Kellernutzung im Mietshaus?

7 Antworten

Die mündliche Vereinbarung über den Kellerraum ist ein Vertrag, auch wenn es nicht im schriftlichen Mietvertrag über die Wohnung steht. Die Schwierigkeit liegt im Nachweis (Zeugen?). Die Tatsache, dass der Strom über Euren Zähler läuft, ist aber ein gutes Indiz dafür, dass der Kellerraum zu Eurer Mietsache gehört, auch wenn er nicht im Vertrag steht.

Einen Anspruch auf einen schimmelfreien Kellerraum gibt es aber meines Wissens nicht, ist nun mal ein Keller.

Wenn der Keller nicht im Mietvertrag erscheint, ist davon auszugehen, dass hier lediglich ein Nutzungsrecht gewährt wurde.

Folglich kannst Du als Mieter hieraus keine Ansprüche stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Mündliches kannst vergessen. Sachen dürft ihr nicht reinstellen, Schimmel im Keller ist bei Altbau normal.

Wenn man eine Wohnung mit Keller mietet, darf man nicht davon ausgehen, dass dieser Keller trocken und somit auch frei von Schimmel ist. Da wir einen sehr gemischten Gebäudebestand haben von ganz alt über Nachkriegsbauten bis hin zu relativ und ganz neuem Bestand, muss man mit allem rechnen.

So gibt es bspw. auch eher neue Häuser, die aber auf alten Kellern gebaut wurden. Im Grunde muss man mit allem rechnen und darf keinen schimmelfreien Keller erwarten. Somit ist Euer Kellerraum vielleicht nur Gegenstände geeignet, die nicht schimmelgefährdet sind, wie zum Beispiel Skier, Snowboards, Fahrräder und ähnliche Outdoor-Sportgeräte. Für Autoreifen, Dachträger/-boxen und so vieles mehr an Hausrat. Alle Materialien aus Holz oder Textil hingegen sollte man nicht dort lagern. Lebensmittel nur, wenn sie in Konservendosen oder Gläsern absolut dicht verpackt sind. Schließlich empfiehlt es sich auch immer, dass man alles, was man in einem solchen Keller lagern will, in luftdichten Boxen verstaut, die es in Baumärkten und großen Lebensmittelmärkten zu kaufen gibt.

Da es einen Stromanschluss gibt, der über Euren Zähler läuft, könntet Ihr bspw. auch eine Tiefkühltruhe zur Vorratshaltung aufstellen.

Daraus ergibt sich, dass Euer Vermieter auf jeden Fall seine Zusage wahr gemacht hat, Euch einen Kellerraum zur Verfügung zu stellen, auch wenn dieser nicht im Mietvertrag steht. Ansprüche auf eine bestimmte Qualität dürft Ihr nicht stellen.

Insofern hat der Vermieter auch recht, wenn er auf den Mietvertrag verweist. Ihr zahlt Miete ausschließlich für den Mietgegenstand, der auch im Mietvertrag steht und wenn Ihr darüber hinaus mehr nutzt, dann auf eigene Gefahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einen anwalt mal nachfragen aber normallerweise wenns nicht im vertrag steht habt ihr lein kelller raum