Nachbarn parken Garageneinfahrt zu, ist das erlaubt?

Guten Abend/Tag. Ich wohne jetzt seit fast 17 Jahren mit meinen Eltern in einem Mehrfamilienhaus mit Garage und dazugehörender Garageneinfahrt. Seit ca 1 1/2 wohnen nebenan neue Nachbarn, die anfangs nur ab und zu, ihr Fahrzeug auf unserer Einfahrt gepackt haben um die Einkäufe hochtragen zukönnen. Aber seit etwas längerem parken sie schon fast jeden Tag durchgehend da, sie warten bis wir in der Garage sind und stellen sich direkt hin, so das wir nichtmal Besuch empfangen kann der sich dort hinstellt. Um es noch genauer zu beschreiben, die Hofeinfahrt samt Garage gehört zu unserem Mehrfamilienhaus und die Nachbarn wohnen neben dran im Haus. Es war seit jeher so geregelt das die Hofeinfahrt auch wirklich nur für unser Haus (also unsere Wohnung, und die Nachbarn über uns) gedacht ist. Dies steht auch im Mietvertrag, jetzt sagen besagte Nachbarn aber das sie das Fahrzeug nur noch entfernen wenn wir in die Garage müssen sonst nicht mehr. Wir hätten kein Anrecht auf den Hof, da der für alle wäre, dies hätte ihr Vermieter ihnen gesagt und das wir Quatsch(!) erzählen und NUR die Garage hätten. Aber ich kenne so das eine Garageneinfahrt freigehalten werden muss, allein wenn man Nachts schon mal dringend weg muss. Wir haben noch ein kleines Kind da. Die Garageneinfahrt ist laut unseren Nachbarn auch kein Mietsrecht. Weiß eventuell einer wie die Sachlage da aussieht? Man kann meiner Ansicht nach, nicht dauernd eine Garageneinfahrt zuparken. Vorallem ist das ein anderes Haus, wir sind Hausnummer 13 und die 15. Das Haus in dem die Wohnen hat keinen direkten Hof. Ist dies rechtens von den Nachbarn?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Auto und Motorrad
Vermieter ändert Nachmietereinzugstermin. Rechtens?

Mein Freund und ich haben im Internet eine Wohnung gefunden und diese bekommen. Sie ist größer als unsere jetztige Wohnung und kaum teurer. Daraufhin habe ich mich mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und diese darüber informiert. Wir haben vereibart, dass ich einen Nachmieter suchen kann und wir somit früher aus unsere Mietvertrag kommen können. Wir haben daraufhin eine Anzeige geschaltet und unsere Wohnung zum 1.9 für einen Nachmieter angeboten. Es gab viele Interessenten und wir haben daraufhin der Hausverwaltung vier potenzielle Nachmieter vorgelegt. Mit allen war mündlich vereinbart, dass die Küche übernommen werden muss und fester Einzugtermin der 1.9 ist. Alle haben diesem Zugestimmt.

Nach kurzer Zeit bekamen wir eine Bestätigung der Hausverwaltung. Sie habe sich für einen Nachmieterin entschieden. (alleinstehende Frau mit leitender Funktion). Daraufhin traten wir mit der Nachmieterin in Kontakt um alles weitere zu klären. Nach 5 tägigen warten kam eine Antwortmail. Sie wird die Küche nicht nehmen und habe einen Vertrag jetzt ab 1.10 unterschrieben..

Somit haben wir jetzt das Problem die Küche doch nitnehem zu müssen. Damit kann ich noch eigigermaßen Leben. Jedoch einen Nachmieter zum 1.9 zu suchen und dann wird ein Vertrag zum 1.10 ausgemacht finde ich schon sehr frech. Hat man da irgendwas in der Hand? So müssen wir jetzt ein Monat doppelt Miete zahlen. Unser Hinweis das wir ja noch andere potenzielle Nachmieter für den 1.9 gehabt hätten würde ignoriert. Mehrere junge Paare, dedoch mit Bürgschaften und Nebenjobs..

Vielleicht kann mir jemand helfen..

Recht, Mietrecht
Gemeinsamer Mietvertrag - gefangen in der Hölle nach der Trennung?

