Was kann ich tun um mich zu schützen vor Nachbarschaftsstreit Mehrfamilienhaus?

Hallo zusammen,

mein Sohn und ich wohnen seid 2010 im Mehrfamilienhaus. Die anderen Parteien haben ein sehr enges, familieres Verhältnis zueinander. Wir haben uns gut in die Hausgemeinschaft integriert, es gab nie Probleme. Mit Nachbarin 3 und ihren Eltern, die unter mir wohnen, habe ich mich immer sehr gut verstanden, ich bin dort ein und aus gegangen, unsere Söhne waren im selben Fussballverein, es gab nie Streit. Auch nicht mit Nachbarin 2, obwohl wir kein enges Verhältnis hatten, gab es nie Ärger. Letztes Jahr im März ist Nachbarin 1, aus der Wohnung mir gegenüber ausgezogen. Und Nachbarin 2 ist von unten nach oben in ihre Wohnung, also mir gegenüber gezogen. Seit dem hetzt sie Nachbarin 3 gegen mich auf, ich bekomme oft Unterhaltungen im Treppenhaus, oder im Garten mit, wo sie über mich lästert und vor allem, sie sagt zu Nachbarin 3, wir müssen die so langsam loswerden. Obwohl ich ihr ja nix tue! Ich habe dann letztes Jahr zu den beiden gesagt, dass ich mich aus dieser Wohnung nur über meine Leiche vertreiben lasse, daraufhin haben die beiden mir im Treppenhaus gedroht, ich solle aufpassen was ich für einen Mist rede und denen gefälligst nix unterstellen. Nachbarin 3 spricht kein Wort mehr mit mir, sie grüßt mich nicht mehr. Daraufhin habe ich mich zurückgezogen, und obwohl es seit dem keinen Streit mehr gab, und es sich entspannt hatte, habe ich letzten Samstag im Treppenhaus mitbekommen, das Nachbarin 2 wieder zu Nachbarin 3 gesagt hat, man müsse mich endlich loswerden. Obwohl ja gar nichts mehr vorgefallen ist. Wenn ich die beiden jetzt wieder direkt darauf ansprechen würde, würden sie wieder behaupten, sie hätten das nie gesagt und ich würde als die Doofe da stehen. Mein Vermieter sagt, ich solle mir keine Sorgen machen, es wäre alles in Ordnung. Aber er findet es komisch, dass die Beschwerden immer nur von mir kommen. Daraufhin entgegnete ich, dass ich mich ja schließlich nicht ins Treppenhaus stelle und solche Unterhaltungen führe, sondern Nachbarin 2. Ich habe den Eindruck, dass er mir nicht glaubt, weil die beiden ihm gegenüber das abstreiten, ihn bzw. auch mich belügen, wenn sie darauf angesprochen werden. Mir ist klar, dass ich das aussitzen muss, da ich hier auf gar keinen Fall ausziehen will. Aber hättet ihr vielleicht noch eine Idee, wie ich mich da "verteidige" bzw. "rauswinde", wenn ich denen nicht in den ....kriechen will, da sie mich ja verjagen will. Ich finde das schon demütigend. Wie würdet ihr euch verhalten, auch dem Vermieter gegenüber? Er kann mir doch schließlich nicht verbieten mich bei ihm zu beschweren, oder das in abrede stellen, wenn ich solche Unterhaltungen mitbekomme, oder?

Familie, Freundschaft, Recht, Mietrecht, Liebe und Beziehung, Nachbarschaftsstreit
Mietrecht: Bepflanzung Balkon - wer ist zuständig?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. Ist die Bepflanzung und Pflege der Pflanzen auf dem Balkon eigentlich Vermieter- oder Mietersache?

Nach Kauf einer Immobilie und entsprechender Kündigung auf Eigenbedarf, stellt mir der Mieter die Kosten eines durchihn selbst beauftragten Gärtners für "die Neubepflanzung" der Balkonkübel in Rechnung.

Hintergrund: Aufgrund von Fassadenarbeiten mussten die Balkonkübel kurzfristig geleert werden, damit diese entsprechend instand gesetzt werden konnten. Ohne jegliche Absprache mit der Voreigentümerin, Nachweis von abgemeldeten Fristsetzungen wurde ein Gärtner (unter der Geltenmachung einer Ersatzvornahme) beauftragt und die Kosten sollen nun durch mich erstattet werden bzw. diese werden mit der nächsten Mietzahlung verrechnet (ca. 300 EUR inkl. in Rechnung Stellung der eigenen Arbeitskraft für Recherchearbeiten und Aufsicht). Ich habe alles Pflichten und Rechte mit dem Kauf übernommen. Der Schriftverkehr läuft immer grundsätzlich über den Mieterschutzbund.

Die Vorbesitzerin hatte damals von einer "Wiederbepflanzung" gesprochen bzw. dem Mieter mündlich zugesagt, dass diese durchgeführt werden. Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird. Hier fehlt auch jegliche Stellungnahme seitens des Mieters, dass es um eine "Neubepflanzung". Ist eine Wiederbepflanzung mit einer Neubepflanunzung gleichzusetzen?

  1. Es liegen keine Nachweise vor, sodass eine Verrechnung aus meiner Sicht nicht richtig ist. Diese wurde jetzt mit der letzten Mietzahlung verrechnet. Wie gehe ich am Besten vor? Kann ich es mit der Kaution verrechnen?
  2. Sind Bepflanzungen nicht grundsätzlich Mietersache? Ist das aus mietrechtlicher Sicht eigentlich ein Mangel, dass ein Mieter von einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung Gebrauch machen kann (ohne jegliche Absprache).

