Wer muss was zahlen-Mietrecht?
Guten Tag.
Ich habe ausversehen das Cerankochfeld der EBK unserer Mietwohnung beschädigt.
Meine Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht.
Muss ich nur für ein gleichwertiges Kochfeld und den Einbau bezahlen oder auch für den Aufwand der Beschaffung eines Kochfeldes?
Der Vermieter meinte ich müsste noch eine Aufwandsentschädigung zahlen weil er ja jemanden beauftragen muss der ein neues Ceranfeld besorgt und es einbaut.
Er meinte wir könnten diesen Kosten nur entgehen wenn wir selber eins besorgen und es einbauen.
Wir haben aber keine Fachkenntnisse darüber und auch keine Zeit das zu machen weil mein Mann gerade auswärts arbeiten muss und ich bin nicht mobil und habe ein kleines Baby Zuhause um das ich mich kümmern muss.
Was meint ihr dazu?
Darf er überhaupt geld dafür verlangen das er sich darum kümmern muss?
Es geht nämlich jetzt darum wie viel er von der Kaution abzieht.
Weil wir ende des Monats umziehen und dann ja wieder einen Teil der Kaution auf jeden Fall benötigen werden...
Bin gerade ein bisschen am verzweifeln. :(
9 Antworten
Wenn du den Schaden verursacht hast, musst du ihn auch begleichen. Nach § 823 BGB haftest du in unbegrenzter Höhe, wenn deine Haftung zweifelsfrei nachgewiesen ist. Eine private Haftpflicht würde dich von überhöhten Forderungen frei stellen.
Eine Haushaltsglasversicherung wäre hier sinnvoll gewesen.
Weil wir ende des Monats umziehen und dann ja wieder einen Teil der Kaution auf jeden Fall benötigen werden...
Die Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht, weil es sich um Glas handelt und dafür eine eigene Glasversicherung nötig wäre oder warum zahlt sie nicht?
Der Vermieter hat aber Anspruch auf Schadensersatz. Neues Kochfeld + Einbaukosten.
Das wird er sich natürlich ggf. von der Kaution abziehen. Mit der Kaution könnt Ihr aber doch gar nicht für den bevor stehenden Umzug planen. Euer jetziger Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit, die volle Kaution zurück zu halten. Wenn er entgegen kommend ist, wird er sie Euch früher zum Großteil zurück zahlen (nach Abzug des Schadensbetrags für das Kochfeld).
Euer neuer Vermieter erwartet aber schon bei der Übergabe spätestens zumindest die erste Rate der Kaution. Wenn Ihr dazu auf Rückzahlung der aktuellen Kaution angewiesen seid, dann vergiss das ganz schnell und besorge Dir das Geld für die Kaution (zum. 1. Rate), denn sonst wird Euch der neue Vermieter die Wohnung womöglich gar nicht übergeben und dann hockt Ihr auf der Straße.
Ihr müsst so zu sagen den Ist-Zustand vor der Beschädigung wieder herstellen – dazu gehören auch tatsächlich entstehende Kosten, um diesen Zustand wieder herzustellen. Wenn das Ceranfeld nicht gerade neue war, dürft ihr einen Abzug vornehmen, da der Vermieter ja ein neues Ceranfeld eingesetzt bekommt und nur ein altes zerbrochen ist. Ein Betrieb, der das Ersatzteil einbaut, müsste ihr natürlich bezahlen, wenn ihr es nicht selbst vornehmt. Das ist schon ein schönes Entgegenkommen des Vermieters, dass er euch zumindest anbietet es selbst zu machen – aus meiner Sicht ist es bei der Elektrik eines Herdes versicherungstechnisch schon nicht ganz ohne.
T3Fahrer
So wie ich dein Anliegen verstehe, ist die EBK Bestandteil der Wohnung und folglich als Mietgegenstand zu sehen.
Normalerweise haftet der VM für bestimmte Reparaturen weil es eine Mietsache ist.
In diesem Fall hast du das Cerankochfeld beschädigt und haftest dafür. Wenn deine VS nicht zahlt hast du für den Schaden aufzukommen.
Du musst auch ehrlich zu dir sein. Wer anderen einen Schaden zufügt steht dafür gerade. Das würdest du von anderen auch verlangen.
Das Kochfeld wird er abziehen dürfen. Dabei wird er den Zeitwert berechnen können. Besser wäre tatsächlich dieses Teil für 80 Euro gebraucht zu ersteigern und selbst ein zu bauen. Schau doch mal in der Familie ob das jemand drauf hat.
Ja klar. Ich würde das exakt selbe Model nehmen und keine schlafenden Hunde wecken.
@Martinho183
er hat den Hund bereits geweckt. Der Vermieter ist informiert, also wird er das Teil sehr genau ansehen!
Den Eigeneinbau eines gebrauchten Teils muss der Vermieter nicht hinnehmen.