Kann ich meinem Untermieter/Mitbewohner die Nutzung/den Zugang zur Küche verbieten?
Hey,
ich würde gerne wissen, ob ich meinem Mitbewohner den Zugang zur Küche verbieten kann; Grund ist da er ein Ferkel ist und Sachen im Kühlschrank verschimmeln lässt, nach dem Kochen seinen Saustall mir hinterlässt und das trotz mehrmaliger mündlicher Mahnung. Er ist "nur" Untermieter, aber laut Vertrag ist die Mitnutzung vereinbart... Hilfe! Ich halte das nicht aus (Reden bringt nix bevor mir wer damit kommt^^)
2 Antworten
Ist denn im Untermietvertrag nicht nur die Nutzung der Küche sondern auch deren Reinigung nach Nutzung vereinbart? Wenn ja, dann Abmahnen und nach wiederholter Unterlassung der Reinigung fristlos kündigen. Die bestehende ordentliche Kündigung hemmt nicht die fristlose Kündigung. Gib Ihm dann 5 Tage Auszugsfrist und vergiss nicht der Anwendung des § 545 BGB im Künigungsschreiben vorsorglich zu widersprechen.
Selbst, wenn die Reinigung nicht vereinbart wäre, darf man das doch wohl ganz selbstverständlich erwarten.
Nein, du kannst ihn aber abmahnen. Wenn du ihm den Zugang verwährst kann er die Miete entsprechend kürzen.
Da die Möglichkeit der Essenszubereitung in der Küche ein ganz wesentlicher Bestandteil des Untermietverhältnisses ist, würde ich von ca. 1 Drittel ausgehen.
Naja abmahnen bringt eigentlich nix er ist schon gekündigt; allerdings macht er jetzt in den letzten Monaten gefühlt einen Stepptanz auf meiner Nase -.-
Dann kann man ihn nach fruchtloser Abmahnung auch fristlos kündigen. Und die Reinigungskosten von der Kaution einbehalten oder in Rechnung stelllen, falls er die Küche nicht sauber zurückgäbe. Nur eben die vertraglich bestimmte Mitbenutzung nicht verweigern.
Und von was für einer Mietkürzung reden wir? Pauschal oder ist sowas geregelt in bspw. Prozentsätzen?