Vermieter hält sich nicht an den Mietvertrag?

Hallo zusammen!

Im Mietvertrag steht vereinbart, dass ich einen Garagenschlüssel erhalte um die Fahrräder von mir und meiner Tochter einzustellen. Jedoch habe ich seit Mietbeginn vor 15 Monaten den Schlüssel nie erhalten. Die Vermieterin möchte das doch nicht und stellt mir jedoch auch keinen anderen Platz zur Verfügung. So lagern wir bei den Großeltern die Räder und können diese nicht nutzen wie gewünscht.

Ich spreche Sie deswegen regelmäßig an, aber da ist sie taub.

Was kann ich tun ? Mängelanzeige mit Zahlung unter Vorbehalt oder dürfen die Räder mit in die Wohnung? Wieviel Mietminderung kann ich ggf. vornehmen?

Weiter habe ich Warmmiete (Beträge nicht gesondert aufgeführt, jedoch mündlich abgesprochen, das passt mit den NK aus meiner alten Wohnung zusammen) und nach 12 Monaten hab ich nun die Erhöhung der Miete um 40€ erhalten wegen gestiegener Energiekosten und höherem Bedarf. Des lieben Friedens Willen habe ich die Erhöhung auch ohne zu meckern bezahlt, habe jedoch eine grobe Aufstellung verlangt der betragsmäßigen Aufteilung der NK und Einsicht in die Rechnungen (das steht mir meines Wissens auch zu). Sowie Stellungnahme, dass der Garagenschlüssel nicht ausgehändigt wird mit Bitte um Lösung wegen der Räder - mündlich und schriftlich.

Statt Aufstellung und Lösung bekam ich die Kündigung nach 573 a.

Der Mietvertrag wurde nach mündlicher Absprache für längerfristig geschlossen und deshalb habe ich in die Wohnung einiges investiert (für meine finanziellen Verhältnisse) um meiner Tochter ein schönes Zuhause zu bieten. Ich hatte fast 4 Jahre nach einer bezahlbaren Wohnung gesucht und jetzt so was.

Wir sind ordentlich und ruhig, haben ein geordnetes Umfeld, haben sie auch von Anfang an immer wieder zu uns rauf eingeladen, damit sie sich auch überzeugen kann, dass wir es uns schön eingerichtet haben. Das hat sie jedoch immer abgelehnt. Stattdessen hat sie nach wenigen Wochen angefangen sich zu beschweren, dass 3 Maschinen Wäsche in der Woche zu viel sind, das Licht zu lange brennen würde in der Wohnung (bei meiner Anwesenheit), das für die Wäsche auch das Kurzprogramm mit 30 Grad reichen würde... das nur so nebenbei...

Weiß wer was ich bezüglich der Fahrräder machen kann und der gewünschten NK Abrechnung ?

Vielen Dank !

Recht, Mietrecht, Mieterrecht
Rechtsfrage :Hausverkauf und Mietverhältnis verschwiegen?

Meine Freunde haben ein Haus gekauft, unten wohnt ein Ehepaar (die ziehen gerade aus, das sind die Eigentümer)  in der Einliegerwohnung drüber ein Elternteil der Frau. Nennen wir ihn mal Hans.

Meine Freunde wollten unten einziehen und mir die Wohnung drüber vermieten. Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin bereit zum Umzug. Und nein ich kann nicht in meiner alten Wohnung bleiben das schon mal vorab.

 

 

Das Ehepaar hat meinen Freunden das Haus verkauft die Zahlung der Restsumme erfolgt nun bald. In dem Kaufvertrag (der notariell beglaubigt ist )steht nichts von einem Mietverhältnis drin.

„Hans“ ist nun ins Altenheim gekommen aber darüber gar nicht happy, also hat er seinen Sohn (den Bruder vom Eigentümer) eine Vollmacht gegeben und der klagt nun dass es einen „mündlichen Mietvertrag“ gegeben hätte und das Ehepaar den Hans gar nicht hätte hinaus schmeißen dürfen. Hans ist aber wie gesagt schon im Heim und nicht mehr in der Wohnung.

Nur ein Teil seiner Sachen sind noch in der Wohnung, in die ich ja einziehen will. Und auch muss denn bald habe ich ja keine Wohnung mehr und muss raus aus meiner.

Schlüssel haben wir, das ist nicht das Problem. Hans ist wie gesagt selber schon im Heim.

