Wer trägt die Kosten für zusätzliche Handwerker bei Wasserschaden?
Hallo :)
ich habe seit 2 Wochen einen Wasserschaden, erst nur über der Küche, aber mittlerweile auch hinter den Hängeschränken. Die Behebung des Wasserschadens zahlt ja die Versicherung der Vermieterin, aber ich bin handwerklich nicht in der Lage, die großen Hängeschränke abzumontieren, bzw später auch wieder dran zu dübeln..Die Küche ist nicht in der Miete enthalten, sondern gehört mir. Macht sowas auch der Installateur, der die Wand trocknet oder muss ich dafür einen separaten Handwerker beauftragen? Und muss ich die Kosten dafür tragen? Bis jetzt wurde die Ursache wohl gefunden, aber sonst ist noch nichts passiert.
vielen Dank schon mal!
4 Antworten
Das Abmontieren und anschließende Montieren der Schränke ist Aufgabe des Vermieters, somit hat dieser auch die Kosten dafür zu tragen.
Das begründet sich mit §555a BGB. Demnach hat ein Mieter die Instandhaltungsarbeiten zu "dulden". Und das Wort dulden ist hier im Sinne des Gesetzgebers wörtlich zu nehmen. Das bedeutet, man muss den Vermieter machen lassen und darf ihn dabei nicht behindern. Aber die Bedeutung des Wortes mein in keiner Weise, dass man den Vermieter bei der Arbeit unterstützen muss. Und wenn es für die Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist, Möbel abzubauen, dann muss das der Vermieter tun und sie dann auch wieder aufhängen lassen.
Grundsätzlich (sofern du den Schaden nicht verursacht hast) gilt, dass Du bei solchen Sachen keine Möbel rücken musst und auch keine Handwerker bestellen musst, das ist Sache des Vermieters.
Die Schäden am Gebäude usw. wird durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, aber Schäden an Deinem Hausrat muss sie nicht zahlen. Das müsste Deine Hausratversicherung zahlen.
In ganz wenigen Fällen muss der Vermieter diese Kosten zahlen, wenn ihm eine Schuld nachzuweisen ist.
Hier mal einige Infos:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/112519-ersatz-der-moebel-nach-wasserschaden
Richtig, ich bin Vermieterin und habe in meiner Mietwohnung einen unverschuldeten Wasserschaden. Im Haus zahlt alles die Gebäudevers., ausserhalb des Hauses sollte die Hausratversicherung des Mieters zahlen (da muss man allerdings einen langen Atem haben)
Schaden an Möbeln, ja.
Aber nicht Dinge die zur Schadensbehebung erforderlich sind. das ist Sache des Vermieters bzw. der Gebäudeversicherung.
... eben nicht, und meine, die ja von einer "ganz schlechten" Versicherung ist, hat damit noch nie Probleme gehabt.
Eure Überlegungen gehen an der eigentlichen Frage vorbei. Für die Frage ist es ohne jegliche Bedeutung, welche Versicherung was bezahlen muss. Sondern es geht lediglich darum, ob der Vermieter sagen kann, hänge die Schränke nach den Arbeiten selber wieder auf oder ob das der Vermieter auch mit erledigen muss.
... eben, nichts anderes versuche ich zu vermitteln.
Wir Vermieter arbeiten jedefalls nicht für Hausratversicherungen der Mieter.
Und als Vermieter darf ich eben nicht, habe für etwaige Schäden durch mich nicht einmal eine Haftpflicht, weil es so etwas nicht gibt.
Und wenn beim Sturm eine Dachpfanne auf die Haube donnert, bekommt der Halter ja auch nichts von meiner VG-Versicherung, weil allein seine TK zuständig ist. Hat er keine, bezahlt er selber.
Erzähle bitte hier nicht, dass Dir das alles nicht bekannt ist!
Es ist ja aber kein Schaden an meiner Küche entstanden, sondern sie ist halt einfach nur „im Weg“..
Dein Kommentar geht erneut am Thema vorbei. Es geht nicht darum, ob Möbel ersetzt werden müssen, denn es sind beim Fragesteller keine kaputt. Es geht um die Montage, um die Wand ordnungsgemäß austrocknen zu können. Und diese Frage stellt sich ungeachtet irgend einer Versicherung.
... und, sie muss also weg, also ist es Deine Sache, für Deine Hausrat.
Wenn das ein zusammenhängender Schaden ist, dann muss das direkt mit gemacht werden und mit vom Vermieter getragen werden (sofern du keine Schuld an dem Wasserschaden hast)
Wenn der Wasserschaden durch die Nachsicht des Vermieters etstanden ist, und nicht vom Nachbarn, dann sollte der Vermieter auch dafür gerade stehen. Denn es ist ja ein Schaden entstanden, der irgendwie behoben werden muss, bevor sich Schimmel bildet.
