Wer muss was zahlen-Mietrecht?

9 Antworten

Wenn du den Schaden verursacht hast, musst du ihn auch begleichen. Nach § 823 BGB haftest du in unbegrenzter Höhe, wenn deine Haftung zweifelsfrei nachgewiesen ist. Eine private Haftpflicht würde dich von überhöhten Forderungen frei stellen.

Eine Haushaltsglasversicherung wäre hier sinnvoll gewesen.

Weil wir ende des Monats umziehen und dann ja wieder einen Teil der Kaution auf jeden Fall benötigen werden...

Die Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht, weil es sich um Glas handelt und dafür eine eigene Glasversicherung nötig wäre oder warum zahlt sie nicht?

Der Vermieter hat aber Anspruch auf Schadensersatz. Neues Kochfeld + Einbaukosten.

Das wird er sich natürlich ggf. von der Kaution abziehen. Mit der Kaution könnt Ihr aber doch gar nicht für den bevor stehenden Umzug planen. Euer jetziger Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit, die volle Kaution zurück zu halten. Wenn er entgegen kommend ist, wird er sie Euch früher zum Großteil zurück zahlen (nach Abzug des Schadensbetrags für das Kochfeld).

Euer neuer Vermieter erwartet aber schon bei der Übergabe spätestens zumindest die erste Rate der Kaution. Wenn Ihr dazu auf Rückzahlung der aktuellen Kaution angewiesen seid, dann vergiss das ganz schnell und besorge Dir das Geld für die Kaution (zum. 1. Rate), denn sonst wird Euch der neue Vermieter die Wohnung womöglich gar nicht übergeben und dann hockt Ihr auf der Straße.

Ihr müsst so zu sagen den Ist-Zustand vor der Beschädigung wieder herstellen – dazu gehören auch tatsächlich entstehende Kosten, um diesen Zustand wieder herzustellen. Wenn das Ceranfeld nicht gerade neue war, dürft ihr einen Abzug vornehmen, da der Vermieter ja ein neues Ceranfeld eingesetzt bekommt und nur ein altes zerbrochen ist. Ein Betrieb, der das Ersatzteil einbaut, müsste ihr natürlich bezahlen, wenn ihr es nicht selbst vornehmt. Das ist schon ein schönes Entgegenkommen des Vermieters, dass er euch zumindest anbietet es selbst zu machen – aus meiner Sicht ist es bei der Elektrik eines Herdes versicherungstechnisch schon nicht ganz ohne.

T3Fahrer

So wie ich dein Anliegen verstehe, ist die EBK Bestandteil der Wohnung und folglich als Mietgegenstand zu sehen.

Normalerweise haftet der VM für bestimmte Reparaturen weil es eine Mietsache ist.

In diesem Fall hast du das Cerankochfeld beschädigt und haftest dafür. Wenn deine VS nicht zahlt hast du für den Schaden aufzukommen.

Du musst auch ehrlich zu dir sein. Wer anderen einen Schaden zufügt steht dafür gerade. Das würdest du von anderen auch verlangen.

Das Kochfeld wird er abziehen dürfen. Dabei wird er den Zeitwert berechnen können. Besser wäre tatsächlich dieses Teil für 80 Euro gebraucht zu ersteigern und selbst ein zu bauen. Schau doch mal in der Familie ob das jemand drauf hat.


DerHans  07.10.2019, 12:34

Den Eigeneinbau eines gebrauchten Teils muss der Vermieter nicht hinnehmen.

T3Fahrer  07.10.2019, 12:38
@DerHans

Tut er aber vielleicht, wenn er sonst die Differenz zum Neuteil tragen muss - fragen kostet nichts...

Martinho183  07.10.2019, 12:39
@DerHans

Ja klar. Ich würde das exakt selbe Model nehmen und keine schlafenden Hunde wecken.

baerenhausen  07.10.2019, 14:11
@Martinho183

@Martinho183

er hat den Hund bereits geweckt. Der Vermieter ist informiert, also wird er das Teil sehr genau ansehen!