Meine Freunde haben nun Schiss die Sachen da raus zu räumen weil sie Angst haben verklagt zu werden.

Ich denke aber dass die gesamte „Schuld“ beim Verkäufer liegt der das Haus ja mietfrei quasi im Vertrag angegeben hat und wenn jemand Ärger bekommt dann dieser oder was meint ihr ?

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Hausverkauf
Rohrreinigung Mietersache?

Ich streite zur Zeit leider mit meinem Vermieter darüber,ob er mir die kosten für den freigemachten verstopften Abfluss aufdrücken kann.

Ich habe meinen Waschtisch immer pfleglich und Vertragsgemäß genutzt und es lässt sich natürlich bei aller pingeligkeit nicht verhindern,dass durch normales Haarewaschen Haare in den Abfluss gelangen.

Jetzt wohne ich seit 4 einhalb Jahren hier und ich weiss nicht,wann das Rohr mal das letzte mal gereinigt wurden ist und es verstopfte "Ursache Haare" wo der Klempner mir nichteinmal den Stopfen zeigen konnte,der alles verstopft hatte sondern nur einen ganz kleinen Klumpen Haare.

Hätte ich gewusst,dass der mit die Rechnung zuschickt,hätte ich mir wahrscheinlich eine Rohrspirale gekauft,die deutlich billiger ist als so eine Firma.

Zweitens steht im Internet auf zahlreichen Anwaltsseiten,dass der Mieter für sowas natürliches,was über die Jahre schonmal vorkommen kann,nicht verschuldet werden kann und unter "Vertragsgemäße Nutzung" fällt.

Der Vermieter bleibt auf seinem Standpunkt und meinte,für die Rohrreinigung ist jeder Mieter selbst verantwortlich und wäre mit einer Klausel im Mietvertrag geregelt.

Im Internet steht,dass solche Klauseln vor Gericht nicht gelten würden und hier der Paragraph 538 BGB greifen würde.

Kann mir jemand helfen?

Ich sehe es nicht sein schon Miete zu bezahlen und dann auch noch für ganz normale Verbrauchsspuren zu zahlen die auch mit Sieben dauerhaft kaum zu verhindern sind.

Abgesehen hafte ich auch dafür,wenn etwas passiert,sollte ich die Rohre selbst reinigen und ich müsse für ein Mietobjekt selbst überteuerte Firmen beauftragen.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Rohrreinigung
Mein Vermieter treibt Steuerhinterziehung?

Hallo zusammen! Ich komme mit meinem Vermieter gar nicht klar. Er hat mich schon ein paar mal angeschrien zB, weil die Tür des Zimmers wegen dem Wind zugeschalgen ist (sie war nur offen und der Wind von draussen in die Richtung geweht) und es war nicht meine Schuld, oder weil er Eines Tages den Rahmen des Herdes mit der Pfanne geschlagen und eine Delle geblieben ist. Es war auch nicht meine Schuld und obwohl er sich entschuldigt hat, wurde ich wieder angeschrien

Er zwingt mir, seine Pflanzen zu giessen, obwohl es nicht im Mietvertrag steht. Er sagt, wenn ich das nicht tue, wird von der Kaution abgezogen. USW

Ich habe von einem anderen Mitbewohner erfahren, der schon ausgezogen ist, dass der Vermieter (er lebt in der WG mit) keine Steuern für die Zimmer zahlt, die er Vermietet. Ich zahle 580 EUR in Bar (er macht immer eine schriftliche Quittung mit Unterschrift, ich bin angemeldet und habe einen Mietvertrag).

Er hat uns beide schon ein paar mal bedroht (mich und der andere, der weg ist) wegen Kleinigkeiten (dazu noch ist er ein Putzteufel), uns rauszuschmeissen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Eltern im Ausland leben und meine Freunde nicht stören möchte, wenn er mich rausschmeisst.

Ich weiss, diese sind keine Kündigungsgründe aber ich möchte keine Tausende Euro mit einem Rechtsanwalt ausgeben (ich verdiene ja auch nicht so viel). Ich frage mich, was ich machen kann, wenn er mich rausschmeissen will. Der alte Mitbewohner hat gesagt, ich darf zum Finanzamt mit dem Mietvertrag und da soll ich einfach die Situation erklären und die machen dem Vermieter ein Problem.

