und der am 01.01.2017 begonnen hat steht folgende Klausel: "Eine Neufestsetzung der Staffelmietvereinbarung wird ab dem 01.01.2022 für weitere fünf Jahre vorgenommen nach dem Modus Preissteigerungsindex der letzten 5 Jahre in Deutschland allgemein. Beide Parteien verzichten für den Zeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2017 - 31.12.2021 auf Ihr Kündigungsrecht. Sollte der Mieter vorzeitig kündigen, hat er einen geeigneten Nachmieter zu stellen."

Meine Partnerin (wir stehen gemeinsam im Mietvertrag) ist schwanger und wir haben bereits eine größere Wohnung gefunden. Da wir uns vorzeitig um alles kümmern wollten habe ich am 08.12.2019 mit unserer Vermieterin telefoniert und Ihr mitgeteilt, dass wir zum 31.01.2020 ausziehen möchten und uns auf die Suche nach geeigneten Nachmietern gemacht.

Wir haben zehn Besichtigungstermine vereinbart, die unserer Meinung drei seriösesten rausgesucht und diese ein "Interessentenformular" ausfüllen lassen. Im "Interessentenformular" wurden Name, Adresse, Arbeitgeber und Nettoeinkommen eingetragen und schriftlich bestätigt, dass man bereit ist die Wohnung ab dem 01.02.2020 zu übernehmen.

Ebenfalls wurde festgehalten, dass die potenziellen Nachmieter sich freuen würden, wenn Sie unsere Küche und 2 Tapeten übernehmen dürfen. Diese Formulare habe ich unserem Vermieter zukommen lassen, zusammen mit unserer Kündigung zum 31.01.2020. Jetzt auf einmal stellt die Vermieterin sich quer, akzeptiert und bestätigt die Kündigung nicht und antwortet den potenziellen Nachmietern selbst auf eigene Anfrage nur sehr schleppend.

Ich bin Mitglied im "Mieterverein im Internet e.V" und habe dort um Rat gebeten, worauf hin mir geraten wurde mit einer Frist von 3 Monaten zum 28.02.2020 zu kündigen, mit der Begründung, dass die Klausel zum Kündigungsverzicht insgesamt unwirksam sei, da die Frist am 14.11.2016 hätte beginnen müssen um 4 Jahre nicht zu überschreiten.

Deshalb habe ich heute eine weitere Kündigung zum 31.01.2020 hilfsweise zum nächstmöglichen Termin mit der o.g Begründung per Fax und Einschreiben an den Vermieter versendet. 

Ich hätte gerne eine 2. Meinung und würde gerne wissen, ob es nicht doch eine Möglichkeit definitiv zum 31.01.2020 aus dem Mietvertrag rauszukommen, da wir Nachwuchs erwarten und schon einige potenzielle Nachmieter vorgestellt haben. 

Über eure Meinung würde ich mich freuen, danke im Voraus! :-)

Umzug, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht
Katze in Mietwohnung. Erst Erlaubt dann Verboten. Welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo,

Beim Mietvertrag unterschreiben meinte die Vermieterin, dass sie mit einem Hund nicht einverstanden wäre aber gegen eine Katze hat sie nichts einzuwenden.

Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung gar nichts.

Das Verhältnis zwischen uns ist sehr angespannt, da die Wohnungsübergabe nicht reibungslos verlief (Wohnung war vom Vormieter nicht weiß gestrichen und sehr dreckig).

Wir wünschen uns allerdings schon seit Ewigkeiten eine Katze, da die Vermieterin am Tag des Mietvertragsunterschreiben eingewilligt hat haben wir uns letzte Woche im Tierheim eine reservieren lassen. Wir haben die Vermieterin allerdings sicherheitshalber doch noch einmal darüber informiert, da wir Angst hatten das es doch Ärger geben könnte. Antwort war dann nein. Ihr Sohn wohnt in einer Wohnung im selben Haus und durfte sich erst vor 2 Wochen eine Katze zulegen. Uns verbietet sie es jetzt. Die Vermieter selbst wohnen nicht mit im Haus. Andere Einwohner (sind teils auch Eigentumswohnungen) besitzen Hunde, Katzen und Co.

Begründung für das nein war, das in der ganzen Wohnung Laminat verlegt ist und wenn die Katze mal daneben machen sollte wäre der ganze Boden kaputt… Ich bin der Meinung das kann immer mal passieren und das da nicht gleich der ganze Boden kaputt ist, zudem wir eine ältere Katze holen würden und Ihr Sohn ja selbst eine besitzt.

