Vermieter akzeptiert nicht "kautionsfrei.de", er möchte lieber die Kaution im 4-stelligen Bereich auf ein Konto überwiesen haben, darf er das bestimmen?

21 Antworten

Natürlich darf er das. Es ist seine Wohnung, und er setzt die Regeln fest. Du hast ihm ein Angebot gemacht, und er hat es abgelehnt.

Wenn du dem Rewe um die Ecke anbietest, für einen Liter Milch 10 Cent zu bezahlen und es wir abgelehnt, musst du das ja auch so hinnehmen.

Der Vermieter sucht sich halt einen Vermieter, der die Bedingungen akzeptiert. Und die sind im übrigen ganz normal.


DaKaBo  09.09.2019, 15:49

Hab mich verschrieben: "Vermieter sucht sich Mieter..."

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https://www.fr.de/ratgeber/geld/sieben-irrtuemer-ueber-mietkaution-11226096.html

Das wäre eine Möglichkeit für Dich: Der dritte Weg ist eine Bankbürgschaft: Dabei verbürgt sich die Hausbank, für eine bestimmte Summe geradezustehen, wenn der Mieter als Schuldner ausfällt.


imager761  11.10.2019, 09:17

Für den Mietinteressenten ergeben sich vielmehr nur die Möglichekiten der Mietsicherheitsleistung, die der Vermieter akzeptiert.

Und hier gilt für viele, wenn nicht die meisten: Nur Bares ist Wahres.

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Ja, natürlich darf er das. Hier herrscht Vertragsfreiheit. ER ist der Vermieter, ER kann die Bedingungen stellen. Niemand MUSS diese Bedingungen akzeptieren. Aber dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn der einen dann ablehnt.

Der Vermieter hat die Wahl, die Wohnung auch an jemand anderen zu geben, der wegen der Kaution nicht rumzickt. Bei der Kaution gilt, "nur Bares ist Wahres".

Problem bei solchen Kautionsversicherungen ist doch, dass am Ende der Vermieter belegen muss, dass es sich wirklich um Schäden handelt, die über die Kaution geregelt werden müssen.

Bei einer Barkaution kann der Vermieter sofort nach Mietende, bzw. wenn der ausgezogene Mieter nichts mehr machen will, auf die Kaution zugreifen und dann liegt es am Mieter die Rückzahlung der kompletten Kaution ggf. gerichtlich geltend zu machen.

Das ist der Grund, warum wir niemals solche Kautionsversicherungen akzeptieren werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Vermieter akzeptiert nicht "kautionsfrei.de", er möchte lieber die Kaution im 4-stelligen Bereich auf ein Konto überwiesen haben, darf er das bestimmen?

Ja. Der hier einschlägige § 551 BGB bestimmt in Absatz 2 Satz 1 sowie in Absatz 3 Satz 1 ausdrücklich, dass ihm "als Sicherheit eine Geldsumme" bereitzustellen ist.

Dafür gibt es gute Gründe: Kautionsversicherungen haften regelm. nur in Höhe der einbezahlten Versicherungssumme. Was soll er mit 5 EUR anfänglicher Absicherung wohl abdecken? Und was nützt ihm deine Kautionsversicherung, wenn du als Versicherungsnehmer seine Forderung bestreitest oder gar als Mietnomade unauffindbar wärst?

Das sind auf einen Schlag immerhin über tausend Euro.

Deine erste Nachzahlung ebenso und wer damit in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dürfte als aussichtsreicher Bewerber aus dem Rennen sein. Manchmal dient die Forderung nach Barkaution auch der Feststellung hinreichender Bonität.