Ich war vor 1 Jahr + 8 Monaten so dumm und habe mit meinem Freund einen gemeinsamen Mietvertrag für die erste gemeinsame Wohnung unterschrieben.

Letztes Jahr im Sommer kamen dann zum ersten Mal nach über einem Jahr Beziehung seine Geldprobleme ans Licht. Meinen Teil der Miete habe ich immer auf sein Konto überwiesen und er hat dann alles an den Vermieter überwiesen. Er hat mir ca. 3 Wochen lang verheimlicht, dass sein Konto gesperrt (gepfändet) ist und die Miete nicht abgegangen ist. Der Vermieter hatte es ihm bereits persönlich gesagt. Ich habe es nur erfahren, weil der Vermieter am Ende des Monats bei uns geklingelt hat... Ganz ehrlich, spätestens an diesem Punkt hätte ich gehen sollen und zwar ganz schnell.

Ich bin geblieben, weil meine Liebe stärker war als die ganzen Probleme. Es gab immer wieder Probleme mit dem Internetanbieter, es gab viele Schreiben von Inkassounternehmen, es gab viele Briefe, die er nie geöffnet hat. Ich habe ihm mehrfach Hilfe angeboten und auch sein bester Freund hat mit ihm geredet und Hilfe angeboten, immer wieder, aber er hat bis heute nichts geändert. Er hat keinen Überblick über seine Schulden und lehnt jede Hilfe ab. Wenn ich nur das Wort „Geld“ in den Mund nehme, blockt er direkt ab.

Das alles und noch weitere unschöne Dinge haben unserer Beziehung sehr geschadet. Ich liebe ihn zwar noch, bin aber seit Monaten immer öfter unglücklich als glücklich. Ich schaffe das nicht mehr. Ich habe den Entschluss gefasst, dass es das Beste für mich ist, mich von ihm zu trennen. Das wird schlimm, weil ich ihn liebe, aber mit ihm kann ich nicht mehr glücklich werden.

Nun aber zum eigentlichen Problem: der gemeinsame Mietvertrag. Ich bin mir sicher, dass mein Freund sich weigern wird, die Kündigung zu unterschreiben. Wir können aber nur kündigen, wenn wir beide unterschreiben… Die Wohnung ist göttlich und preislich ein absoluter Glücksgriff – aber ich würde sogar freiwillig ausziehen, damit ich weg von meinem Freund komme. Aber er kann die Wohnung nicht bezahlen alleine auf Dauer. Selbst wenn er einen Mitbewohner findet… mein Freund hat Schulden. Wenn ich dann noch im Vertrag stehe hafte ich vollkommen mit. Ich bin in diesem Vertrag gefangen. Wenn sein Konto wieder gepfändet wird – und das wird wieder passieren – und die Miete nicht abgeht, hafte ich. Ich bin in diesem Vertrag gefangen. HILFE!

Ich habe gelesen, dass man bei nichtehelichen Haushalten die Zustimmung zur Kündigung verlangen kann, notfalls durch ein Gerichtsurteil. Aber wie lange dauert sowas? Sicherlich mehrere Monate… Und wie teuer ist ein Anwalt in diesem Fall? Wenn ich Schluss mache, stecke ich in der Hölle fest. Man kann mit meinem Freund nicht kommunizieren. Er wird sich weigern.

Hat jemand hier Erfahrungen oder Tipps? Ich habe so eine große Angst vor der Zukunft! L Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?!

Danke!!

Kündigung, Schulden, Mieter, Beziehung, Mietrecht, Vermieter
Vermieter lässt Haus streichen, hab ich irgendwelche Rechte?

Hallo,

wir wohnen in einem Haus zur Miete. Mir ist völlig klar, dass sich ein Vermieter um sein Haus kümmern muss. Nun möchte er selbst in das Haus ziehen, wir werden zum Ende des Jahres ausziehen, er im neuen Jahr ein. Nun lässt er noch schnell das Haus streichen und das Holz sowie holzfenster und Türen überarbeiten, hat wahrscheinlich selbst keine Lust, dass er die Unannehmlichkeiten hat, die Baugerüst und Bauarbeiter mit sich bringen.

