Bankverbindung für Lastschrift vom Vermieter ändern?
Hallo, ich bin einer von drei Mietern einer WG bei der Vonovia. Da ich ausgezogen bin und meinen Mietanteil ein neuer untervermieteter Untermieter übernimmt, wollte ich nun die Bankverbindung mit SEPA-Lastschrift Mandat auf einen der beiden verbleibenden Hauptmieter übertragen lassen.
Die Vonovia lehnt jedoch eine Kündigung des SEPA-Lastschriftmandates für mein Konto mit Übertragung auf ein anderes ab und möchte weiter bei mir abbuchen.
Darf mich die Vonovia dazu einfach zwingen?
Danke schonam lim Voraus.
10 Antworten
Grundsätzlich kann ein Lastschriftmandat jederzeit durch den Kontoinhaber widerrufen werden, eine Zustimmung des Gläubigers ist nicht erforderlich.
Eine "Übertragung" eines Lastschriftmandats ist nicht möglich, man kann nur ein Mandat widerrufen und ein neues erteilen.
Allerdings wäre hier noch zu berücksichtigen, welche Regelungen in diesem Zusammenhang im Mietvertrag vereinbart wurden bzw. wer überhaupt Vertragspartner ist.
Die Vonovia hat, das Sepa-Mandat betreffend, nichts abzulehnen und darf Dich zu gar nichts zwingen. Ein Lastschriftmandat erteilst Du und entziehst es wieder, wie es Dir gefällt, das ist allein Deine Sache. Ob das allerdings im Moment für Dich sinnvoll bzw. vorteilhaft ist, ist eine andere Frage und hängt von Deiner vertraglichen Situation ab.
Warum meldest Du Dich nicht mal und gibst die fehlenden Informationen zum Mietvertrag?
.... das können wir Vermieter aber nicht.
Wenn meine Mieter das bisheige Konto aufgeben und sich eine neues nehmen, kann ich ja auch nicht auf das bisherige bestehen.
Zudem gibt es das ja dann auch nicht mehr.
Mitteilung ist also erfolgt, somit Rücklastschrift und gut ist.
Auch ist ein Mieter nicht verpflichtet, Gründe für den Wechsel des Kontos seinem Vermieter zu nennen.
Dann kündigt einfach das SEPA-Mandat und richtet einen Dauerauftrag ein. Das kann der Vermieter nicht untersagen.
Wichtig ist nur, dass Ihr regelmäßig die Miete zahlst.
Bist Du denn auch offiziell aus dem Mietvertrag ausgetreten?
ich bin einer von drei Mietern einer WG bei der Vonovia
Heisst das, du hast die Wohnung gemeinsam mit 2 Mitmietern angemietet? Mieter seid ihr also alle 3 gemeinsam und das steht auch so im Mietvertrag?
Dann aendert dein Auszug allein nichts an dem bestehenden Vertragsverhaeltnis zwischen euch 3 Mietern und dem Vermieter. Du bist weiterhin Mitglied der Mietergemeinschaft und haftest gegenueber dem Vermieter - wie die beiden Mitmieter auch - weiterhin im vollen Umfang fuer alle sich aus dem Mietverhaeltnis ergebenden Verbindlichkeiten.
Aendern kann man das nur durch Kuendigung des gesamten Mietvertrages (also alle 3 Mieter kuendigen gemeinsam ihren Vertrag) oder durch eine entsprechende Vertragsaenderung, mit der du aus dem Mietverhaeltnis entlassen wirst.
Fuer eine Kuendigung muessen natuerlich alle 3 Mieter einverstanden sein und gemeinsam die Kuendigung aussprechen (alle 3 muessen unterschreiben). Stimmen die Mitmieter nicht zu, bleibt nur der Weg, diese auf Zustimmung zu verklagen. Ein entsprechender Gerischtsbeschluss ersetzt dann die Zustimmung der Mitmieter zur gemeinsamen Kuendigung. Das geht i.d.R. recht problemlos und schnell weil der auszugswillige Mitmieter normalerweise einen Anspruch auf die Zustimmung seiner Mitmieter hat.
Dann muessen aber natuerlich auch alle raus (ausser der Vermieter schliesst mit den Verbleibenden einen neuen Mietvertrag, moeglicherweise auch zu veraenderten Konditionen).
Fuer eine Vertragsaenderung, die dich aus dem Mietverhaeltnis entlaesst, muss ausser den Mitmietern auch der Vermieter zustimmen. Dessen Zustimmung laesst sich allerdings nicht gerichtlich einklagen weil hierauf kein Anspruch besteht.
Unabhängig von den richtigen Ausführungen von @DerCaveman hat die Vonovia auf das Lastschriftverfahren keinerlei Einfluss. Ob die Vonovia "eine Veranlassung zur Änderung hätte", ist unerheblich.
Eine Änderung oder Löschung ist ausschließlich eine einseitige Entscheidung desjenigen, der die Ermächtigung erteilt hat. Ob eine Änderung/Löschung zur Zeit allerdings für ihn vorteilhaft wäre, ist eine andere Frage.
Natürlich nicht, wenn der FS die evtl. Konsequenzen für ihn selbst bedacht hat.
Aber damit hat die Vonovia nichts zu tun, ob die nun eine Veranlassung sieht oder nicht, das Lastschriftverfahren kann sie nicht beeinflussen. Mehr wollte ich mit meinem Kommentar nicht sagen.
Vollumfänglich richtig. Vonovia sieht daher keine Veranlassung das Lastschriftverfahren zu ändern.