Miete darf nicht privat entnommen/verwendet werden?

12 Antworten

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Jein. Es gibt eine Instandhaltungsrücklage. Diese hängt von der Höhe des Wertes der Immobilie ab und sollte pro Jahr ca 1% des Wertes der Immobilie betragen.

Wenn du den Betrag schon auf einem Instandhaltungskonto liegen hast, dann kannst du die 300.-€ pro Monat nehmen und ausgeben. Wenn dir ein komplettes Haus gehört kannst du das auch lassen, aber wenn was kaputt geht und nicht repariert wird sind die Mieter zu Mietkürzungen berechtigt und können dich, wenn es länger dauert auch vor Gericht zerren. Du hast dafür zu sorgen, dass das Mietobjekt keine gravierenden Mängel aufweist.

Bei Häusern mit mehreren Wohnungsbesitzern wird das in der Eigentümerversammlung geregelt.

Etwas anderes ist die Kaution. Die darfst du nicht anrühren und musst sie auf einem Kautionskonto belassen.


Da hast du etwas komplett falsch verstanden. Die Mieteinnahmen darf man natürlich verwenden.

Aber es ist nicht sinnvoll, die Mieteinnahme zu 100% zu verwenden und auszugeben. Denn du hast davon auch Kosten zu tragen, die du vom Mieter nicht über die Betriebskosten bekommst, z.B. Reparaturen und andere Dinge. Außerdem geht vielleicht noch Einkommensteuer davon weg je nachdem wieviel Einkommen du ansonsten noch hast.

Wo hast du denn diesen Käse gelesen?

Welcher Hauseigentümer würde dann überhaupt Wohnungen, oder Häuser vermieten, wenn er nicht über die Miete verfügen darf?

Natürlich darfst Du die Miete verwenden.

die Mietzahlungen sind für dich Einnahmen; warum sollten die am Konto verbleiben? Eine Rücklage ist durchaus sinnvoll.

Die Kaution muss auf ein separates Konto und darf nicht angerührt werden


Tom2309 
Beitragsersteller
 31.08.2019, 12:10

Okay ja das klingt sinnvoll, ich war schon sehr verwundert...

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