Ich suche schon was anderes, aber in dieser Stadt ist gar nicht leicht. Ich möchte mich wehren, sollte etwas passieren. Ich zahle 580 Eur und er keine Steuer...Was kann man da unternehmen?

Steuern, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Finanzamt, Steuerhinterziehung, WG-Zimmer
Darf man eine Sanierung ablehnen, solange Säuglinge in der Wohnung sind?

Hallo,

uns steht vermutlich folgendes Problem ins Haus: In unserer Mietwohnung soll demnächst eine größere Sanierung durchgeführt werden, mit Austausch der Leitungen etc, evtl auch Beseitigung von Schimmel. Grobe Schätzung der Dauer: 4-6 Wochen, Startzeitpunkt noch offen.

In Kürze erwarten wir jedoch auch Nachwuchs, dem wir es gerade in den ersten Monaten nicht zumuten wollen, auf einer Dauerbaustelle zu leben, v.a. hinsichtlich möglicher Infektionen.

Daher die Frage: Kann man die Renovierung mit Verweis auf den Schutz der Kinder temporär ablehnen?

Edit:

Danke erstmal für die schnellen Antworten. Am besten erkläre ich es noch mal detaillierter.

Die Sache mit dem Schimmel ist noch nich ganz klar. Im Haus wurde vor 4 Wochen Feuchtigkeit in der Wand festgestellt. Noch dazu haben wir heute (nach 7 Jahren in der Mietwohnung!) vom Installateur gesagt bekommen, dass man in unserem Wannenbad eigentlich gar nicht duschen darf, mangels Fliesenhöhe etc.

Es ist nicht so, dass wir ein sichtbares Schimmelproblem in der Wohnung haben, dann würde ich natürlich auch sagen, dass das Vorrang hat.

Die Vermieter wollen das ganze jetzt aber offenbar dazu nutzen, den kompletten Sanitärbereich im ganzen Haus auszutauschen. Wurde uns heute gesagt, viel Vorlauf ist da also nicht möglich. Mit 2 Säuglingen mal eben in eine andere Wohnung zu ziehen ist auch nicht ohne.

Mit den Vermietern zu reden ist leider nicht so einfach, die haben sich eh' schon auf uns eingeschossen, unsachgemäße Nutzung der Wohnung etc.

Kinder, Wohnung, Mietrecht, Sanierung
Muss ich als Mieter die Rohrreinigung,eines normal benutzem Waschbeckens bezahlen?

Hallo liebe Fragecommunity

da ich heute morgen meinen Vermieter benachrichtigt habe,dass das Wandrohr,von meinem Waschbecken aus verstopft war und ich mir nicht erklären kann wodurch das passiert ist (ist mir in noch keiner Wohnung passiert) und nun eine Firma die Reinigung kurz und schmerzlos übernommen hat,hat mir dieser doch etwas Bange gemacht.

Er meinte,dass wenn er feststellt,dass wenn das Rohr bewiesenermaßen durch den Mieter verschuldet wurde (klingt erstmal logisch)dass man in dem Fall mir die Rechnung zuschicken wird und deswegen musste er mir,um sich abzusichern sagte er,ein Schreiben vorlegen,welches ich unterschreiben musste,dass ich das so in Kenntnis genommen habe und wo die Ursache vermerkt werden musste,wo er nur "Haare" draufschrieb.

Da mir aber mein gesunder Menschenverstand sagt und das habe ich mit ihm auch ausdiskutiert,es ganz normal ist,dass man über die Jahre mehr oder weniger an Haare beim waschen verliert und diese auch plus Shampooreste,Fett ect in den Abfluss gelangen (für mich auch ganz normal),sofern man nicht gerade mutwillig grobe Dinge in die Abflüsse steckt,was ich noch nie getan habe,kann es doch kaum sein,dass man für einen normalen Gebrauch der Mietsache sowas in Rechnung gestellt bekommt,wo er auch von sich aus sagte,dass es logischerweise immer mal passieren kann.

Meine Frage nun,wie ist die Rechtsprechung? Muss ich die Rechnung bezahlen falls eine kommt?Ich habe wirklich nie mutwillig irgendwelche groben Sachen die Toilette,das Waschbecken oder sonst etwas heruntergespült sondern nutze ganz normal die Mietsache wie jeder andere auch (siebe sogar in der Küche ab) also ich achte da schon bewusst drauf.