Auch wenn wir nur zur Miete wohnen ist das echt extrem ärgerlich:

wir können nicht mehr auf die Terrasse- versperrt vom baugerüst. Teile meines Gemüsegartens kann ich nur noch kletternd erreichen (schwierig, bin im 8. Monat schwanger), habe also keinen Zugang mehr zu meinen Kräutern und kann nicht Gießen. Meine Hochbeete mit Salat, Radieschen etc (stehen etwa 1m von der Hauswand entfernt) sind versaut, da sich auf den Pflanzen und auf der Erde farbspritzer befinden (Haus wurde mit Hochdruckreiniger gereinigt, da spritzte es ordentlich). Meine Tomaten (ca 20 Pflanzen in schweren holzbottichen), die unter dem Vordach an der Hauswand standen musste ich wegstellen, die stehen jetzt im Regen und gammeln vor sich hin...

erfahren haben wir davon vor etwa 3 Wochen. Ich hab soviel Arbeit in meinen Garten gesteckt und soviel Geld dafür ausgegeben, die Kinder soviel Mühe in das Bepflanzen der Beete gesteckt. Ich bin echt enttäuscht und traurig, auch wenn ich einsehe, dass ein Haus mal gestrichen werden muss...

wer bezahlt mir den Schaden, die Arbeit, die teure bioerde im Hochbeet, die jetzt voller Farbe ist?

Mieter, Recht, Mietrecht
Ärger mit den Nachbarn. Wie reagiere ich am besten?

Hallo liebe Community,

ich brauche bitte einmal einen Rat.

Ich wohne direkt neben einer Ferienwohnung, sozusagen Terrasse an Terrasse.

Aufgrund einer Asthmaerkrankung reagiere ich mit heftiger Atemnot auf Zigarettenrauch und bekomme dann kaum noch Luft.

Seit diesem Sommer haben die Eigentümer nebenan ihre Wohnung nun von einer Nichtraucher- in eine Raucherwohnung umgewandelt, was zu riesigen Problemen für mich führt. Die Gäste wollen verständlicherweise auf ihr Rauchvergnügen nicht verzichten, aber ich will auch nicht elendig an einem Asthmaanfall verrecken.

Nachdem ich in diesem Sommer die größte Hitze bei verschlossenen Türen und Fenstern verbringen musste, was meine Terrasse praktisch nutzlos macht, habe ich vor gut 6 Wochen ein freundliches Schild mit einer witzigen Zeichnung und der Aufschrift „Hier bitte nicht rauchen - vielen Dank“ auf meiner Seite der Terrasse angebracht.

Gestern nun rückten meine Nachbarn an, sahen das Schild und drohten mir daraufhin per giftigem Zettelchen an meine Haustür geklebt damit „Schritte gegen mich einzuleiten“, wenn ich weiterhin „ihre Gäste anmachen“ würde. Und das Schild sei sofort zu entfernen!

Nach ihrer heutigen Abreise fand ich nun das Schild (Neupreis 13 €) überschmiert mit wasserfestem Marker und den Worten „Hier darf geraucht werden - Der Eigentümer“.

Ich bin sowas von frustriert und hab auch endgültig die Nase voll davon, daß diese Leute hier auf Biegen und Brechen und ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen ihre Interessen durchsetzen wollen.

Deshalb meine Frage: Ist das Beschmieren des Schildes schon Sachbeschädigung und lohnt sich da eine Anzeige oder wie sollte man auf so etwas am besten reagieren? Nett und freundlich bringt mich ja leider offenbar nicht weiter.

Wäre für eure Meinungen sehr dankbar.

Liebe Grüße von der Ruhrpottpflanze

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Asthma, Rauchen, Recht, Mietrecht, Anwalt, Nachbarn
Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe
Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht
Gastherme Junkers. Trotz Reparaturen öfters Fehlerazeige A4. Rechtliche Ansprüche dem Vermieter gegenüber?

Ich wohne in einem 4-stöckigen Mehrfamilienhaus, Mietwohnung, 2. OG, Gastherme Junkers 3,5 Jahre alt in der Wohnküche aufgestellt, Kaminschacht, Abgasrohr 1,62 m lang. Regelmäßige Wartung.

