Darf der Vermieter sein Geld zurück verlangen und wie komme ich an die Schulden von meinem Exmitbewohner?

Hallo, ich habe ein verzwicktes Problem.

Mein Exmitbewohner hat bei mir Schulden in Höhe von 231,5 Euro durch Nebenkosten (Nebenkosten hat er mir immer Bar bezahlt). Er wohnt jetzt in Hamburg bei einer seiner Freundinnen und er ist dort nicht gemeldet. Ich erreiche ihn nicht. Ich habe ihm per WhatsApp vorher schon früh genug oft geschrieben das er mir noch die Nebenkosten schuldet.

Nun war der Vermieter so freundlich und hat mir diese Schulden von meinem Exmitbewohner über die Kaution von ihm gegeben. Jetzt meldet sich der Exmitbewohner wieder und möchte seine Kaution wiederhaben. Dafür hat er sich sogar an die Anwälte vom Mieterschutz gewendet. Diese Debatte führt er also mit dem Vermieter. Daraufhin habe ich ihm per Whatsapp deutlich gemacht bis wann ich das Geld haben will und ihm Rechnungen der Nebenkosten gesendet und das er mich zwingt rechtliche Schritte einzuleiten wenn ich bis Dato das Geld noch nicht bekommen habe. Nun habe ich bisher noch kein Geld erhalten und ich denke da wird auch nichts mehr kommen. Ich habe ihn auch nicht wieder erreicht, die Nummer ist aber die aktuelle, versichert mir der Vermieter, da er noch Kontakt mit ihm darüber hatte. Der Vermieter verlangt jetzt von mir das Geld zurück.

Dazu meine Frage: Darf er das? Kann er rechtlich sogar gegen mich vorgehen, wenn ich mich weigere? Und gibt es vielleicht nicht doch noch einen Weg an das Geld von meinem Exmitbewohner zu kommen? Muss ich dafür einen Anwalt einschalten?

Miete, Geld, Schulden, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Nebenkosten, mitbewohner
Kann der Vermieter nach zusage per E-Mail doch die Wohnung anderweitig vermieten??

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein gewaltiges Problem. Wir haben uns am 22.02. eine Wohnung angeschaut, die wir gerne mieten wollen. Am Tag der Besichtigung hatten wir den Vermieter mitgeteilt, dass wir die Wohnung unbedingt haben wollen. Am Tag nach der Besichtigung hat der Vermieter alle relevante Unterlagen (Gehaltsnachweise, Bankauskunft, Schufa usw.) von uns erhalten dabei haben wir unsere Interesse noch einmal untermauert. Nach mehre Telefonate haben wir am 27.02. per E-Mail folgende Nachricht vom Vermieter erhalten: 

Sehr geehrter Herr ...

Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne, dass Sie die Wohnung in der ....weg 9 zum 01.04. mieten können. Den Mietvertrag senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin haben wir uns noch einmal mit der jetzige Mieter getroffen um das ein oder andere abzusprechen, da die uns diese vorgehensweise bei der Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde. Am Freitag den 01.03. haben wir vom Vermieter den Mietvertrag in zweifacher Ausführung erhalten (noch nicht von ihm unterschieben, jedoch mit alle Eckdaten ausgefüllt.) Diese haben wir dann unterschrieben und ihm zugesendet. 

Am Montag 04.03. rief uns der Vermieter nun an und teilte uns mit, dass die Wohnung doch nicht zu vermieten wäre, weil er nun beabsichtigt dies zu verkaufen. kurz darauf hieß es dann, dass die Wohnung an jemand anderem vermieten wird.

Was jetzt davon wahr ist, kann ich leider nicht sagen, Fakt ist jedoch, dass wir unbedingt zum 01.04. die Wohnung brauchen, da wir jetzt zum 01.04. unsere Wohnung abgeben müssen. Außerdem haben wir andere Wohnungen die wir bekommen könnten abgesagt da die zusagen bereits schriftlich per Mail für die Wohnung uns vorlag. 

