Kann ich meinem Untermieter/Mitbewohner die Nutzung/den Zugang zur Küche verbieten?

2 Antworten

Ist denn im Untermietvertrag nicht nur die Nutzung der Küche sondern auch deren Reinigung nach Nutzung vereinbart? Wenn ja, dann Abmahnen und nach wiederholter Unterlassung der Reinigung fristlos kündigen. Die bestehende ordentliche Kündigung hemmt nicht die fristlose Kündigung. Gib Ihm dann 5 Tage Auszugsfrist und vergiss nicht der Anwendung des § 545 BGB im Künigungsschreiben vorsorglich zu widersprechen.


bwhoch2  30.09.2019, 09:00

Selbst, wenn die Reinigung nicht vereinbart wäre, darf man das doch wohl ganz selbstverständlich erwarten.

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Nein, du kannst ihn aber abmahnen. Wenn du ihm den Zugang verwährst kann er die Miete entsprechend kürzen.


Eagle93A7X 
Fragesteller
 29.09.2019, 22:04

Naja abmahnen bringt eigentlich nix er ist schon gekündigt; allerdings macht er jetzt in den letzten Monaten gefühlt einen Stepptanz auf meiner Nase -.-

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imager761  30.09.2019, 05:52
@Eagle93A7X

Dann kann man ihn nach fruchtloser Abmahnung auch fristlos kündigen. Und die Reinigungskosten von der Kaution einbehalten oder in Rechnung stelllen, falls er die Küche nicht sauber zurückgäbe. Nur eben die vertraglich bestimmte Mitbenutzung nicht verweigern.

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Eagle93A7X 
Fragesteller
 29.09.2019, 22:06

Und von was für einer Mietkürzung reden wir? Pauschal oder ist sowas geregelt in bspw. Prozentsätzen?

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bwhoch2  30.09.2019, 09:01
@Eagle93A7X

Da die Möglichkeit der Essenszubereitung in der Küche ein ganz wesentlicher Bestandteil des Untermietverhältnisses ist, würde ich von ca. 1 Drittel ausgehen.

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