Welche Mängel können mir bei Einzug in eine unrenovierte Mietwohnung auferlegt werden?

Hallo liebe Community,

Ich wohne seit einem Jahr in einer ziemlich heruntergekommenen Mietwohnung. Vor Einzug, gab es keine richtige Wohnungsabnahme seitens des Vermieters. Das lief nur über einen derzeitigen Mieter ohne Übergabeprotokoll.

Die Renovierungsarbeiten sollte ich mit dem damaligen Mieter selbst regeln. (Er hat mir paar Eimer Farbe da gelassen)

Kurz nach Einzug habe ich dann Zahlreiche Fotos von Mängeln an der Bausupstanz gemacht und diese der Verwalterin zukommen lassen. Mängel wie: Brandflecke an Fensterbänken, beschädigtes Parkett und Türzargen, Braune Nikotindurchtränkte Rauhputzwände mit unzähligen Bohrlöchern, etc.

Als Antwort kam nur: " die Mängel lege ich dem Mietvertrag bei."

Nun hatte ich befreundete Maler in der Wohnung, die sich das ganze Mal angeschaut haben.

Fazit: Die Wände kann man nicht einfach Streichen, da es schwierig ist, die Nikotinfarbe weg zu bekommen und die Bohrlöcher alle sichtbar sein werden.

Tappete geht auch nicht, dafür müsste der Rauhputz übergespachtelt werden.

Nun ist das alles mit ziemlichem Kostenaufwand verbunden.

Meine Frage: Die Wohnungverwalterin meint, nach dem Motto, ich hätte selbst Schuld und muss für die Kosten der "Sanierung" selbst aufkommen.

Habe ich da wirklich Pech gehabt, da ich nicht auf eine Ordentliche Wohnungsübergabe bestanden habe?

Vielen lieben Dank im voraus!

Recht, Mietrecht
Mieterhöhungsverlangen nach § 558 vollumfänglich gerechtfertigt?

Es handelt sich um ein Hochhaus in Meck/Pomm. Der Vermieter begehrt nach dem aktuellen Mietspiegel die Grundmiete anzuheben auf die Obergrenze (siehe fettgedruckt modernisiert) von 5,80€/m² von jetzt 4,95€/m², für angebliche Modernisierungsmerkmale wie Elektroanlagen, Heizung und Erneuerung des Daches. Mit Erneuerung der Elektroanlagen meint er eine neue Installation mit LED-Licht auf allen Fluren, welche auch intakt sein sollen im Brandfall über ein Notstromaggregat und auf Bewegungsmelder reagieren. Des weiteren meint er eine neu installierte Wechselsprechanlage (ohne Kamera) in den Wohnungen mit der Feuerwehrdurchsagen möglich sind. Die Vorherige war dazu nicht fähig. Im Bad ist ein neuer Heizkörper eingebaut worden der mit Warmwasser beheizt wird im Bedarfsfall. Damit wurde das angeblich veraltete Warmluftsystem abgelöst. Dieses System funktionierte und heizte das Bad aber sehr gut, ohne das man morgens in der Früh vorher ins Bad gehen musste um den Warmwasserheizkörper aufzudrehen. Das mit Dachpappe beklebte Dach wurde wieder mit einer Schicht Dachpappe beklebt und mit Alublechverkleidungen versehen. Ein Neuer Fahrstuhl in einem extra dafür errichteten Anbau aus Beton sorgt für ebenerdigen Zugang, welcher im Brandfall mit dem gleichen Notstromaggregat versorgt wird. In die Flure wurden Brandschutztüren eingebaut. Die Flure wurden nach allen Baumaßnahmen renoviert. Die Klingelpanelen wurden erneuert. Concierges wurden eingestellt im neu errichteten Empfangsbereich. Ich weise darauf hin, das der neue Fahrstuhl nebst Fahrstuhlschacht, nicht aus Mitteln des Vermieters bezahlt wurde oder nur zu einem geringeren Teil und das Brandschutzauflagen erfüllt wurden. Müssen wir als Mieter diese Brandschutzauflagen bezahlen?

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Recht, Mietrecht
Treppenhausreinigung Regelung im Krankheitsfall?

Ich habe folgendes Problem. Mein Fuß ist jetzt schon länger verstaucht, ich war jetzt schon bei verschiedenen Ärzten, da war ich auch direkt die Woche noch wegen der zu starken Schmerzen ins Krankenhaus gefahren und die haben dort fest gestellt, das mein Fuß abermals verstaucht ist. Der behandelnde KKH Arzt hat mir jegliche Überbelastung verboten und auch mir entsprechende Medikamente verordnet.