Jetzt ist meine Frage, ob der Vermieter einfach sowas machen kann? Ist seine zusage per E-Mail nicht verbindlich? kann ich dagegen rechtlich angehen und auf die zusage zum 01.04. bestehen? Hat es überhaupt Erfolgschancen, die Wohnung doch noch zubekommen? Es sei noch erwähnt, dass wir eine fünfköpfige Familie (drei kleine Kinder) sind und keine Möglichkeit habe, jetzt irgendwo anders unterzukommen. 

Bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe und Antworten 

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Hausverweis erteilen als Untermieter - Störung Hausfrieden?

ich bin im Moment an einer Oberschule eines Berufskollegs (Fachabitur) und wohne als Untermieter in einem separat gemieteten Haus von einer Freundin von meinem Vater.

Ich wurde gestern von meinem Klassenlehrer zur Schulleitung gerufen, da eine E-Mail von meinem Vater eingegangen ist, wo Beleidigungen und falsche Behauptungen gegen mich gemacht wurden.

Gleichzeitig habe ich eine Kündigung meines Mietverhältnisses erhalten lediglich mit der Behauptung, dass mein Verhalten nicht angemessen ist und ich deswegen fristlos gekündigt werde. Da ich die Räume mit der Freundin von Ihm mitbenutze, kann eine Kündigung ohne Grund bis zum Monatsende erfolgen, laut BGB!!!

Die Schulleitung und meine Lehrer stehen hinter mir, da auch meine Noten für meine Fachabitur, welches ich in 3 Monaten abschließe im guten Bereich sind und mein Abschluss nicht gefährdet ist.

Mein Vater wohnt offiziell nicht in dem Haus, dieser ist dort auch nicht gemeldet, sondern in Frankreich, aber wohnt dort seit geraumer Zeit.

Es gibt verbale Auseinandersetzungen, seit ich diesen zur Rede stellen wollte, warum er sich in mein Schulleben einmischt. Hintergrund hierzu ist wahrscheinlich der Unterhaltsanspruch meinerseits bei Aufnahme eines Studiums.

Da er kein Hausrecht hat, stellt sich mir die Frage ob ich diesen aus dem Haus bis zum   z. B. 01.06. (Schulabschluss) verweisen kann.

Es stellt sich mir die Frage, ob mein Hausrecht wegen Hausfrieden überwiegt, als das Besuchsrecht seitens der Freundin und ich es so wenn sogar polizeilich anordnen kann/darf.

Recht, Mietrecht, BGB, Hausrecht
Kann ich eine Antwort vom "Vermieter" erwarten?

Hallo

Ich habe eine Wohnung gefunden, die für mich und meinen Partner perfekt wäre. Ich habe mich mit dem Vermieter getroffen und die Wohnung im Rohbau besichtigt. Da wir noch andere Wohnungen offen hatten, wollte ich gerne direkt das Bewerbungsformular zusenden, was ich von ihm erhalten habe und Ihm dann zurückgesendet habe. Da wir eine Zusage hatten für eine kleinere Wohnung, habe ich mich bei Ihm gemeldet 1 Woche später um nachzufragen, ob er sich die Unterlagen schon durchsehen konnte und das wir eine Zusage hätten, die Wohnung von ihm für uns aber besser passen würde. Seine Antwort war, dass die Unterlagen für ihn in Ordnung seien, er aber gerne noch meinen Partner kennenlernen wollte. Am darauffolgenden Samstag haben wir die Wohnung nochmals besichtigt und der Vermieter und mein Freund haben sich sehr gut verstanden. Der Vermieter hat immer davon geredet, dass er sich noch meldet, uns war aber nicht klar ob er sich bezüglich der Zusage meldet oder dem Einzugstermin (da er immer vom Einzugstermin gesprochen hat, dass er dies noch nicht genau festlegen kann, da es von den Handwerkern abhängig ist. Er hat gesagt, er meldet sich im Verlauf der Woche so habe ich Ende der Woche nachgefragt ob er schon mehr Wisse. Seine Antwort war, dass er immer noch keine Antwort von den Handwerkern hat und am Samstag noch weitere Besichtigungen hat und am darauffolgenden Wochenende sich mit seinem Vater (dem Eigentümer) gerne entscheiden würde. So habe ich gewartet, mittlerweile fast 4 Wochen nach Abgabe des Bewerbungsformular. Ich habe ihm am Montagabend geschrieben, ob er schon eine Entscheidung treffen konnte etc. Einen Tag später habe ich ihn noch versucht, telefonisch zu erreichen und bis jetzt keine Antwort obwohl er auf Whatsapp online war (habe ihm SMS geschrieben, da wir bis jetzt die Termine so vereinbart haben, da er glaube ich geschäftlich sehr eingebunden ist). Auf jeden Fall erwarte ich eine Antwort ob Zusage oder Absage, darf ich das von Ihm erwarten?