Wie ist hier die Lage? Was dürfen wir tun? Was können wir tun? Einfach eine Katze anschaffen würde wahrscheinlich Probleme geben obwohl Sie beim Mietvertrag unterschreiben zugestimmt hat?

Vielen Dank und Liebe Grüße

Fabienne

Tiere, Mieter, Katze, Recht, Mietrecht
Vermieter unfreundlich, nicht kooperativ?

Hallo,
ich stelle euch diese Frage, weil ich sonst nicht weiter weiß.
Meine freundin und ich sind am 1.10 in eine neue Wohnung gezogen.
Aufgrund von privaten Problemen, hatten wir Zeitlich sehr viel Druck & konnten uns zB bei der Besichtigung keine Zeit für ein Übergabeprotokoll nehmen.

Später fallem einem natürlich alle Probleme auf, die in der Wohnung versteckt sind.
Bei uns im Bad tropft zB der Durchlauferhitzer, die Duscharmatur wurde einfach in die Wand "gehämmert" und hängt da einfach vor sich hin.

Natürlich haben wir dann telefonisch Kontakt mit unseren Vermietern hergestellt und diese Vorfälle gemeldet.

Dort angerufen wurde ich total "bloß gestellt".
Es wird gesagt, dass der Durchlauferhitzer vor 2 Jahren erneuert wurde & die Duschamatur bestimmt von uns kaputt gemacht wurde.
Anfangs während den Renovierungen hatten wir auch Probleme mit dem Abflussrohr im Bad sowie Küche. Da wurde uns unterstellt, wir würden die Reste der Renovierung wie Kleister reinkippen und das käme dann zustande.

Nachdem wir später dann auch bemerkt hatten, dass wir nicht konstant warmes Wasser haben, haben wir erneut telefonischen Kontakt aufgebaut, kaum ausgesprochen am Telefon schreit die Frau im Hintergrund & sagt sie habe kein Bock mehr & der Mann am Telefon hat einfach aufgelegt.

Nach ca 10minuten sind die dann einfach zu uns gekommen und haben sich das Problem angeschaut. Wir würden nicht richtig heizen, da ist klar das der Durchlauferhitzer schwitzt. Die Duschamatur war Perfekt installiert & die Probleme melden wir erst, seitdem wir hier wohnen. Ja klar, wann denn sonst?

Sie sagten zu uns, die hätten einen freund der ist installateur. Der könnte am Abend kommen.
Am Abend kam er und komischerweise hat er genau das gesagt, was die Vermieter gesagt haben. Das der durchlauferhitzer tropft liegt an der mangelnden beheizung und lüftung.

Meine Frage ist jetzt: Bin ich für folgeschäden verantwortlich, obwohl ich das Problem gemeldet habe? Muss ich eine neue Duschamatur kaufen, obwohl alle Probleme seit dem Einzug vorhanden waren?

Wie kann ich zukünftig mit Problemen zu meinem Vermieter gehen, der scheint ja jetzt schon komplett genervt zu sein.

Eins ist klar. Wenn ich kein konstantes Warmes Wasser haben kann, werde ich keine volle Miete zahlen. Und wenn man sich dann fragt warum, dann kann man sich gerne an die Stirn fassen.

Menschen, Mietrecht
Kosten für Ausfall oder Aufsichtsperson bei Wohnungsmodernisierung?

Guten Tag, nächstes Jahr steht bei uns eine Modernisierung der Heizungsanlage an (Hochhaus)

jetzt haben wir eine Auflistung erhalten und wissen, das es min. 8 Werktage dauern soll.

Jetzt bin ich nicht damit einverstanden, das ich nur die Wahl habe entweder auf meine Kosten Urlaub nehmen und oder meinen Schlüssel einen Nachbarn die mein auch nur von Hallo sagen kennt oder den Handwerkern zugeben, da ich definitiv nicht einsehe, das fremde Personen sich unbeaufsichtigt in meine Wohnung aufhalten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir dabei übrig?

anbei die Liste was gemacht werden soll

Allgemeiner Bauablauf:
Der Umfang der geplanten Arbeiten, gliedert sich wie folgt tageweise auf:

Tag 1: Freiklemmen der Steckdosen Strom / TV im Bereich der Heizungsstränge, ggf. Demontage von Küchenzeilen im Montagebereich, Demontage der vorhandenen Heizkörper und Steigestränge in der gesamten Wohnung. Sofern notwendig, entfernen der Alttapete an der Fensterfront. Vorläufige Montage der neuen Heizkörper (gleicher Standort wie bisheriger Heizkörper). Erstellen von Deckendurchbrüchen (Kernlochbohrungen) für den zweiten Heizstrang.

