Vorvermieterbescheinung - wenn noch nicht gekündigt wurde?
Oft wird bei neuen Mietverträgen eine Vorvermieterbescheinigung verlangt. Dazu habe ich mir einige Muster angeschaut. Eigentlich immer wird bescheinigt, a) von wem die Kündigung erfolgt ist und wie (z.B. fristgerecht) und b) dass es keine Ausfälle bei den Mietzahlung gab. Eine Bescheinigung kann ich versuchen anzufordern - ABER: Eine Kündigung habe ich noch gar nicht ausgesprochen. Das wäre ich ja erst machen, wenn ich den Zuschlag erhalte. Wie gehe ich also mit dem ersten Punkt um? Wie kann man es lösen, wenn der Mietvertrag noch nicht gekündigt wurde?
3 Antworten
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Kein Problem. Geh zum aktuellen Vermieter und bitte ihn um Bescheinigung, was er bescheinigen kann. Auch, dass das MV vom Mieter selbst gekündigt wird.
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Natürlich darf man als Mietinteressent alle Informationen zurück halten, die man nicht gerne preis geben will. Völlig klar. Jedoch darf auch jeder Vermieter sich seine Mieter selbst auswählen und sich nicht für die entscheiden, die mit für mich interessanten Informationen hinter dem Berg halten, während andere damit recht offen umgehen.
Der Punkt ist doch der: Gibt der aktuelle Vermieter sein Einverständnis zur Bescheinigung und füllt sie somit aus und unterschreibt sie, deutet das für jeden neuen Vermieter darauf hin, dass es sich wohl um einen Mietinteressenten handelt, der zumindest mit seinem letzten Vermieter auch gut klar gekommen ist, die also ein recht gutes Verhältnis hatten, was auf jeden Fall hoffen läßt, wohingegen, wenn der Vermieter so etwas verweigert, einer von beiden ein Problem hat. Heraus zu finden, welcher von beiden, ist aber nun nicht zwingend notwendig für den Vermieter, wenn es genügend andere geeignete Interessenten gibt.
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Wieso sollte es gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen? Wenn es ein berechtiges Interesse gibt, der Mieter sie freiwillig aushändigt und sie nur so lange aufbewahrt werden, wie sie relevant sind, dürfte da doch nichts gegen sprechen. Ich bin auch kein Fan von mehr und mehr abfragen - aber ich verstehe auch irgendwie, woher das kommt. Deswegen hatte ich ja auch danach gefragt, wie man dem Folge leisten kann. :-)
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Erst eine Vormieterbescheinigung geben lassen, wenn du die neue Wohnung bekommst und Vertrag unterschrieben hast dann kündigen
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Solange Sie kein Ex-Mieter sind, gibt es auch keine Vorvermieterbescheinigung.
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Trotzdem muss man die Vorvermieterbescheinigung oft neben den "Klassikern" wie Einkommensnachweise und Schfa-Bestätigung einreichen. Wie soll man sich dann da verhalten?
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Dem potenziellen Vermieter sagen, dass die Bescheinigung bei Vertragsabschluss nachgereicht wird.
Im übrigen ist der Vermieter nicht verpflichtet, diese Bescheinigung auszustellen; die Vermieter selbst wollen dieses Papier oftmals haben. Schon ziemlich skurril.
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Den Vormvermieter bitten in Vorlage zu treten.
Macht der dass nicht, den potentiellen Neuvermieter um Geduld oder im Hinlbick auf die saubere Schufa, die Selbstauskunft und die Einkommensnachweise bitten, zu verzichten.
Ncht alle Vermieter fordern solche "Persilscheine" eines Vorvermieters.
Kein Vermieter ist verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erstellen, er kann das also ablehnen.
Die Frage wer den MV gekündigt hat halte ich aus Datenschutzgründen für unzulässig und ist deshalb nicht zu beantworten.