Vermieter akzeptiert nicht "kautionsfrei.de", er möchte lieber die Kaution im 4-stelligen Bereich auf ein Konto überwiesen haben, darf er das bestimmen?

21 Antworten

Natürlich darf er das. Es ist seine Wohnung, und er setzt die Regeln fest. Du hast ihm ein Angebot gemacht, und er hat es abgelehnt.

Wenn du dem Rewe um die Ecke anbietest, für einen Liter Milch 10 Cent zu bezahlen und es wir abgelehnt, musst du das ja auch so hinnehmen.

Der Vermieter sucht sich halt einen Vermieter, der die Bedingungen akzeptiert. Und die sind im übrigen ganz normal.


DaKaBo  09.09.2019, 15:49

Hab mich verschrieben: "Vermieter sucht sich Mieter..."

https://www.fr.de/ratgeber/geld/sieben-irrtuemer-ueber-mietkaution-11226096.html

Das wäre eine Möglichkeit für Dich: Der dritte Weg ist eine Bankbürgschaft: Dabei verbürgt sich die Hausbank, für eine bestimmte Summe geradezustehen, wenn der Mieter als Schuldner ausfällt.


imager761  11.10.2019, 09:17

Für den Mietinteressenten ergeben sich vielmehr nur die Möglichekiten der Mietsicherheitsleistung, die der Vermieter akzeptiert.

Und hier gilt für viele, wenn nicht die meisten: Nur Bares ist Wahres.

Ja, natürlich darf er das. Hier herrscht Vertragsfreiheit. ER ist der Vermieter, ER kann die Bedingungen stellen. Niemand MUSS diese Bedingungen akzeptieren. Aber dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn der einen dann ablehnt.

Der Vermieter hat die Wahl, die Wohnung auch an jemand anderen zu geben, der wegen der Kaution nicht rumzickt. Bei der Kaution gilt, "nur Bares ist Wahres".

Problem bei solchen Kautionsversicherungen ist doch, dass am Ende der Vermieter belegen muss, dass es sich wirklich um Schäden handelt, die über die Kaution geregelt werden müssen.

Bei einer Barkaution kann der Vermieter sofort nach Mietende, bzw. wenn der ausgezogene Mieter nichts mehr machen will, auf die Kaution zugreifen und dann liegt es am Mieter die Rückzahlung der kompletten Kaution ggf. gerichtlich geltend zu machen.

Das ist der Grund, warum wir niemals solche Kautionsversicherungen akzeptieren werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das darf er tatsächlich. Der Vermieter selbst hat die Wahl, welche Art der Mietkaution er bevorzugt.

Es haben sich hier einige Halbwahrheiten und Missverständnisse angesammelt, deswegen würden wir noch die Gelegenheit nutzen, das richtig zu stellen:
1.) Nein, es ist nicht so, dass der Vermieter bei jeder Mietkautionsbürgschaft belegen muss, dass es sich um Schäden handelt, die über die Kaution geregelt werden müssen. Es gibt Bürgschaften auf erstes und nicht auf erstes Anfordern. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss er nichts belegen, sondern nur den Schaden melden, dann wird er ausgezahlt. Das könntest du deinem Vermieter noch anbieten. Ich kann dir hier unser Alternativprodukt Kautionsfuchs empfehlen. Das ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern.

2.) kautionsfrei.de ist eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern. Das bedeutet, dass der Vermieter tatsächlich belegen muss, dass er rechtmäßig auf die Kaution zugreift. Wir bieten diese Bürgschaft seit fast 10 Jahren aus Überzeugung an, weil wir es eben nicht als "Problem" sehen, dass der Vermieter nicht einfach auf die Kaution zugreifen kann, ob das ein Schaden ist, der mit der Kaution überhaupt geregelt werden darf oder nicht. Eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern ist eine faire, gleichberechtigte und rechtssichere Alternative zur Barkaution. Aber ja, es gibt Vermieter, die sich lieber darauf verlassen, dass sie auf die Kaution zugreifen können, ob das rechtmäßig ist oder nicht und der Mieter nur die Möglichkeit hat, vor Gericht zu ziehen, was sich die meisten nicht leisten können. Bei einem Vermieter, der von Anfang an so argumentiert, ist natürlich die Chance groß, dass er das auch ausnutzt. Die großen Wohnungsbaugesellschaften sind hier in der Regel schon etwas weiter. Die haben Bürgschaften standardmäßig in ihre Verträge als Kautionsmöglichkeit integriert. Wir haben aber auch schon viele Bürgschaften für Wohnungen von kleinen Vermietern vermittelt. Wenn dein potentieller Vermieter sich nicht so gut auskennt oder noch Rückfragen hat, kann er sich jederzeit bei unserem Kundenservice melden. Die werden ihm gern noch mal alle Fragen beantworten, Bedenken aus dem Weg räumen und ihn zu Bürgschaften auf erstes und nicht auf erstes Anfordern beraten.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

PlayadeMuro  31.03.2021, 17:29

Als private Vermieter von zwei Wohnungen akzeptieren wir ausschließlich Barkaution.