Tag 2: Weiterführende Rohmontage an der Heizungsanlage (Montage und Dämmung der Steigestränge, Herstellen des HK-Anschlusses). Versetzen der Steckdosen Strom/TV im Bereich der Heizungsstränge.

Tag 3-4: Zwischenabnahme der Leistungen zur Rohinstallation. Schließen der Deckendurchbrüche (Ringspalt), Beginn der Trockenbauarbeiten (Schachtverkleidung). Abnehmen der neuen Heizkörper für Ausführung der Malerarbeiten an der Fensterfront.

Tag 5-7: Abschluss der Trockenbauarbeiten, Beginn der Fliesenlegerarbeiten als Ergänzung des Fliesenspiegels in der Küche an Rohrverkleidung. Beginn Tischlerarbeiten (Anpassen Montage von Küchenzeilen im Bereich der Strangverkleidung oder Unterhangdecken).

Tag 8: Abschluss der Fliesenleger- und Malerarbeiten. Wiedermontage der neuen Heizflächen. Endabnahme der Leistungen. Ggf. Restleistungen Maler. Die detaillierten Abläufe in der Taktfolge sind vorbehalten und richten sich spezifisch nach den Montageabläufen der Firmen für die Ausführung der Arbeiten.

Am Wochenende (Samstag/Sonntag) und Feiertagen werden keine Arbeiten ausgeführt.
Der Beginn der Arbeiten ist täglich auf 7.00 Uhr festgelegt. Bis zum Tag 8 sind jedoch Einschränkungen in der
vollständigen Benutzung der Wohnung vorhanden, zum Wochenende (Freitagabend) kann die Wohnung großflächig
genutzt werden.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Abmahnung wegen nächtlicher Ruhestörung?

Guten Abend ihr lieben,

wie bereits in meinen vorherigen Fragen berichtet, haben wir Probleme mit den Nachbarn.

Als unsere 9 Monate alte Tochter nun vor ca. 3 Wochen den ersten Zahn bekam, schrie sie nachts mal maximal 10 Minuten und mein fast 3 jähriger Sohn hat für ca. 2 Minuten mit eingestimmt. Natürlich waren wir bemüht die Kinder möglichst schnell zu beruhigen, denn ih Wunder, auch wir schlafen nachts lieber.

Am nächsten Tag sprach uns der Bewohner der anderen Doppelhaushälfte an, was wir gedenken gegen unsere viel zu lauten Kinder zu unternehmen. Er könne nicht schlafen, da er eh schon einen leichten Schlaf hat.

Ich habe ihm daraufhin mittlerweile auch recht genervt erklärt, dass Babys und Kleinkinder einfach weinen, wenn was ist und dass das Zahnen für Babys durchaus schmerzhaft sein kann etc. Ich gedenke also überhaupt nichts zu machen und bin diese Pedanterie einfach Leid.

Gestern hatten wir dann einfach mal ne Abmahnung wegen nicht unerheblicher nächtlicher Ruhestörung im Briefkasten. An die Gültigkeit glaube ich jetzt eher nicht, da noch nichtmal eine Geräuschquelle angegeben war. (Woher sollen wir wissen was wir ändern sollen, wenn da nichts steht?)

Es ist aber davon auszugehen, dass es um nächtliches Babygeschrei geht.

Jetzt frage ich mich allerdings, wie es aussieht, wenn die Nachbarn ein erfundenes Lärmprotokoll erstellen, und die anderen Nachbarn, mit denen wir ja nun auch nicht klar kommen, als Zeugen unterschreiben? Denn im Grunde, sind unsere Kinder nachts nicht so laut. Wirklich längeres geweine gibt es eben nur in diesen Ausnahmefällen und ansonsten wird nur mal nach dem Schnuller gequarkt oder ähnliches. Meiner Meinung nach also absolut sozialadäquat.

Muss ich für den Fall dass da Lügen erzählt werden beweisen, dass es sich um Lügen handelt? Wenn ja, wie?

Vielen lieben Dank :)

Kinder, Mietrecht, Nachbarschaftsstreit, Ruhestörung

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