Nun habe ich folgendes Problem. Wir müssen hier alle 2 Wochen im Wechsel die Treppe putzen, ich habe damit sonst auch kein Problem und immer gerne gemacht. Ich habe meiner Nachbarin direkt gegenüber von mir schon gesagt, das ich krankheitsbedingt eigentlich keine Treppe machen kann, da ich auch Schmerzen und einen verstauchten Fuß habe. Bekam ich als Antwort ich sollte mich nicht so anstellen und wehleidig sein und rauschte dann ab und ließ mich stehen. Ich finde das nicht in Ordnung. Wo sie im Sommer im Urlaub war, hab ich für sie auch die Treppe mit gemacht. Sie ist älter als ich, vielleicht noch fitter, aber ich kann ja nun nix dazu, das ich Verbot habe mich derart mit dem Fuß zu belasten. Ich habe die Treppe eben mit voller Mißmut schon gemacht, damit ich das Wochenende Ruhe habe und es derzeit ging mit dem Fuß (sicher auch durch die Schmerzmittel weniger Schmerzen): Ich habe die Vermietung auch schon bereits in Kenntnis gesetzt, das ich derzeit krankheitsbedingt nicht die Treppe machen kann. Da ich alleinstehend bin und hier niemanden kenne (bin erst neu zugezogen), wird es wohl dauern, bis ich jemanden finde, der mir die Treppe macht. Das mit dem Fuß wird leider noch eine länger werdende Sache werden, weil die erneute Verstauchung leider nicht die einzige Ursache sein wird. Könnte evtl. mir noch eine OP im nächsten Jahr bevorstehen, aber das wollte die Nachbarin auch nichts von hören. Sowas hab ich in der alten Nachbarschaft nicht erlebt und zum Schluß gab es dann auch endlich eine Treppenhausreinigung.

Wie soll ich mich jetzt verhalten auch gegenüber der Nachbarin? Am besten in Zukunft nur guten Tag und auf Wiedersehen. Ich werde ihr auch nicht mehr im Sommer die Treppe machen, das Hilfsangebot kann sie dann auch vergessen.

Mietrecht, Gesundheit und Medizin, Treppenhaus
Eigentum und Besitz für Mieter?

Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich Eigentum und Besitz eines Mieters. Ich weiss das ich Recht habe, ich möchte nur gerne wissen ob ihr das genauso seht.

Als ich vor einigen Jahren in eine Wohnung zog stand dort im Keller bereits ein riesiger Schrank. Meine Vormieterin wollte ihn damals nicht entsorgen weil sie meinte der stand auch schon dort bevor sie einzog. Und so blieb dieses Monster die ganzen Jahre über eben bei uns im Keller. Als wir vor kurzem auszogen sagte ich meinem Vermieter er soll den Schrank bitte selbst entsorgen da es nicht unserer war. Der stimmte zu und sagte mir er entsorge ihn demnächst.

Als wir dann unseren Sperrmüll in der Siedlung hatten, bot ich ihm freundlicherweise an seinen Schrank bei uns mit auf den Sperrmüll zu stellen. Und der ging natürlich davon aus das wir diesen Schrank mitentsorgen werden obwohl davon nie die Rede war. Das wäre aber natürlich das einfachste für Ihn. Als ich ihm dann sagte das er den Schrank nicht einmal auseinander gebaut hat und wir auch nicht ausgemacht haben das wir das Ding an die Sperrmüll Stelle schleppen werden, rastete er aus und und will mir nun andrehen das ich dafür verantwortlich bin den zu entsorgen und das der Schrank mir gehört weil ich ihn bei der Wohnungsübergabe damals "mitübernommen" habe?! Erst stimmt er mir zu das es sein Eigentum ist und wir über die Mietzeit nur die Besitzer waren und jetzt will er mir anhängen das ich der Eigentümer bin... achja und dann will er mich noch anzeigen wegen Beleidigung weil ich gesagt habe, dass wir uns den Schrank nicht andrehen lassen nur weil er zu faul ist den selbst zuschleppen. Die Polizei wird sich bestimmt freuen über solche Nichtigkeiten...

Er ist der Wohnungseigentümer, der Schrank war schon dort als wir eingezogen sind. Beim Auszug sind wir nicht dazu verpflichtet ihn zu entsorgen. Vorallem nicht wenn er mir erst zustimmt und dann aus Wut doch wieder das Gegenteil behauptet.

Recht, Mietrecht, Streitigkeiten
Umbau der Wohnung - kein Balkon mehr. Was tun?

Hallo liebe Community,

mein Freund und ich sind wirklich verzweifelt und wissen nicht, was wir tun sollen. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen.

Folgende Situation:

Am 01.08.2019 sind wir in eine wirklich schöne (und günstige) Wohnung gezogen. Sie hat 74qm und einen Balkon. Die Aussicht ist nicht die schönste, der Balkon geht zu den Bahngleisen und einer Straße raus, was uns aber überhaupt nicht stört. Das wichtigste Kriterium für uns bei der Wohnungssuche war es, einen Balkon zu haben.