Freue mich für jeden Hinweis.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentumswohnung, Mangel, Rechte und Pflichten, kostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen
Vermieter beschränkt Internetzugang?

Moin zusammen,

meine Freundin ist demletzt in eine neue Wohnung gezogen und hat dort keinen eigenen Internetanschluss - es ist eine Einliegerwohnung und sie soll das WLAN von den Vermietern mitnutzen bzw hat Lan-Anschlüsse neben den Steckdosen vorhanden.

Die Vermieter meinten man "kommt auf jede Internetseite,auf die man kommen will". Klar,sowas wie YouPorn ist gesperrt,das ist auch nicht weiter schlimm,allerdings habe ich bei vielen legalen Seiten und insbesondere Spielen mit Online-Zugang das Problem,dass diese nicht gehen bzw im Fall von Spielen diese nicht laden oder eine Fehlermeldung geben.

Meine Vermutung ist,dass die Vermieter (Fritzbox) eine Kindersicherung bzw. eine Whitelist mit erlaubten Adressen eingerichtet haben. Manuelle IPv4-Adresse hilft dem leider auch nicht ab,auf der Browseradresse des Standardgateways bekomme ich lediglich eine Zeitüberschreitung bei der Anfrage.

Bevor ich jetzt als Freund der Mieterin zu den Vermietern renne und (im übertragenen Sinne) sage,dass ich hier nicht arbeiten oder auch zocken kann,wollte ich mal fragen,ob es stattdessen eine andere schlaue Lösung gibt,die ich bisher nicht bedacht oder zu früh wieder verworfen habe wie eine VPN-Verbindung oder einen eigenen Router.

Auf der anderen Seite würde mich aus reiner Neugier die Rechtslage dazu interessieren. Ich weiß,dass Vermieter Internetzugang gewähren müssen,allerdings auch nur mit ein paar Kbits Geschwindigkeit. Wie ist das mit der Nutzungseinschränkung,wird dadurch auch die persönliche Freiheit des Mieters eingeschränkt oder kann der Vermieter sich verteidigen mit dem Argument,dass er dafür Sorge zu tragen hat,dass keine illegalen Dinge über den Zugang passieren?
(Spaßeshalber hab ich mal ein paar einschlägige Seiten aufgerufen und tatsächlich würden Adressen wie eMule oder bittorrent noch gehen,die ja meist bei Blacklists ganz oben stehen).

Danke schonmal für eure Antworten.

Beste Grüße

Computer, Internet, WLAN, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Internetzugang
Küche in Mietwohnung nach Auszug?

Guten Abend zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.

Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)

Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.  

Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).

Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Recht, Mietrecht, Küchenmöbel, Rechtsberatung, Rechtsfrage, Rechtsschutzversicherung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe
MVerminderung bei Temperaturschwankungen Wasser und fehlender Druck?

Hallo,

seit Begin der Heizperiode habe ich massive Probleme mit dem Warmwasser in Dusche und Badewanne und in der Küche.

In der Dusche ist es ein tägliches Wechselduschen mit ständiger Neuregulierung. Zuerst ist das Wasser nahezu heiss aber nach kurzer Zeit sinken die Temperaturen und ich muss jedesmal wieder aufs Neue einstellen. Stell ich das Wasser ab, um mich einzuseifen, muss ich vorab wieder auf kälter stellen damit ich mich nicht verbrenne.

In der Badewanne verliere ich fast die Nerven...selbes Spiel. Ich stelle auf ganz heiss, der Druck ist zunächst normal, kurze Zeit später fällt der Druck ab und die Temperatur erreicht nicht mehr als max. 40Grad. Durch den fehlenden Druck ist es nahezu unmöglich die Wanne zeitnah halbvoll zu bekommen ohne das das Wasser in der Wanne wieder abkühlt.

Ich musste an Heiligabend meine Wanne zusätzlich mit im Wasserkocher zubereitetem Heisswasser auffüllen um die Wanne zu füllen mit den mir angenehmen Temperaturen.

In der Küche dauert es eine halbe Ewigkeit bis Warmwasser kommt, bis dahin habe ich weit über 1 Liter Wasser verbraucht. Kurzes Abspülen des Geschirrs ist also mit unnötigem Wasserverbrauch verbunden.

Ich habe dieses Problem bereits mehrfach bei meiner Vermieterin angezeigt, ohne Erfolg. Die Aussage das es nicht sein kann war alles was ich von Ihr erfahren habe, es hat sich auch nichts geändert bzw.irgendetwas unternommen geschweige den den Fehler zu suchen.

Eine Mietminderung ist, nach meiner Recherche , angebracht. Da ich bereits schon im Oktober das Problem gemeldet habe und nichts passiert ist, bin ich wirklich sehr sauer und ziehe eine Minderung der Miete von 3 Monaten in Betracht.

Leider kann ich zwischen den Jahren keine Rücksprache mit dem Mieterbund halten muss aber heute die Miete anweisen. Das ist übrigens die letzte Mietzahlung, da ich zum 31.1. ausziehen werde.

Wie viel Prozent Minderung wären denn in meinem Fall zulässig?

Danke schonmal für Eure Kommentare und wünsche allen noch ein wundervolles neues Jahr!

Mietrecht, Mietminderungen

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