Darf ich mir jetzt am besten die Haare nicht mehr waschen weil ich Angst haben muss,dass das Rohr nochmal irgendwann verstopfen könnte und ich die Beseitung zahlen muss?

Ich habe ihn auch gefragt,ob er mir den "Haarstopfen" wenigstens mal zeigen könne,der angeblich allein alles verstopft haben soll,aber er sagte,dass er diesen schon weggespült hätte mit seinem Gerät,was ja auch sehr schnell passierte.

Recht, Mietrecht, Kosten, Rohrverstopfung
Vertretung vom Vermieter Hausverbot erteilen?

Hallo liebe Community,

wir ziehen am 30.06. aus unserer Mietwohnung aus und dementsprechend stehen Besichtigungstermine an.

Soweit kein Problem. Allerdings ist das Verhältnis zu den Vermietern etwas angespannt, da sie uns verklagt haben.

(Nebenkostenabrechnung war nicht in Ordnung laut DMB, nach zahlreichen Aufforderungen zur Korrektur immer noch keine richtige bekommen und demnach auch noch nicht gezahlt. Klage musste vor Gericht zurückgezogen werden, da Vermieter sonst jeglichen Anspruch verloren hätten.)

Die Kommunikation ist gelinde gesagt miserabel. Wir werden zwar gefragt, wann wir können und die Termine werden einigermaßen gebündelt, aber wir wissen nie wie viele tatsächlich kommen und wann die Termine genau vereinbart sind. Ebenso werden wir nicht über die Vertretung informiert, die nötig ist, da die Vermieter weit weg wohnen.

Was heute passiert ist, hat mich allerdings wirklich zum Kochen gebracht. Die ersten Interessenten waren um 10 vor 6 da, und ich habe bis 10 nach sechs mit der Besichtigung gewartet (vereinbart war 6), da ich eigentlich dachte, dass die Tochter des Vermieters kommen würde. Da ich die armen Menschen aber nicht noch länger warten lassen wollte, habe ich sie reingelassen. Nachdem sie dann schon weg waren, kam dann doch noch die Tochter des Vermieters. Ich habe ihr mitgeteilt, dass die erste Besichtigung schon durch ist.

Da hat sie mich angebrüllt, dass sie nicht will, das ich jemanden ohne ihre Anwesenheit reinlasse. Ich habe ihr gesagt, dass sie auch direkt vor der Türe stehen bleiben kann, wenn sie meint sie müsse so mit mir reden.

Ich habe den potentiellen neuen Mietern keine negative Auskunft über irgendetwas gegeben, da es ja schließlich auch in meinem Interesse liegt, so schnell wie möglich jemanden zu finden, um nicht noch 20 Besichtigungen durchführen zu müssen.

Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ich der Vertretung der Vermieter Hausverbot erteilen, wenn diese sich nochmal im Ton vergreift?

Den Vermietern habe ich bereits geschrieben, dass ich genaue Angaben habe möchte. (Wer, wann, welche Vertretung)

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Kommunikation, Hausverbot, Besichtigung, Wohnungsbesichtigung
Hundehaltung in Mietwohnung trotz Ablehnung des Antrags?

Wir wollen uns einen Hund in unserer Wohnung anschaffen. Im Mietvertrag steht das dies beantragt werden muss und die Genossenschaft es genehmigen kann wenn es niemanden belästigt und die Genossenschaft dadurch nicht benachteiligt wird.

Auf Anfrage wurde uns gesagt, der Hund darf nur Knie Höhe haben, wir sind so von 50 cm ausgegangen und haben uns einen Ausgesucht und haben uns natürlich auch verliebt.

Alle Mitmieter im Haus hatten nix dagegen und haben sogar ihre Unterschrift gegeben, der Antrag mit den Unterschriften und einem Bild wurden eingereicht und ein paar Tage später kam die Antwort.

Abgelehnt.

Begründung? Nicht so wirklich, nur ein Auszug aus den Vergaberichtlinien zur Hundehaltung.

Der Hund darf maximal 40cm groß sein.

Ich persönlich finde das total quatsch. Nur weil der Hund klein ist heißt es nicht das er ruhiger und lieber ist.

Wir haben den Hund schon kennen gelernt, er ist eben 53cm groß, ist aber so ein lieber und ruhiger Mann, mit ihm wird es nie Probleme geben.

Ich finde die Genossenschaft sollte es vom Wesen des Hundes aus machen und nicht von der Größe.