Bei der Schlüsselübergabe wurden wir von unserem Vermieter (eine Genossenschaft) informiert, dass das Haus im Frühjahr 2020 energetisch saniert wird. Der Herr sagte uns, dass die Fassade neu gedämmt wird, die Balkone neue Geländer und einen neuen Bodenbelag bekommen. Das klang für uns super und wir haben den Mietvertrag unterschrieben.
Wir haben den Balkon beim Einzug aufgehübscht und uns Balkonmöbel gekauft, das war nicht ganz günstig.

Jetzt haben wir am 31.10.2019 einen Brief im Briefkasten gehabt, in dem die geplanten Neuerungen genau aufgeführt sind:

Die Balkone zur Bahnseite (es gibt auch noch welche zur anderen Seite raus) werden erweitert, eingeglast und in den Wohnraum integriert. Das bedeutet, unser Wohnzimmer wird um 5qm erweitert, der Balkon fällt dann aber weg. Natürlich wird dann die Wand, die den Balkon momentan von der Wohnung trennt auch abgerissen, was unsere gesamtes Einrichtungskonzept hinfällig macht.

Die ganze Renovierung dauert laut Brief ca. ein Jahr, die Bauarbeiten direkt in unserer Wohnung dauern ca. 2 Wochen. Mein Freund ist Schichtarbeiter und muss tagsüber schlafen, was leider mit den Bauarbeiten direkt in der Wohnung unmöglich wird.

Wenn wir das bei der Schlüsselübergabe gewusst hätten, oder zumindest informiert worden wären, dass ein Wegfallen des Balkons eventuell möglich ist, hätten wir die Wohnung nicht genommen.

Es wird uns von der Genossenschaft zugestanden, bis Ende November außerordentlich zu kündigen. Allerdings können wir uns einen erneuten Umzug nach 3 Monaten nicht leisten und haben auch keine Zeit dafür das so kurzfristig zu machen.

Außerdem ist nach der Sanierung eine Mieterhöhung von bis zu 240€ angedacht, und das obwohl wir keinen Balkon mehr haben. Abgesehen davon ist die Wohnung dann kaum noch günstiger als die von privaten Vermietern.

Für mein persönliches Rechtsempfinden ist das so wie das gelaufen ist nicht in Ordnung. Was würdet ihr tun?

Hoffentlich bekommen wir ein paar Rückmeldungen.

Liebe Grüße

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Balkon
Halte nächtlichen Nachbarschaftsterror nicht länger aus- was kann man tun?

Guten Tag, ich habe ein großes Problem mit einer Nachbarschaftspartei. Diese Nachbarn halten nichts von der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr), weshalb ich alleine diese Woche shon 3x nachts die Polizei anrufen musste (wieviele Male es in den letzten 3 Monaten seitdem die im Haus sind waren weiß ich schon gar nicht mehr). Am Tag schlafen sie und nachts, wenn der Normalbürger ins Bett und schlafen möchte, werden diese Leute erst wach und machen die Nacht zum Tag, rinken Alkohol, bläken durch die Wohnung, so als wären sie alleine im Haus, als gäbe es keine Nacbarn etc.

Jedenfalls bin ich mittlerweile komplett hilflos und verzweifelt, ich merke richtig, wie mich der Zustand gesundheitlich belastet, hab dauernd Kopfschmerzen wegen dem laufenden nächtlichen Terror, sogar mein Herz tat mir heute Nacht schon weh. Den Vermieter habe ich auch darüber informiert, er sagt zwar, das er sie heute kündigt, aber das muss nicht zwangsläufig heißen, das sie dann auch heute aus der Wohnung fliegen, d.h. das ich weiterhin diesem Terror ausgesetzt sein werde solange wie der Künfdigungsschutz besteht oder wie soch das nennt (denn klärt mich auf, wenn ich nicht rochtig liege, ein VM kann ja keine fristlosen Kündigungen aussprechen oder doch)?

Wie dem auch sei, ich bin fühl mich regelrecht entwürdigt, so ein Verhalten in einem Mehrfamilienwohnhaus habe ich bislang noch nicht erlebt und bin wie gesagt ratlos, hilflos und komplett verzweifelt, ich weiß nicht , wie ich das noch länger aushalten soll, kann doch nicht jeden Tag die Polizei holen, die machen ja auch nichts und das merken die ja auch und deswegen schreckt es die gar nicht mehr ab.. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Wohnrecht, Miete, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gesundheit und Medizin, Ruhestörung, Mieterschutzbund
Nachbar psychisch krank?

Folgende Situation:

Ich habe eine vermietete Wohnung. Hier nervt der Nachbar aus der Wohnung gegenüber meine Mieter, so dass diese spätestens nach zwei Jahren das Mietverhältnis wieder kündigen.