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Mietminderung.

Ich bin leider im Moment Finanziell nicht in der Lage in den Mieterschutzbund zu gehen.

Zu meinem Problem :

Ich bin im Dezember 2018 in eine neue Wohnung gezogen in der es seit 22.01.2019 keine Duschmöglichkeit mehr gibt. Seit dem dusche ich bei Freunden oder Eltern.

Grund dafür ist ein leck in der Wasserleitung zu meinem Bad. In der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 hatte ich kein Wasser in meiner gesamten Wohnung. Mein Vermieter hatte seiner Versicherung den Schaden mitgeteilt und es hat leider eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist. Beim Fliesen entfernen hat die Firma mir dann noch mein Starkstromkabel durchgebort ( liegt im Estrich, ich weis da gehört dieses Kabel nicht hin ) war dann auch 2 Tage ohne Herd.

Gutachter von der Versicherung und Sachverständiger waren dann ein paar Tage darauf auch in meiner Wohnung und haben dies begutachtet und entschieden das dies ein Versicherungsfall ist und die Versicherung zahlt. Bis zum 21.02.2019 ist rein nichts passiert !

Am 21.02.2019 ist dann eine Firma gekommen die allerdings nur die sanitären anlagen ( Durchlauferhitzer usw ) ausgebaut hat, nun hab ich auch nur noch kaltes Wasser in meiner Wohnung plus keine Dusch Möglichkeit...... Der Fliesenleger soll angeblich mitte nächster Woche kommen.

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist und ich laufe auch seit dem meinem Vermieter hinterher das er das bitte mit der Versicherung schnellstmöglich klären soll, bis dato ist nichts passiert was meine Minderung angeht.

Bin ich dazu gezwungen so lange zu warten bis da endlich mal was voran geht oder kann ich selbst irgendetwas in die Wege leiten ?

Hab jetzt echt die Nase voll von dem ganzen warten und immer woanders duschen gehen.

Bin um jede Antwort dankbar. LG

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

Hallo,

Ich wohn zur Miete und hatte inzwischen schon zum zweiten Mal das Problem, dass der Stift vom obersten Scharnier der Balkontür rausgerutscht und verbogen ist. Dadurch ließ sich die Tür nicht mehr vollständig schließen, es hat permanent gezogen, Wärmeverlust und dauernder Lärm von draußen waren dadurch vorprogrammiert und außerdem hätte ein Einbrecher die Tür leicht aufbrechen können. Zum Lüften konnte ich die Tür auch nicht mehr öffnen, weil ich Angst hatte, dass sie mir irgendwann ganz entgegen kommt.