Wir haben noch einmal telefonisch versucht mit der Dame zu reden aber diese stellt immer nur auf Stur und lässt sowieso nie mit sich reden.

Sie meinte zu uns, da sollen wir halt ausziehen und uns eine neue Wohnung suchen.

Einfach nur frech.

Meine Frage ist nun, was wir noch tun könnten, und darf der Vermieter die Größe einschränken? Was sollen wir tun...

Wir wollen diesen Hund so sehr, wir überleben wirklich aus zu ziehen (doch da wir erst so ein halbes Jahr da wohnen, ist das eigentlich nicht wirklich eine Möglichkeit), aber es muss doch noch eine andere Möglichkeit geben. Bitte helft uns!!<3

Hund, Mietrecht
Strom und Gas anmelden oder nur Strom?

Guten Tag,

mein Partner und ich sind am 1.Mai in eine 63qm große Wohnung (3 ZKB) in Ludwigshafen Mitte gezogen. Da es innerhalb der zweiwöchigen Frist Pflicht ist, sich neben der Wohnunganmeldung (was bereits geschehen ist) auch bei Strom/ Gasanbietern zu melden, ist nun meine Frage wie dies abläuft?

Im Badezimmer haben wir einen Boiler von Vaillant, Energieträger Gas, Etagenheizung. Wir zahlen 120€ Nebenkosten. Meine Frage ist nun, muss ich Strom und Gas beides anmelden oder sind die Heizkosten durch die Nebenkosten abgedeckt - was bedeuten würde, dass ich lediglich den Strom anmelden muss? Wenn nein, wie setzt sich die Anzahl der kWH für 2 Personen schätzungsweise zusammen? 2500 + Gas oder insgesamt?

Wir haben uns für einen günstigen Tarif bei der „EnBW“ entschieden, unsere Zähler sind aber mit „TWL“ beschrieben. Da uns die Grundversorgung einfach zu teuer ist, stellt sich mir die Frage, ob ich dort nun anrufen muss, um mitzuteilen, dass wir dort keinen Vertrag aufnehmen möchten oder ob das nur schriftlich bzw sogar gar nicht möglich ist?

Entweder denke ich zu kompliziert oder muss einfach wie ein normaler Mensch den Strom anmelden... In jedem Fall würde ich mich über Ratschläge und Antworten freuen.

Vielen dank!

Ps: Den Vertrag mit der MVV aus meiner vorherigen Wohnung habe ich bereits gekündigt und ein Fortlaufen in der neuen Wohnung ist auch nicht möglich, da sie nicht nach Ludwigshafen „liefern“.

Wohnung, Mietrecht, Stromanbieter
Mietkautionsanteil des ehemaligen Lebensgefährten einbehalten?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Habe ich eine rechtliche Grundlage/Anspruch den Anteil der Mietkaution meines Ex-Freundes nach Rückzahlung des Vermieters einzubehalten?

Zu dem Hintergrund meiner Frage: Als wir damals zusammenzogen, hat jeder was in die Wohnung mitgebracht. Wobei die meisten Möbel, sowie Elektrogeräte von ihm kamen, da er schlichtweg entweder die besseren Geräte bzw. hochwertigeren Möbel hatte. Somit haben wir den Großteil meiner Möbel und Elektrogeräte entweder verkauft, verschenkt oder auf den Sperrmüll geworfen.

Ausgenommen hiervon war meine Küche inklusive Geräte und das Mobiliar meines Sohnes – die Sachen habe ich in die Beziehung gebracht.

Alles andere, sprich Besteck, Geschirr, Gläser, Ausbewahrungsboxen, usw. habe ebenfalls ich mitgebracht.

Im Laufe der Zeit, haben wir uns gemeinsam einen neuen Esstisch, Wohnzimmertisch, Couch und Herd sowie Backofen gekauft. Wobei wir uns darauf geeinigt haben, dass ich das Sofa sowie Herd und Backofen mitnehme (da die restliche Küche ja auch mir gehört). Hierfür habe ich ihm die Hälfte des Neupreises überwiesen! Den Rest hat er behalten und die Möbel und Geräte die ohnehin ihm gehörten auch wieder mitgenommen.