Am Anfang eines Mietverhältnisses bekomme ich die Information, dass der Nachbar nervt. Er beschwert sich über angeblichen Lärm und Dreck etc. Dann relativiert sich die Situation und ich höre nichts mehr. Ich gehe deshalb davon aus, dass es sich um zwischenmenschliche Probleme handelt. Doch bei Kündigung des Mietverhältnisses ist immer dieser Nachbar der Kündigungsgrund.

Mit der Verwaltung zusammen habe ich den Vermieter dieses Mieters schon angesprochen. Der sagt, dass er nicht handeln kann, da dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

Meine vorherige Mieterin gab an, des er wohl evtl. psychisch krank sei?!?

Jetzt hat er meine neuen Mieter (seit August) angeblich bedroht. Auch die Polizei soll dagewesen sein.

Ich weiß nicht was wirklich war, weil ich nicht vor Ort bin. Da mir aber mittlerweile jetzt schon der 4. Mieter von diesen Unstimmigkeiten berichtet, kann ich das nicht einfach ignorieren. Aber was kann man tun?

Wenn er wirklich psychisch krank ist, kann er dann alleine leben? Wenn mir die Mieter ständig aus diesem Grund kündigen, bekomme ich irgendwann keine neuen Mieter mehr. Wer kommt für meinen Schaden auf? Den Schaden der Mieter, weil sie sich gezwungen sehen umzuziehen? Hätten meine Mieter das Recht auf Mietminderung? Und muss man bei einer Neuvermietung auf den Tyrannen hinweisen? Habe ich, haben meine Mieter, irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?

Welchen Rat habt ihr? Vielen Dank im Voraus!

Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Nachbarschaftsrecht, Psyche
Hallo,hab eine Frage zu dem Thema Mietrecht - Kündigung Eigenbedarf Schadensersatzansprüche?

Also mein Mann und ich sind zum 1.11.2018 in eine Wohnung gezogen mit unserem Kind. Unbefristeter Mietvertrag und es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis gesprochen. Wir hatten einiges an Geld in die Wohnung gesteckt. Ein Bd im Bad abgebaut für 150 Euro und im Mietvertrag wurde vermerkt,dass wenn wir ausziehen,wir wieder 150 € für den Einbau des Bds zahlen müssten.Wir hatten gestrichen,Farbe gekauft ,Bordüren,alles eben schön eingerichtet. Jetzt bekamen wir die Tage die Kündigung wegen Eigenbedarf(Tochter des Vermieters lässt sich scheiden und er bräuchte die Wohnung). Na toll.

Wir sind gerade erst heiraten gegangen, ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten und mein Mann kommt halt für uns auf. Das Geld reicht grade so zum leben. Dann kommt jetzt der Geburtstag unseres Kindes wo wir schon gebucht haben, und Weihnachten ja auch noch.Also finanziell sehr eng.Und dann 1 Tag vor unsere Hochzeit kam die Kündigung. Die Kaution für die neue Wohnung könnte mein Mann noch von seinem Urlaubsgeld ja stemmen. Nun die Frage, steht uns Schadensersatz zu? Es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis ausgegangen und auf einmal nach einem Jahr gekündigt und wieder die ganzen Umzugskosten. Wie sieht das mit dem Bd aus? Ich weiß,es steht im Mietvertrag,aber hätten wir vorher gewusst,dass wir bald wieder ausziehen,hätten wir das ja nicht ausbauen gelassen,wir sprachen ja von einem langfristigen Mietverhältnis. Müssen wir die Ausbaukosten trotzdem zahlen? Im Mietvertrag steht auch nur Wohnung muss besenrein übergeben werden. Heißt das wir müssen es nicht wieder weiß streichen und die Bordüren abmachen?

Wenn wir die Wohnung so hinterlassen könnten (also nicht wieder streichen,Bordüren abmachen usw,und er auf die Kosten für das Bd verzichten würde, dann würden wir auch auf einen eventuellen Schadensersatz verzichten,nur zweifeln wir dran,dass der Vermieter sich drauf einlässt.Kennt sich jemand da rechtlich aus?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterbund
Nachbarn sind unerträglich laut. was kann ich noch tun?

Ich hatte schon einmal eine ähnliche Frage gestellt. Es geht um die Familie die im Geschoss über mir wohnt. Das Kind ist unerträglich laut. Ich habe noch nie so ein nerviges Balg gesehen. Es ist wirklich alles andere als man sonst gewohnt ist. Viele meinten, dass Kinderlärm hinzunehmen wäre aber ich schwöre euch, dieses Kind ist der blanke Horror.

