Ohne Kündigungsbestätigung Schlüssel abgeben?
Ich grüße euch,
folgender Sachverhalt:
Meine Freundin ist seit gut 4 Monaten nicht mehr in einer WG, Sie ist dort allerdings noch gemeldet, dass Sie sich dringend ummelden muss ist mir bewusst und nicht bestandteil meiner eigentlichen Frage.
Nun ist es so, dass ihr seid Wochen aufgezwungen wird, den Schlüssel abzugeben, allerdings war ich die treibende Kraft, dass sie es nicht tut, da die Mieter den von Ihnen mehrfach erwähnten Kündigungsbescheid nicht vorzeigen wollte.
Morgen soll es zur Schlüsselübergabe kommen und ich bin mir sicher, dass der Kündigungsbescheid "vergessen" wird.
Ich möchte ganz gerne wissen, auf welche Gesetze ich mich berufen kann (Paragraph wäre nett).
Auch wenn ich falsch liege und den Schlüssel auch ohne Kündigungsbestätigung abgeben muss, würde ich mich hier auf Paragraphen freuen, die mir die Sicherheit geben, dass ich morgen nicht falsch handeln werde.
2 Antworten
Auch wenn völlig unklar ist, wer hier wem mit welcher Frist kündigte und was ein Kündigungsbescheid sein soll, den man erwartet: Wenn deine Freundin seit 4 Monaten nicht mehr die Mietsache nutzt, kann sie doch die Schlüssel gegen Quittung zurückgeben? Dass muss sie sogar, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist, oder sie schudet neue Zylinder mit ausreichenden Schlüsseln :-O
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und bedarf keiner Bestätigung.
Also, wenn sie Fristgerecht gekündigt hat, muß sie die Schlüssel auch zum Ende der Kündigungsfrist abgeben und kann ihn nicht weiterhin behalten.
Was man machen kann ist ein Übergabeprotokoll, darin wird aufgeschlüsselt, was alles im Ordnungsgemmässen zustand übergeben wurde und was eventuell noch zu machen ist bevor man den Wohnraum an den VM zurückgibt.
Das sie den Schlüssel über die Frist hinaus behält kann dazu führen, das der Vermieter die Schlösser austauscht und das Geld von deiner Freundin fordert. Was sein gutes Recht ist.
Also hin, Schlüssel zurückgeben, sich Quittieren lassen, das keine weiterne Ansprüche gegen deine Freundin bestehen und Fertig.
Ihr seid in der Bringepflicht, nicht der Vermieter.