Wir haben uns aber auch viele Kleinigkeiten, die eben ursprünglich alle von mir mitgebracht wurden, neu gekauft... (Geschirr, Besteck, Gläser, Ausbewahrungsboxen, Dekorationsartikel, Küchenutensilien, etc.) Die teilweise er und teilweise ich bezahlt habe. Dafür wurden die alten Sachen natürlich weggeschmissen.

Jetzt ist es so, dass ich dachte, wir könnten die Trennung einigermaßen vernünftig über die Bühne bringen, so gut wie die Situation es eben erlaubt.

Nachdem ich gestern Abend nachhause kam, habe ich gesehen, dass er einfach alle oben aufgelisteten Artikel mitgenommen hat! Alles was wir gemeinsam neu gekauft haben – unabhängig davon, ob er es nun bezahlt hat oder aber ich! Nur ein paar Schüsseln die noch vom meinem „Altbestand“ übriggeblieben sind, hat er mir dagelassen. Das heißt ich gehe mit deutlich weniger aus der Beziehung als ich ursprünglich hatte.

Jetzt stehe ich da mit meinem Sohn und muss mir/uns, abgesehen von der Küche, dem Sofa und den Möbeln meines Sohnes, alles neu kaufen!! Nicht nur das womit ich ohnehin gerechnet habe… (z.B.: Bett, Fernseher, Waschmaschine, etc.) sondern auch alles andere was man so zum Leben braucht!

Deswegen meine Frage, habe ich die Möglichkeit, z.B. anhand der Abbuchungen meines Kontos (Ikea, Porta, usw.) ihm, das was ich tatsächlich bezahlt habe an Neuanschaffungen und er aber trotzdem mitgenommen hat, von seinem Anteil der Kaution abzuziehen und einzubehalten?

Ich bin euch jetzt schon dankbar für eure Antworten :)

Wohnung, Recht, Mietrecht, Trennung, Partnerschaft, Mietkaution Rückzahlung
4 Jahres Mietvertrag, wie komme ich da raus?

Hallo,

Ich habe eine Frage und zwar trennen wir uns momentan und wir haben unsere Wohnung gekündigt, da wir aber ein 4 Jahres Mietvertrag unterschrieben haben, können wir erst raus wenn wir einen Nachmieter gefunden haben. Wir wohnen momentan mit 2 Kindern (6 Monate und 2 Jahre alt ) in dieser Wohnung. Letzte mal kam jemand vorbei um sich die Wohnung anzuschauen und wollte auch sich das Dachgeschoss anschauen wegen Wäsche aufhängen etc., als ich aufmachte, sah ich überall Tauben Kot und Federn. Danach entdeckte ich eine Tote Stadttaube. Im Hof wo unsere Mülltonnen stehen, steht von unterem Büro, der schon raus ist, eine kaputte Toilette, Müllsäcke und Bauschutt. Auf jeden Fall kein schöner Anblick auch für einen neuen Mieter. Ich hatte dies schon vor meinem Einzug bemängelt, genau vor einem Jahr und es wurde immer noch nichts unternommen dagegen. Zudem läuft wenn ich duschen gehe, unter der Dusch Tür Wasser aus auf die Fliesen. Hatte ich auch bemängelt und wurde auch nicht gemacht. Zudem wurde mir versprochen eine Grundreinigung vor nehmen zu lassen im Flur, weil vor meiner Haustür der Vormieter seine Müllsäcke immer hingestellt hat, komisch riechende Flüssigkeit ausgetreten ist, die jetzt schon vertrocknet und ecklig vor sich hin weht. Meine Frage an euch, kann ich in diesem Zustand meinen Mietvertrag auflösen, da ich junge Kinder habe und evtl. Wegen der toten Taube die durch die Luft im Flur evtl. Krankheiten und auch weitere Parasiten wie Ratten hinzukommen können? Ich finde unter diesen Zuständen kann man auch keinen neuen Mieter finden. Zudem ist meine Wohnung sehr gross 114qm und daher auch die Miete gerade nicht günstig und wenn es zu einer Zustimmung kommt von einem Interessenten sind die dann am Ende abgeneigt wenn die bei der Firma hören sie können die Wohnung nur nehmen wenn Sie ein 4 Jahres Vertrag unterschreiben.

Ich weiss ehrlich nicht weiter. Momentan geht es mir auch finanziell nicht so gut, da ich von meiner Ehe noch viele Schulden habe und evtl. zum Schuldenberater gehen möchte.

Vielleicht habt ihr paar Tipps .

Danke im Vorraus.

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag

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