Vor einigen Tagen ist mir der Kragen geplatzt. Es war ca. 20 Uhr und das Kind über uns hat in einem durchgehenden Ton so laut geschrien wie es nur konnte. Mein Freund und ich haben uns schon angeschaut und waren verwundert wie lang das Kind nur schreien kann ohne Luft holen zu müssen. Das ging ein paar Minuten so dahin. Dann fasste ich meinen Mut zusammen und klingelte oben an der Tür. Die Mutter des Kindes machte auf. Die Familie ist aus der Türkei. Der Vater sehr freundlich aber fast nie da, weil er LKW Fahrer ist und die Frau spricht nicht gut deutsch, deswegen weiß ich nicht wieviel sie wirklich verstanden hat... Ich fragte sie also ob es möglich wäre, dass das Kind nicht so viel rumschreit und herumrennt in der Wohnung. Die Frau antwortete darauf hin ganz überrascht. Ihr Kind schreit rum? Das wäre ihr noch nie aufgefallen... Ich konnte gar nicht glauben was sie da sagte. Ich sagte ihr dass ihr Kind den ganzen Tag herumschreit und wir alles hören, auch das Fangen spielen und trampeln höre man sehr gut. Sie wusste anscheinend gar nichts davon. Dann kam das Kind auch zur Tür und stellte sich neben die Mutter und BEGANN ZU SCHREIEN. Der Hall machte sich im ganzen Treppenhaus breit und ich konnte meine eigene Stimme fast gar nicht mehr hören. Die Mutter sagte rein gar nichts dagegen. Ich konnte es nicht fassen wie unerzogen dieses Balg herumschreit. Ich habe gelernt, dass ich still zu sein habe wenn zwei erwachsene miteinander reden. Das Kind macht was es will. Ich habe dem Kind gesagt dass es sich Mühe geben soll und lernen soll Rücksicht auf andere zu nehmen. Die Mutter war bis zum Ende hin ganz überrascht dass ihr Kind "angeblich" ein schreihals ist, das hätte sie noch nie gehört.

Was soll man denn jetzt tun? Es hat sich nichts geändert. Dieses Schkind führt sich auf als gäbe es keine Regeln und als wäre es alleine. Es treibt mich in den Wahnsinn. Die Ignoranz der Mutter ist auch verblüffend.

Soll ich den Vermieter gezielt darauf ansprechen? Er hat mich ja schon einmal gefragt ob die Familie über uns recht laut ist, weil er das Kind oft schreien hört wenn er vorbei geht. Ich sagte damals als ich noch neu in der wohnung war "es ist halt ein kind.." da wusste ich noch nicht wie schlimm es werden würde.

Kinder, Wohnung, Erziehung, Mietrecht, Kinderlärm, Nachbarn, Ruhestörung
Wer muss kosten für Dachrinnenreinigung tragen?

Hallo,

Wir wohnen seit 1 1/2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, der Vermieter wohnt direkt neben uns und sonst noch 2 andere Mieter.

Wir haben schnell gemerkt, dass wir nicht ganz grün werden mit dem Vermieter und waren ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche. Ein Hauptthema ist, dass ich Schwanger war als wir eingezogen sind und natürlich nicht Raucher war! Aber nach der Schwangerschaft hab ich doofweise wieder angefangen... ich Rauche auf unserem Mini Balkon mit geschlossener Tür, also es zieht kein Rauch in die Wohnung. Nun hatte der Vermieter mich wohl mal gesehen, seitdem hat er mich auf dem Kiecker...er wollte mir verbieten auf dem Balkon zu rauchen und auf dem Grundstück... ich habe mich aber belesen und ihm ruhig erklärt, dass er sowas nicht verbieten kann, wenn es ihn so sehr stört würde ich sonst auch vor die Haustür gehen, aber das wollte er auch nicht. Auf meinem Balkon hab ich einen Aschenbecher, den ich jeden Tag leer mache, einmal waren aber Freunde bei uns und die haben die Zigaretten Runtergeschnipst... als ich das bemerkt habe, hab ich natürlich gleich gesagt das wir einen Aschenbecher haben und die Kippen darein gehören! Nun ist die Wohnung zum 31.12.19 gekündigt und der Vermieter hat heute die Regenrinne sauber gemacht, dort hat er 4 Kippen gefunden... er meint nun er lässt eine Reinigungsfirma kommen und die müssen die Rinne UND das Dach auf unsere Kosten sauber machen. Müssen tatsächlich wir für die Reinigung aufkommen? Es ist haufenweise Laub und schmodder in der Rinne lediglich die 4 Kippen von unseren Freunden! Ich hatte ihm auch angeboten, dass wir sonst die Rinne reinigen... aber das will er nicht!

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Mietvertrag, Mietrecht Kündigung
Abflussrohr (Dusche) abgegangen. Vermieter will nicht zahlen?

