Also in einer vermieteten Wohnung darf der Vermieter meines Wissens nach nicht unangekündigt z.B. auf Sauberkeit prüfen.

Meine Freundin wohnt in einer WG (zu viert). Die Zimmer sind einzeln vermietet und bei der Abnahme eines der Zimmer, war die Vermieterin nicht mit der Sauberkeit zufrieden.

Sie hat jetzt angekündigt, dass sie einmal die Woche die WG kontrollieren wird. Ihren Angaben nach aber nur die Gemeinschaftsräume.

Wie ist das rechtlich gesehen? Wenn sie nur Küche, Bad und Flur prüft. Sie selbst wohnt nicht im selben Haus.