Ehemaliger Mieter hat die Wohnung verdreckt hinterlassen, kann ich ihn deswegen anzeigen?
Plus hohe Mietschulden. Aus Provokation wurde vom ehemaligen Mieter vor dem Auszug in die Dusche gekotet. Am vereinbarten Übergabetermin war er schon über alle Berge, noch Sofa, Schreibtisch, Dreckwäsche in der Wohnung hinterlassen.
Kann man ihn wegen dem Dusch-Vorfall anzeigen?
6 Antworten
Am vereinbarten Übergabetermin war er schon über alle Berge, noch Sofa, Schreibtisch, Dreckwäsche in der Wohnung hinterlassen.Kann man ihn wegen dem Dusch-Vorfall anzeigen?
Es hat also keine Übergabe stattgefunden? Dann kann man ihn noch auf Mietzahlung festnageln zumal da noch Möbel usw. sind. Du kannst doch so die Wohnung gar nicht weiter vermieten.
Wie bist Du eigentlich in die Wohnung gekommen, wenn er keine Übergabe gemacht hat?
Ich hoffe Du hast Bilder von der Dusche gemacht.
Er kann sich zwar aus dem Staub machen, aber als Vermieter kann man beim Einwohnermeldeamt wegen berechtigtes Interesse seine neue Adresse bekommen.
Beim Einwohnermeldeamt auf jeden Fall vorsprechen, um die neue Wohnanschrift zu kennen. Dann per Einschreiben die Reinigung der Wohnung anmahnen mit Fristsetzung von 4 Tagen ab Zugang mit der Androhung die Wohnung durch einen Reinigungsdienst auf Kosten des Mieters zu bestellen.
Geschieht bis dahin nichts, Reinigungsdiensts bestellen u. Rechnung stellen. Entweder den Betrag von der (hoffentlich vorhandenen) Kaution abziehen oder per gerichtlichem Mahnbescheid anmahnen, wenn nichts gezahlt wird. Die ausstehende Miete mit der Kaution verrechnen, soweit noch möglich.
Der "Dreck" sind privatrechtliche Streitigkeiten, ich hoffe er hat so was wie eine Kaution bezahlt mit der sich das verrechnen lässt, ansonsten musst du ihn deswegen verklagen. Die Frage ist ob sich das lohnt. Übrigens, du bist doch der Vermieter? Wie kommst du in die Wohnung wenn keine Übergabe erfolgt ist? war sie erkennbar verlassen? Bitte sei da auch vorsichtig, das kann nach hinten losgehen.
Anders sieht es aus mit den Mietschulden. Ist er unverschuldet in Not geraten oder ist eher anzunehmen, dass er wissentlich die Miete nicht zahlt um den Vermieter zu schädigen, evtl. sogar ein Mietnomade? Das könnte Betrug sein und wäre im Einzelfall zu prüfen.
Anzeigen nicht, aber Schadensersatz fordern.
wenn er kein Geld hat, bleibst du allerdings auf den kosten plus Anwaltskosten sitzen.
Anzeigen kannst du ihn natürlich. Nur leider bleiben allzuoft die Vermieter selbst auf den Kosten sitzen. Ich hoffe für dich, dass das nicht so ist.