Liebe Community,

In der Dusche in meiner Wohngemeinschaft ging das Rohr vom Abfluss ab. Das blieb 1-2 Tage unbemerkt, wodurch ein kleiner Wasserschaden entstand. Der Hausmeister kam, behob den Schaden und machte einige Fotos.

Nachdem ich nun mit dem Vermieter redete, sagte dieser mir, dass sich die Schraube, die das Abflusssieb mit dem Rohr darunter verbindet, wohl abgegangen sei. Seine Erklärung: Jemand hat es zum Abfluss reinigen auf- und wieder zugeschraubt, wobei sich die Dichtung verschoben hat. Das hätte dann schließlich zum Abfallen des Rohres geführt.

Der Fall sei eindeutig und wir als WG müssten später für den enststandenen Schaden Haften. Er hat ja die Fotos, sagte er.

Hierbei Frage ich mich jetzt, ob der Fall tatsächlich so eindeutig ist. Erstmal habe ich mit meinen Mitbewohnern Rücksprache gehalten und nachgefragt, ob dieses auf- und zuschrauben tatsächlich passiert sei. Haben sie verneint. Nun vertraue ich meinen Mitbewohnern zwar, aber wer weiß. Vielleicht ist sowas wirklich mal passiert.

Kann uns in einem solchen Fall, in dem so etwas passiert ist, das tatsächlich anhand der Fotos nachgewiesen werden? Nach dem Motto: Eine Schraube löst sich nicht von alleine und schlechte Verarbeitung oder ähnliches kann nicht der Grund gewesen sein?

Die Dusche ist noch nicht besonders alt. Paar Jahre vielleicht.

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Moritz

Dusche, Handwerk, Recht, Mietrecht, Vermieter, juristisch, Klempner, Sanitär
Sollte ich meine Wohnung selber streichen?

Hallo!

Bin vor 3 Wochen in meine erste eigene Wohnung eingezogen und kenne mich diesbezüglich nicht so gut aus, und diese Frage wird deswegen auch bisschen länger sein. Die Wohnung wurde vorher nicht geputzt und die Wände wurden auch nicht gestrichen. Wir haben Bilder von allem geschossen und uns geeinigt, dass wir die Wohnung so zurückgeben werden, wie wir sie erhalten haben. Das Ding ist nun, die Wände stören sehr und ich möchte sie gerne streichen. Ich weiss jedoch nicht, ob ich das übernehmen sollte oder der Vermieter. Laut Mietvertrag, darf ich auch keine bauliche Veränderungen oder Investitionen ohne Zustimmung vornehmen, was meiner Meinung nach auch nicht der Fall ist.

Dabei 2 Knackpunkte:

-Der Vermieter war in den letzten paar Wochen sehr oft zu besuch, um einige Kleinigkeiten auszubessern, was eigentlich i.O wäre, wenn er A) nicht viel zu lange bräuchte (er kommt vorbei für Sachen, die in max. 30 Min zu erledigen sein sollten, geht jedoch erst nach 4-6 Stunden wieder), und B) nicht stinken würde. Ich übertreibe nicht, wenn ich euch sage, dass meine Wohnung immer noch stinkt, wenn er sie verlässt.

-Ich möchte die Kosten und den Aufwand für das Streichen nicht übernehmen. Da ich ein Doppelstudium angefangen habe, bin ich zeitlich und finanziell sehr knapp.

Ich weiss jetzt nicht, was ich genau machen sollte. Der Vermieter an sich ist sehr nett und offeriert auch, mir zu helfen, wo immer er kann. Natürlich stehe ich auch deswegen in einem moralischen Dilemma. Er ist so nett zu mir und wird deswegen auch sehr wahrscheinlich anbieten, die Wohnung zu streichen. Dies möchte ich jedoch nicht, da sein häufiges Erscheinen mich unwohl fühlen lässt und ich mich deshalb bis jetzt nicht richtig einnisten konnte. Am liebsten würde ich die Wohnung selber streichen und es so belassen, frage mich jedoch die ganze Zeit, ob ich irgendetwas beanspruchen könnte. Könntet ihr mir hier behilflich sein?

Ach ja, mein Beweggrund für diese Frage ist auch, dass mein Vermieter heute um 15:00 vorbeigekommen ist und jetzt (20:30) immer noch hier ist. Konnte nicht mal duschen oder Abendbrot essen. Bin auch viel zu schüchtern, um ihn rauszubitten und möchte auch das er seine Sache erledigt und morgen nicht wieder kommen muss. Hab dieses ständige besuchen echt satt, habe aber auch Schuldgefühle, da er ja nur behilflich ist. Weiss echt nie, was ich tun sollte. Ist das normal?

Wohnung, streichen, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Moral, Dilemma
Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mieterrecht
Erreiche Vermieter nicht was tun?

