Seit einem Monat, hat meine WG eine Untermieterin.
Auf dem Vertrag sind die typischen 3 Monate vermerkt, bei Kündigung der Zimmer.
Jetzt behauptet Sie, dass in einer der Zimmer Schimmel gibt und möchte eine Fristlose Kündigung.
Die Vermieterin des Hauses (die sich unter anderem auch mit Schimmel auskennt), meint dass dies nicht der Fall sei.
Hat die Untermieterin dennoch ein Recht auf Fristlose Kündigung?