Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

11 Antworten

Ja, im Grunde genommen hast du Recht. Das Jobcenter handelt richtig, wie weiter oben bereits geschrieben wurde.

Aber: Wenn es einen Mangel an der Mietsache gibt und der Vermieter die Mängel über einen längeren Zeitraum nicht beseitigt, bleibt leider keine andere Möglichkeit als die Mietminderung und das ist ein Problem für Empfänger von Sozialleistungen. Der Leistungsempfänger hat dadurch keinen finanziellen Vorteil und somit ist eine Mietminderung auch gar keine Option für ihn.

Um den Mangel an der Mietsache zu beseitigen, bleibt letztlich nur noch die gerichtliche Auseinandersetzung, aber diese ist ebenso problematisch. Der Leistungsempfänger hätte die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss allerdings eine Aussicht auf Erfolg vorliegen. Wird diese verneint, hat er keine weiteren Rechtsmittel, um sich gegen Mietmängel zu wehren.

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze!

Ganz einfach - sie zahlen deine Miete. Kürzt du die Miete, steht diese dem Jobcenter zu, nicht dir. Wie kommst du übrigens auf das schmale Brett, die Mietkürzung sei eine Entschädigung für dich?

Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann.

Denkst du denn, der Vermieter macht das mit Absicht? Heizungen gehen übrigens grundsätzlich dann kaputt, wenns kalt wird. (Vorzugsweise an dein Weihnachtsfeiertagen. Murphys Gesetz!) Und so einfach ist es nun auch nicht zeitnah einen Handwerker zu bekommen, deren Auftragsbücher sind nämlich voll. Da kannste schon froh sein, wenn der dich "vielleicht übernächste Woche mal dazwischen schieben kann...." Dann muss der Handwerker womöglich Ersatzteile besorgen, die er nicht auf Lager hat.......usw. Das kann schon mal dauern. Und nein, das ist KEIN Witz.

Vermieter informieren und schnipps - die Heizung funktioniert wieder, läuft nicht. Und von einer Mietkürzung wirds auch nicht wärmer.


110101101 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 07:20

In meinem Freundeskreis gibt es genug Handwerker und ich habe auch schon bei Handwerkern gearbeitet. So blöd bin ich nicht, dass ich solche Dinge nicht wüsste. Und nein, das ist ganz sicher kein Fall für den Handwerker.

Und ja, der Vermieter kümmert sich zumindest absichtlich nicht darum oder nicht zeitnah genug darum. Dafür ist der Vermieter schon bekannt seit mehr als 2 Jahrzehnten, in denen er bereits verschiedene Mieter gehabt hat. Und der Vermieter ist auch immer zu Hause und wohnt im selben Haus. Außer mir und ihm wohnt hier sonst keiner.

Die einzig denkbaren Gründe - wie in allen anderen Fällen bisher auch - die dazu führen, dass die Heizkörper kalt bleiben, ist die Einstellung der Ventile (Thermostate) und/oder fehlendes Wasser im Kessel. Beides ist Vermietersache und binnen weniger Minuten zu erledigen.

Und dass das Jobcenter die Miete bezahlt, das lese ich jetzt zum gefühlt einhunderttausendsten Mal. Und immernoch: Ich weiß es schon. Das sind alles Selbstverständlichkeiten.

Wie ich schon erklärte: Ja, das Jobcenter bezahlt die Miete. Die Überweisung mache ich. Aber der Mieter bin trotzdem ich. Nur ich wohne hier. Das Jobcenter wohnt hier nicht. Ich bin der, der im Kalten sitzt. Nicht das Jobcenter.

Und eine Mietminderung soll genau das bewirken, dass ein Missstand behoben wird. Dazu gibt es das Recht auf Mietminderung. Insofern, absolut sinnfreie Argumentation einfach platt zu sagen "Und von einer Mietkürzung wirds auch nicht wärmer". Haha. Neunmalklug. Und deswegen verzichtest du wahrscheinlich in jedem Falle auch auf eine Mietminderung, oder? Wenn unverhältnismäßig heftige Lärmbelästigungen über mehrere Wochen auftreten, deine Fenster zugemauert werden, Schimmel nicht beseitigt wird oder die Heizung nicht geht... Dann denkst du gar nicht an Mietminderung, wa? Wozu gibt's sowas überhaupt?

Die Antworten werden echt immer dümmer.

Ich seh's schon kommen. In der nächsten Antwort steht dann wahrscheinlich schon wieder sowas wie "Das Jobcenter zahlt deine Miete", obwohl, ich das alles schon lange weiß.

Lotta1965  08.10.2019, 12:09
@110101101

So, du Schlaumeier:

Und ja, der Vermieter kümmert sich zumindest absichtlich nicht darum oder nicht zeitnah genug darum. Dafür ist der Vermieter schon bekannt seit mehr als 2 Jahrzehnten, in denen er bereits verschiedene Mieter gehabt hat. Und der Vermieter ist auch immer zu Hause und wohnt im selben Haus. Außer mir und ihm wohnt hier sonst keiner.

Und woher, bitte sollen wir das alles wissen? Davon steht nichts in deiner Frage - gar nichts. Also wirf uns hier nix vor, was wir nicht wissen können, weil DU es nicht preisgibst.

Und was das Jobcenter betrifft: Ja, die Mietkürzung soll eine Behebung des Mangels vorantreiben. Mehr aber nicht. Sie ist nicht dazu da, dich daran zu bereichern. Denn nichts anderes machst du hier. Ende der Durchsage!

Bitte erspare mir weitere sinnfreie Kommentare.

110101101 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 16:09
@Lotta1965

Warum sprichst du in "Wir"-Form? Wie kommst du auf diese selten bescheuerte Idee, du könntest hier für alle Anderen sprechen?