Hallo ich habe seit Geraumer zeit Probleme mit meinem Bad, sehr ernst zu nehmende Probleme mit meinem bad, anscheinend ist ein Bau Fehler in meinem Ablauf und somit läuft dass was ich in die Toilette mache nicht mehr ab bzw kommt zur dusche wieder raus. Und ich habe schon versucht den Vermieter zu erreichen aber nichts, rein gar nichts... er geht bei mir wenn ich anrufe nicht hin, auch nicht unbekannt. Ich komme nicht mal durch bei ihm, egal ob ich bekannt oder unbekannt anrufe. Aber meine Nachbarn (mehr Familienhaus) die kommen durch aber er geht da auch nur sehr selten mal hin, also egal was ich versuche er ist nicht zu erreichen. Dann habe ich unter anderem noch dass Problem dass er mich raus haben will... er es aber nichts schafft weil ich gegen geklagt habe. Wie siehts aus muss ich wenn ich jetzt zum beispiel nächste Woche eine neu Wohnung finden sollte, muss ich da dann trzd die 3 monate Kündigungs frist bei behalten ? weil ich glaube dass macht jobcenter nicht mit, mir 2 mieten zu geben... (bin momentan in elternzeit und solange werde ich von Jobcenter bezahlt) ... oder kann ich einfach ausziehen und wenn er die mieten haben will kann ich da vor gericht gehen ? oder so ? ich bin echt am ende ich weis nicht mehr weiter was ich machen kann/soll ich werde es nächste Woche am Montag direkt mit einem Einschreiben versuchen wenn er da nicht drauf reagiert was kann ich dann machen ? hat da draußen jemand eine idee von euch ? danke schon mal im vorraus

kann sein dass ich Viel euch um die ohren geklatscht habe, wenn fragen auf sind einfach fragen danke

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Mobbing unter Nachbarn?(Ernstgemeint!)?

Hallo,

Danke das ihr bis hier hin gelesen habt, viele belächeln nur den Titel.

Es ist so, ich und meine Familie wurden und werden immer noch von unserem Nachbarn und seinem 18 Jährigen Sohn gemobbt. Das geht tief unter die Haut. Beim Mobbing handelt es sich um verbales Mobbing und körperliche Machtdemonstartionen, jedoch noch ohne Körper Kontakt zu uns. Sie mobben uns jetzt schon ein Jahr.

Wir leben mit Ihnen zusammen in einem Mietshaus. Warum ich mich an euch/dich wende und nicht an den Vermieter? Sie haben uns so sehr Angst gemacht, dass wir die befürchtung haben, dass wenn wir uns an den Vermieter wenden, WIR dann unsere Wohnung verlieren, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass wenn wir uns währen (mit ihnen sprechen), das dann alles nur noch schlimmer wird und sie uns noch mehr mobben.

Außerdem gibt es auch kein Amt für Nachbarschafts Mobbing, deswegen wende ich mich an euch/dich.

Was ich brauche, um wir atmen zu können, ist die Aufforderung unsers Vermieters an die Nachbarn sich bei uns zu entschulidgen, obwohl sie danach wahrscheinlich weiter machen werden. Aber mir geht es darum, das man in der heutigen Welt, einen Menschen dermaßen fertig machen kann und nichts passiert. Manchmal Weine ich Stundenlang, wenn sie uns mal wieder mobben und keiner im Haus kriegt es mit.

Was sagt ihr dazu, was würdet ihr machen, wie würdet ihr dem Vermieter die Situation schildern (ohne das ich und meine Familie die Wohnung verliert)? Und ist ein "Entschuldigung" für ein ganzes Jahr Mobbing genug?

Mobbing, Menschen, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Psychologie, Medien, Meinung
Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

Hallo zusammen,

unser Vermieter hat uns unsere Wohnung nach ca. 4 Jahren gekündigt und wir finden keine Wohnung (wir haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt und waren nie im Rückstand).

Der Vermieter hat angegeben, dass er und seine Frau nun ein Kind erwarten und sie deshalb, die 4 1/2 Zimmer Wohnung benötigen, da auch die Schwester in ihrer 3 Zimmer Wohnung wohnen würde, wobei sie im Wohnzimmer schlafen müsse (was überhaupt keinen Sinn macht, da das 3. Zimmer freistehen würde aber okay).

Das Problem ist folgendes: Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Alle arbeiten in der Nähe, wobei meine Mutter keinen Führerschein hat (was sie auch nicht braucht, da es sehr Nah zu ihrem Arbeitsort ist).

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, da wir auch keine Million verdienen und meine Schwester und ich derzeit noch studieren bzw. in der Ausbildung sind, können wir selber nicht wirklich viel dazu beitragen.

Würden wir an einen anderen Ort ziehen, könnte meine Mutter nicht zur Arbeit wie gewohnt, müsste zudem sich eine Monatskarte für 78€ kaufen und 2 Stunden pro Tag extra einplanen, da der Bus nur jede Stunde ein Mal im Umkreis hierher fährt.