Das erste Mal hat mir ein bekannter Handwerker, der zu Besuch war, das Scharnier wieder richtig eingesetzt. Jetzt beim zweiten Mal habe ich das meinem Vermieter gemeldet. Der hat mir direkt gesagt er gibt das dem Handwerker weiter. Die haben sich am selben Tag gemeldet und waren am nächsten Morgen da. Der Handwerker hat die Tür in Ordnung gebracht. Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen. Erstens halte ich es nicht für einen Bagatellschaden, sondern für einen Schaden an der Bausubstanz, deren Funktionalität durch den Vermieter zu gewährleisten ist.

Zweitens wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich für diese Kosten aufkommen müsste. Und hatte keine Gelegenheit das privat reparieren zu lassen oder mir zumindest einen Handwerker selbst auszusuchen. Der bestellte Handwerker kam auch noch aus einer anderen Stadt und hat die Anfahrtszeiten natürlich mit berechnet.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Ist das Recht nicht in diesem Fall auf meiner Seite? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Reparaturkosten
Vormieter hat Küchenübernahme zugestimmt und möchte jetzt den Preis weiter drücken, geht das?

Kurz der Sachverhalt: Wir ziehen aus der Mitwohnung aus und haben dort damals eine Küche einbauen lassen, die soll drinbleiben. Bei den Besichtigungen haben wir das den Interessenten deutlich gesagt und es auch mit dem Vermieter abgesprochen. Wir haben auch gesagt, was wir uns preislich vorstellen. Das war also von Anfang an klar.

Wir haben jetzt Nachmieter gefunden. Bei einem weiteren Treffen haben wir uns mündlich auf einen konkreten Kaufpreis von x€ geeinigt. Kurze Zeit später, möchten diese die Küche zwar immer noch übernehmen aber doch nicht mehr zu dem vereinbarten Preis. «Wir haben hier und dort eine ÄHNLICHE Küche gefunden und die kostet neu nur so und so...» man kennt es.

Inzwischen haben die Nachmieter auch den Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben. Eigentlich sitzen diese nun am längeren Hebel. Vermutlich haben sie keine grosse Lust eine neue Küche rein zu machen, wissen aber natürlich, dass wir die Küche unbedingt drin lassen möchten, da wir keine Verwendung mehr dafür haben. Aber die Wohnung haben sie sicher, da Mietvertrag unterschrieben. Die wollen also einfach nur den Preis weiter drücken.

Mal abgesehen davon, dass das einfach nicht in Ordnung ist. Was kann man da machen, wenn wir mit den Nachmietern keinen gemeinsamen Nenner finden? Letztendlich stünde Aussage gegen Aussage. Aber wie gesagt, gab es eine klare Übereinkunft mit konkretem Kaufpreis.

Herzlichen Dank!

Küche, Recht, Mietrecht
Abfluss bei meiner Kellerwohnung verstopft der sich außerhalb der Wohnung befindet?

Hallo,

ich habe eine Kellerwohnung und vor meiner Haustür einen Abfluss. Ich dachte es handelt sich bei dem Abfluss um einen der Regenwasser auffängt, aber anscheinend ist er mit meiner ganzen Wohnung verbunden. Toilette, Dusche, Waschbecken und Spüle. Gestern früh hat alles noch funktioniert und seit gestern Mittag gibt es Probleme beim spülen und duschen, das Wasser fließt nur sehr sehr langsam ab.

Wenn ich z.B. bei der Toilette spüle und ich helfe nach mit einem Pömbel, kommt vor der Tür das Wasser wieder hoch. Wenn ich nicht nachhelfe kommt bei dem Abfluss zwar nichts hoch, aber es fließt nur ganz ganz langsam ab.

Wenn jetzt der Abfluss außerhalb meiner Wohnung verstopft ist mit z.B. Blätterresten und sonstigem Gemüse was abfließen kann, muss sich dann der Vermieter drum kümmern oder ich?

Der Vermieter hat mir nie gesagt das ich irgendwie den Abfluss reinigen muss oder das der mit meiner Wohnung zusammen hängt.