Schon 3 Monate nach der Installation im Januar 2015 habe ich ein ständiges Problem und unzählige Reparaturen: Beim Duschen fällt die Therme öfters nach wenigen Minuten aus, im Winter wie im Sommer, besonders beim windstillen Wetter, oder oft schon ab 24 Grad Außentemperaturen. Ich melde den Fehler beim Vermieter und die Gastherme wird von Gas- und Wasserinstallationsfirma repariert, die diese Therme montiert hat.

Da solche Ausfälle manchmal einige Male pro Woche, manchmal einige Male im Monat vorkommen und ich dann 2-3 Tage ohne warmes Wasser und Heizung auf die Reparatur warten muss, hat mir der Handwerker empfohlen, die Therme in beim Ausfall aus- und wieder einzuschalten. Manchmal ist es hilfreich, manchmal gar nicht, zumal alle Temperatur- und Zeiteinstellungen zurückgesetzt werden bzw. zeitaufwändig erneut vorgenommen werden müssen.

Der Vermieter ist mittlerweile verärgert, als ob ich was dafür könnte. Der Schornsteinfeger verweist auf die Handwerker, die Handwerker kommen zwar zur Reparatur, wohl wissend, dass ein weiterer Auftrag bald wieder kommt. Der Schornsteinfeger sagt, dass das Kaminrohr zu lang ist, 162 cm, und dass auf dem Dach schon irgendeine Vorrichtung montiert wurde, damit es besser zieht. Und dennoch wiederholt sich ständig der Fehler - A4.

Das schlimmste dabei ist, wenn die Therme manchmal nach einigen Stunden, manchmal am nächsten Tag von allein wieder anspringt. Der Handwerker kommt, aber die Therme funktioniert wieder! Dann stehe ich ziemlich blöd da.

  • Ist das normal, wenn man so eine Gastherme in der Wohnung hat und ich soll das weiterhin hinnehmen?
  • Ob und welche rechtlichen Ansprüche habe ich dem Vermieter gegenüber, weil der Fehler nicht endgültig behoben wird?

Danke für Ihre Antworten.

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Mietrecht, Gastherme
Überbelegung bei folgender Mietwohnung?

Hallo liebe Community,

Mietrecht kann manchmal ganz schön kompliziert sein, deswegen wollte ich mal fragen wie ihr folgenden Fall beurteilen würdet: und zwar habe ich vor meinen Freund bei mir einziehen zu lassen und habe mein Vermieter um Erlaubnis gefragt. Er meinte jedoch, dass er nicht offiziell bei mit wohnen darf, da die Wohnung zu klein sei (für unser Empfinden ist die Wohnung auch ausreichend für 2). Laut Gesetz ist eine Wohnung nur dann zu klein, wenn sie überbelegt ist. Dazu gibt es (nehmen wir mal an wir befinden uns in Hessen) folgenden Gesetzesauszug:

§ 7 HWoAufG – Belegung

(1) Wohnungen dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 qm vorhanden ist.

(2) 1Einzelne Wohnräume dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 6 qm vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. 2Stehen Nebenräume nicht oder offensichtlich nicht ausreichend zur Verfügung, gilt Abs. 1 entsprechend.

(3) 1Die Gemeinde soll von Bewohnern überbelegter Wohnungen und Wohnräume zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt die Räumung der Wohnungen oder Wohnräume verlangen. 2Das Verlangen ist an bestimmte Bewohner zu richten. 3Hierbei sind der Zeitpunkt des Einzugs und besondere persönliche oder familiäre Verhältnisse zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169576,8

Wenn ich eine Einraumwohnung mit 27 qm Wohnfläche miete, ist doch laut dem Gesetzesauszug keine Überbelegung vorhanden oder verstehe ich das komplett falsch? Die Wohnung ist so aufgebaut, dass sie einen Wohnbereich mit Küchenniesche besitzt, dieser Raum ist ca. 20 qm groß und wir würden ihn zum Schlafen nutzen.

Mietrecht

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