Zudem hätte jeder aus der Familie einen weiteren Weg zur Arbeit, was zudem mit Mehrkosten (Sprit und Verschleiß vom Auto, Buskarte und mehrere Stunden Zeit zur Arbeit)

Wir haben selber für diese Wohnung 4 Jahre aktiv gesucht und am Anfang hat der Vermieter selber gesagt, dass er Mieter sucht, die sich langfristig einmieten wollen, da er nie wieder in diese Wohnung einziehen will (Eheprobleme dadurch gehabt).

Wir vermuten, dass er die Wohnung trotz Angabe des Eigenbedarfs teurer Vermieten will, da er gemeint hat, dass im März eine neue Gastherme eingebaut wird und wir bis spätestens Anfang Februar raus müssen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung für ca. 2 1/2 Jahre noch hinauszuzögern oder gar komplett abzuwenden, da dies uns mehrere Tausende Euros zusätzlich im Jahr kosten würde (und wir diese nicht haben)?

Vielen Dank. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid, wenn es um die Rechtsgrundlage geht.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Zimmertür Schlüssel fehlten bei Auszug? Muss ich komplettes Schloss bezahlen oder kann man nur einen Schlüssel nachmachen?

Bei Auszug fehlten mir sämtliche Zimmertür Schlüssel, was der Vermieter nun acht Wochen beanstandet.

Ob sie überhaupt bei Einzug vor 11 Jahren da waren, vermag ich heute nicht mehr zu sagen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll erfolgte damals nicht aber im Mietvertrag steht drin. fünf Zimmertür Schlüssel. Ich habe da auch nie darauf geachtet. Nun verlangt der Vermieter von mir dass alle Schlösser komplett zu Lasten von mir ausgetauscht werden . ich hingegen bin der Meinung dass man die Schlüssel für kleines Geld nachkaufen kann da es ganz normale Zimmertüren sind.

Im Übrigen steht im Abnahmeprotokoll dergleichen nicht drin und es heißt also :keine Mängel an der zurückgegebenen Wohnung.

Des lieben Friedens Willens habe ich mich bereit erklärt, die fehlenden Schlüssel zu ersetzen wenn der Vermieter mir Fotos von den Schlössern macht, würde ich diese Schlüssel nachkaufen bzw nachbestellen. Im Internet recherchiert , ist das gar kein Problem.

Dies hat der Vermieter nun insofern verweigert, dass er mir schriftlich mitgeteilt hat, die Kosten von neuen Schlössern mit der Abrechnung im Folgejahr, von der ich immer ein Guthaben zu erwarten habe, abzuziehen. Ich halte den Einbau eines kompletten Schlosses für völlig unangemessen, wenn man mit wenig Aufwand Schlüssel nachkaufen kann für kleines Geld, z.b. bei Hornbach 2,99 Euro. Wer weiß Rat

Recht, Mietrecht
Vermieter beauftragt Heizungsmonteur zur Wartung und ich bekomme direkt die Rechnung?

Guten Abend!

Ich brauche einen Rat.

Unser Vermieter hat einen Heizungsmonteur beauftragt, unsere Gasheizung zu warten. So und nun fängt es an.

Wir haben am Mittwoch Abend um 18 Uhr gesagt bekommen, das der Monteur am Donnerstag darauf um 8 Uhr zur wartung kommt. Also 14 Stunden vorher. Unser Vermieter weiß das wir beide im Berufleben stehen und nicht immer zuhause sind. Da meinte er schon mal, ich könnte ihm ja meinen Schlüssel da lassen...hmmm. Mein Mann konnte es dann einrichten das er Zuhause war.

Heute am Samstag, 2 Tage danach, bekamen wir direkt von dem Heizungsmonteur die Rechnung, was in 11 Jahren nicht einmal vorkam, da sie immer in der Nebenkostenabrechnung mit angegeben war. Mein Vermieter meinte mit einem lächeln, ist doch egal ob ihr jetzt bezahlt oder in der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr.....hmmmm. Kann er einfach den Monteur bestellen und die Rechnung direkt an uns schicken lassen?

Darf der Monteur überhaupt eine Rechnung schreiben, auf unseren Namen, obwohl er von uns keinen Auftrag bekommen hat?....bitte um Rat da ich im Netz nicht gefunden habe.

Auch hab ich noch ein Anliegen.

Bei uns in der Wohnung ist der Hauptanschluß für das Wasser. Daher wollte unser Vermieter einen Schlüssel für den Fall das etwas wäre. Somit kann er jederzeit in unsere Wohnung wenn wir nicht Zuhause sind. Nun meine Frage. Darf ich das Schloss austauschen? Denn ich habe kein vertrauen mehr.

Mit freundlichem Gruß

Rechnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wartung

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