Zu meiner Wohnung kommt man mit einer Treppe die sich außerhalb vom Haus befindet ca. 8 Stufen. Neben dran befindet sich direkt eine Mauer und oberhalb, ebenerdig ein Blumenbeet mit einem Baum. Gerade aus durch ist meine Terrasse, hinter der braunen Tür.

Woher die Verstopfung kommt kann ja erst geklärt werden, wenn die Rohrreinigung da war. Mir geht es darum wer es in Auftrag geben muss und wenn es unklar ist wie es verstopft wurde, wer es zahlen muss?

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Abfluss, Mietrecht, Hebeanlage, Verstopfung
Feuchtigkeit in Keller, Schimmel in Wohnung wegen maroder Bausubstanz (unsanierter, nicht gedämmter Altbau): gebotene Abfindung annehmen?

Nach dem Tod meines Opas, wollte Oma nicht in dem großen Haus alleine bleiben und in die Nähe ihres Sohnes. Meine Oma ist in einen Altbau gezogen, Feuchtigkeit in Wohnung schon gleich sichtbar und zu riechen, Vermieter sicherte aber zu, dass er renoviert. Renovierung erfolgte sehr oberflächlich und nicht fachgerecht. Vermieter schert sich einen Dreck um das Haus, sieht es als Kapitalanlage. Im Winter nach Einzug dann Schimmel Feuchtigkeit (obwohl Oma korrekt lüftet und immer heizt). Sie hatte noch nie Probleme mit Schimmel. Keller ebenso feucht. Das Haus ist marode, Bausubstanz gehört saniert, auch Nachbarn haben Schimmel. Dazu war das Fenster defekt, so dass meine Oma im Schlafzimmer nicht mehr lüften konnte. Sie minderte Miete (nach genauer Rücksprache mit Fachanwalt). Vermieter unternahm nichts und beließ Fenster defekt. Nach Schreiben von Omas Anwalt bietet Vermieter 750 Entschädigung, wenn sie in 5 Monaten ausszieht. Oma will sowieso weg aus diesem verschimmelten Umfeld. Ist das Angebot fair? Wenn nicht gibt es wohl ein langes hin und her mit viel Stress für eine alte Frau. Und wenn der Vermieter zur Renovierung/ Sanierung anwaltlich verpflichtet wird, Oma bleiben würde, dann hat sie den ganzen Lärm, Dreck und vielleicht danach nur noch Ärger (mobbing vom Vermieter)?

Recht, Mietrecht, Anwalt, Mieterbund
Inkompetente Hausverwaltung in Eigentümergemeinschaft, was kann ich als Mieter dagegen tun?

Ich wohne seid 12 Jahren in einem Haus mit 10 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten.

Es handelt sich um Eigentumswohnungen einer Eigentümergemeinschaft. Die erste Hausverwaltung war hier im Ort und sehr kometent, wurde aber abgesägt. Die jetzige Hausverwaltung wohnt ca. eine Std. entferrnt und ist meiner Meinung nach nachlässig und inkompetent. Beispiele:

Vor ca. 5 Jahren haben wir Mieter einen Beschwerdebrief an die Hausverwaltung mit Unterschriften geschrieben. Wir haben keinen Hausmeister, nicht mal einen Aushang mit Notfallnummern im Treppenhaus. Eine der Gewerbeeinheiten entsorgt den Gewerbemüll in unseren Mülltonnen, trotz eigener Tonnen. Der Fahradunterstand des Hauses wird von der selben Gewerbeeinheit für seine Zwecke entfremdet. Ständig Fremdparker auf unseren Parkplätzen, die nicht als Privatparkplatz bzw. jeder Wohneinheit gekenzeichnet sind. Zu jeder Wohnung gehört ein Autostellplatz. Mieter kaufen Glühbirnen um kaputte Lampen im Teppenhaus bzw. Hausflur zu ersetzen, weil hier nichts passiert. KEINE REAKTIONEN. Bis HEUTE nicht. Mein neuer Vermieter (Nr:4) wurde von mir aufgeklärt. Wenn irgend etwas ist gehe ich meinem Vermieter auf die Nerven, da ich bei der Hausverwaltung in ungnade gefallen bin.

