Hallo,

ein guter Freund von mir braucht eine Bürge für einen Mietvertrag. Ich habe mich dazu bereit erklärt für Ihn zu Bürgen.

Die Hausverwaltung möchte mich allerdings als Mitmieter in den Mietvertrag nehmen. Ich verstehe dass ich dann für den Fall der Fälle für sämtliche Kosten Bürgen muss. Akzeptiere ich auch so.

Wie sieht es aber aus mit der Mitmiete im Mietvertrag, ist das gängig?

Wird das Amt Informiert und mein neuer Wohnsitz soll umgemeldet werden?

Wird von mir als Mitmieter verlangt mich bei der Wohnung auch anzumelden?

Da es sich um das andere Ende Deutschlands handelt ist das keine Option. Suche zudem selbst eine Wohnung.

Mit freundlichen Grüßen

Hesoyam