Wenn du etwas nicht weißt, dann schreib' doch auch nicht darüber. Du warst des doch, die hier eine Antwort verfasst hat, die kein Stück hilfreich war. Ich habe eine konkrete Sachfrage gestellt, die was mit Mietminderung und Sozialrecht zu tun hatte. Und was kommt von dir? Eine Gegenfrage ala "Meinst du der Vermieter macht das absichtlich?" und irgendein Geschwurbel von Handwerkern!

Die Frage ist klar und deutlich genug formuliert. Da muss ich (!) nicht (!) noch mehr preisgeben. Da waren Informationen darüber warum die Heizung nicht funktioniert gar nicht relevant.

Insofern: Lesen hilft!

Das Jobcenter hat nicht mehr alle Latten am Zaun, auch wenn sie die Heizkosten ganz zahlen, frieren mußt Du. Und dies kann Dir nicht zugemutet werden.

Angenommen, Du hättest dem Jobcenter vorher mitgeteilt, dass Du zu Hause frierst und der Vermieter nicht reagiert, dann hätte sie Dir gesagt, dass es Sache des Vermieters ist, an den Du Dich zu wenden hast. Das Jobcenter hilft Dir nicht, weil es will, dass Du verkohlt, geschrödert und zugemerkelt werden sollst.

Und viel wichtiger ist es dem Jobcenter, Du darfst keine eigenständige Entscheidung treffen, weil Du sonst nicht im Sinne des Jobcenters funktionierst.

Sie werden Dich sanktionieren, wenn Du Ersparnisse für die Heizkosten durchgesetzt hast.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

Das ist erst mal völlig korrkt. Das Jobcenter muss informiert werden über die Minderung und man darf dir dann auch die Leistung entsprechend kürzen. Falls das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist, muss es bei einer Minderung auch entsprechend weniger überweisen. Das Jobcenter darf das Recht auf Mietminderung nicht ignorieren der untergraben.

ABER es gibt im Zusammenhang mit einem Mangel an der Heizung noch einen weiteren Punkt, an den du offenbar bisher noch nicht gedacht hast, und dieser verbirgt sich in §22 Abs.1 SGBII. Nach diesem Paragraphen sind die Kosten Heizung nach "tatsächlichen Aufwendungen" zu erstatten. Solltest du nun ein elektrisches Gerät wie einen Radiator zusätzlich aufstellen müssen als Ersatz, kannst du die zusätzlichen Stromkosten hierfür beim Jobcenter beantragen. Diese Zusatzkosten sind ja dann tatsächliche Aufwendungen für die Heizung. Ob man dir vom Jobcenter dann doch nichts kürzt als Ausgleich oder die Stromkosten geschätzt und erstattet werden, ist dann eine Entscheidung im konkreten Fall.

Bedauerlicherweise hast Du da als Leistungsempfänger wirklich die A-Karte gezogen.

Du frierst und versuchst Durch eine Mietkürzung Deinen ( doof ausgedrückt ) Schmerz zu lindern / Druck aufzubauen, dass der Vermieter seinen Verpflichtungen nachkommt - und das JC streicht den Betrag komplett wieder ein.

Nur das ist die geltende Rechtslage - "Schmerzensgeld" für's frieren gibt es nun einmal nicht.


frodobeutlin100  07.10.2019, 23:08

die Rechtslage ist so, dass der Staat die Miete zahlt ... also gehen Einsparungen auch zu Gunsten des Staates ... genauso wie der Staat Mieterhöhungen trägt ...

110101101 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 23:16
@frodobeutlin100

Schon wieder gelogen. Der Staat trägt nämlich nicht alle Mieterhöhungen. Genau so klingt es aber, wie es geschrieben wurde. Schon zum zweiten Mal, wie ich sehe. Mal sehen, wie oft das noch kam oder kommt.

Wenn mein Vermieter die Miete um 40 Prozent erhöht, dann lacht der Staat nur. Dann kann ich mich unter die nächste Brücke legen. Da wird gar nichts getragen.

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter die Miete um 5 Prozent erhöht. Da ist es schon möglich, dass der Staat diese Mieterhöhung trägt.

Und die "Einsparung" ist ja nicht einfach nur eine Einsparung. Ist ja kein Mietnachlass seitenes des Vermieters, sondern eine Mietminderung des Mieters.

Comp4ny  08.10.2019, 00:34
@110101101
Wenn mein Vermieter die Miete um 40 Prozent erhöht, dann lacht der Staat nur. Dann kann ich mich unter die nächste Brücke legen. Da wird gar nichts getragen.

...... du und dein grob fehlendes Fachwissen.
Sollte dein Vermieter die Miete erhöhen & die Kosten höher als der geltende Anspruch sein, gilt die 6 Monate-Regel.
Solltest du in dieser Zeit trotz Eigenbemühungen (& Nachweis) keine günstigere oder gleichteure Wohnung finden, zahlt der Staat weiter die Miete deiner aktuellen Wohnung. Sollte das JC sich quer stellen, kannst du Klage erheben & das meistens mit Erfolg.

110101101 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 00:39
@Comp4ny

Du hast keine Ahnung... Du hast noch nie ALG-II bekommen, richtig?

Aber netter Versuch einer Gegenargumentation.

Comp4ny  08.10.2019, 00:45
@110101101

Wenn ich kein ALG II erhalten würde, frage ich mich wieso meine Widersprüche immer Erfolg haben :/ hmm... woran das wohl liegt... seit 16 Jahren.

albatros  08.10.2019, 09:57
@110101101
Wenn mein Vermieter die Miete um 40 Prozent erhöht

Es sind nur 15 bis 20% zulässig binnen drei Jahren. Ein MEV mit 40% wäre unwirksam.