Im Dezember 2018 ist die Heizung ausgefallen für 2 Tage, weil der Eigentümer besagter Gewerbeeinheit nicht rechtzeitig Öl bestellt hat, und das war nicht das erste Mal. Er hat es sich von Anfang an zur Aufgabe gemacht sich um die Heizung zu kümmern, und die Mülltonnen an die Strasse zu stellen, obwohl es nicht seine Aufgaben sind, und er kein Hausmeister ist. Er mischt sich auch in alles ein und versteht sich sehr gut mit der Hausverwaltung.

AKTUELL : Seid 12.12.18 Ist das Schloss der Haupteingangstür defekt. Wurde von der Hausverwaltung angeblich in Auftrag gegeben. Bis HEUTE nichts passiert. Die Tür ist Tag und Nacht offen. Alle warten immer noch auf die Betriebskostenabrechnung von 2017. Anfang Januar gab es über eine Woche keine Aussenhofbeleuchtung. Erst als es im Haus einen "Kurzen" gab bei dem die Treppenhaus und Flurbeleuchtung, TV-Schüssel und Klingel ausgefallen war, wurde alles am nächsten Tag von einem Elektriker wieder in Ordung gebracht.

Sich eine gleichwertige Wohnung zu suchen ist durch gewisse Umstände sehr schwer. 2 Mieter des Hauses ist das egal, weil sie eh bald wegziehen. Der Rest schlägt bei Ihren Vermietern auf taube Ohren, selbst bei der Hausverwaltung.Mein Vermieter will das bei der nächsten Versammlung anbringen und ist mit vielem auch nicht einverstanden.

Was können wir noch tun, ausser unserem Vermieter auf die Nerven zu gehen?

Um kompetente direkte Tipps würde ich mich sehr freuen.

Recht, Mietrecht, Hausverwaltung
Fäkalschaden in Erdgeschosswohnung?

Wir hatten letztes Jahr im November 18 einen umfangreicheren Fäkalschaden in unserer Erdgeschosswohnung. Hierbei stauten sich die Fäkalien zurück und traten zunächst über den bodengleichen Duscheinlauf zurück und verteilten sich anschließend im Duschbad und Wannenbad und auch im angrenzenden Hauswirtschaftsraum. Auch in der Badewanne stauten sich die Fäkalien zurück (2/3 der Badewanne mit Fäkalien gefüllt). Ein Teil der Fäkalien flossen in diesem Zuge sogar auch auf den angrenzenden Parkettboden (ca. 2qm).

Als Folge dieses Fäkalschadens lösten sich in einigen Teilbereichen die Holzsockelleisten von den Wänden ab und die Tapete rollt sich mittlerweile auch leicht nach oben. Anschließend hierzu gab es einen Termin mit einem Baubiologen, der den aufgetretenen Schimmel untersuchte. Als Ergebnis wurde uns von der Hausverwaltung mitgeteilt, das der Schimmel unbedenklich sei.

Seit dem wohnen wir nun weiterhin in der Wohnung und nutzen auch die beiden Bäder.

Meine Frage ist nun ob und in welchem Umfang in diesem konkreten Fall ein Einbehalt der monatlichen Miete berechtigt ist? Bislang wurde noch keine Sanierungsarbeiten ausgeführt. Wie uns die Hausverwaltung heute mitteilte soll es aber demnächst mit den Arbeiten losgehen. Bei der Miete 12/2018 haben wir einen Teilbetrag einbehalten. Die Mieten 01/19 und 02/19 haben wir vollständig angewiesen, da wir der Auffassung sind, das es besser ist später von Vermieter was zu bekommen, als selbst in die Tasche zu greifen um mögliche Forderungen auszugleichen.

Recht, Mietrecht, Wirtschaft und Finanzen

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