... achso, sollte, dann ist ja gut.
Bei uns ordnet solche Dinger jedenfalls komplett die Hausratversicherung.
Ja, wenn du im Winter das Bad nicht heizt und dir platzt ein Rohr oder wenn der Waschmaschienenschlauch platzt, weil kein Wasser Stop verbaut ist oder was auch immer... dann ist es gut, wenn man eine Hausratversicherung hat. Wenn aber in der Wand ne Wasserleitung platzt, weil sie alt ist oder was auch immer, dann ist es doch nicht deine Schuld,. Warum soll denn dann deine Versicherung greifen?
Oder denk ich jetzt einfach verkehrt...? Warte, ich frag mal Dr. Google.
... seit wann fragt denn eine Hausratversicherung nach einer Schuld?
Dann les mal den ganzen Text... der Hausrat des Mieters sollte von der eigenen Hausratversicherung gezahlt werden, egal wer Schuld hat. (Da hast du Recht) Anders sieht es aus, wenn man keine Versicherung hat und man nicht Schuld ist... dann wäre auch wieder der Vermieter am Zug, wenn man es ihm nachweisen kann, dass die Schuld bei ihm liegt.
Aber der restliche Schaden und Handwerkerkosten, müssen vom Vermieter getragen werden bzw. dessen Hausrat oder Haftpflicht oder Gebäudeversicherung, wenn die Schuld nicht beim Mieter liegt, usw.
Es steht ja alles in dem Artikel was man wissen muss... also brauch ich jetzt hier auch nix mehr schreiben.
... zum Glück sehen die Gerichte auch hier bei uns jedenfalls Deine These total anders. Vierl Spass zudem bei der Beweisführung!
Nur weil ein Mieter keine Hausrat hat, ist der Vermieter noch lange nicht zuständig.
Ist ja beim Auto nicht anders, wenn dem bei Sturm ein Dachziegel auf die Haube donnert. Keine TK, kein Geld, ist doch dem Vermieter egal.
Wie ich der Diskussion entnehme, hat der Fragesteller als Mieter keinen Hausratschaden. Was soll also die HrV des Mieters bezahlen??
... ich lese, ich kann nicht meine Möbel abnehmen und dann wieder aufhängen und benötige einen Handwerker. Somit entstehen Kosten, für die Hausrat.
Andererseits würden die Handwerker, die mit der Trocknung/Reparatur beauftragt sind, im Rahmen ihres Auftrages auch die Hängen abhängen/aufhängen.
... dafür wird aber doch Deine Hausratversicherung zuständig sein. Wieso hat Dein Berater/Makler keinen Plan?
Ich bin mir sicher dass das nicht der Fall ist.
Wenn ein Wasserschaden entstanden ist und zur Beseitigung des Schadens ein Zimmer geräumt werden muss, dann muss sich der Vermieter darum kümmern und das wird meinem Verständnis nach von der Gebäudeversicherung.
Ersatz der Möbel unterliegt der Hausratversicherung des Mieters und wird nicht von der Gebäudeversicherung bezahlt.
Falls Du es anders weißt, dann bitte nenne mir eine Quelle.
.... Leitungswasserschaden ist Bestandteil der Hausratversicherung und somit sind die zuständig. Zu was sonst gibt es diesen Baustein?
Leitungswasserschaden ist Bestandteil der Hausratversicherung und somit sind die zuständig.
In der Frage ist nicht genau zu erkennen ob es sich um Leitungswasserschaden oder etwas anderes handelt.
Insofern sind unsere beiden Antworten nicht verkehrt und es kommt auf die genauen Umstände an.
Mfg
Danke für die Antworten! Der Schaden kommt aus der Wohnung über mir und hat eben den Schaden an der Wand über und hinter meiner Küche verursacht
.... laut Frage zahlt eine Versicherung die Reparatur (am Rohr), also Frisch- oder Abwasserproblem, somit bei Mietern die Hausrat in der Pflicht.
Also Google sagt überall, dass so ein Wasserschaden von der Gebäudeversicherung des Vermieters gezahlt wird, deshalb gehe ich davon aus, dass die Trocknung, Anstrich, etc von dieser gezahlt wird
Schau mal bitte hier rein, dort steht wann welche Versicherung zahlen muss.
Deine Quelle sieht mir aber eher danach aus, als wäre diese für Wohnungseigentümer.. ich bin ja Mieter
... dieser google, Zitat: https://www.immonet.de/service/wasserschaden.html, sagt, der Mieter ist für seinen Hausrat zuständig.
Die Gebäudevers. zahlt nur das Möbelrucken im Haus und nicht ausserhalb des Hauses.
.... das sieht auch die Provinzial Nord aber ganz anders, Hausrat ist auch bei denen eine Angelegenheit der Mieter, nicht eine der Vermieter.