Wasserhähne tropfen. Ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?

6 Antworten

Ja, das ist er. Er hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Insofern in deinem Mietvertrag eine wirksame Kleinreparatur vereinbart ist, darf er dir diese in Rechnung stellen.

Sollte es sein, dass der Installateur meint, er müsse die Armaturen auswechseln (ersetzen) wäre das dann keine Reparatur mehr und die Rechnung vom Vermieter zu löhnen.

unter "kleinere Reparatur", die man selbst vornehmen kann.

Betonung liegt auf "kann". Wenn es unter die Kleinreparaturklausel fällt, kann kan sich um die Reparatur selber kümmern, da man es selbst zu zahlen hat. Aber das bedeutet nicht, dass der Vermieter seine Pflicht zur Durchführung der Reparatur auf diese Weise von sich schieben kann. Du kannst also selbstverständlich den Vermieter höflich auffodern, sich um die Reparatur zu kümmern.

Ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?

Zumindest ist er verpflichtet die Reparatur in Auftrag zu geben - fallen dann die Kosten niedriger aus, als die vereinbarten Kosten welche Du gemäß Kleinreparaturklausel übernehmen musst, darf er Dir die Rechnung weiterleiten.

Also schaue nach, ob es in Deinem Vertrag eine entsprechende Klausel gibt und ob diese auch der Höhe nach für das jeweilige Kalenderjahr begrenzt ist.

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/muessen-mieter-kosten-fuer-kleinreparaturen-tragen_076244.html

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/kleinreparaturen

Instandhaltung und -setzung ist grundsätzlich Sache des Vermieters.

Für sog. Kleinreparaturen muß der Mieter lediglich die Kosten tragen, nicht sie selbst ausführen oder beauftragen.


burpie  22.09.2019, 12:24

Muss er nur, wenn es eben jene Klausel der Kleinreparaturen in einem bestimmten Rahmen nicht gibt. Ansonsten ist der Mieter zuständig. Also, Mietvertrag lesen.

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anitari  22.09.2019, 12:27
@burpie

Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. BGB § 535

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burpie  22.09.2019, 12:28
@anitari

Es kommt auf den Mietvertrag an. Und wenn der Mieter etwas kaputt macht, dann ist es nicht die Sache des Vermieters, das wieder zu richten.

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Renick  22.09.2019, 12:33
@burpie

Das ist nicht korrekt was du sagst, es ist ausschließlich Sache das Vermieters, eine Reparatur durchzuführen. Die Kosten sind ein anderes Thema.

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anitari  22.09.2019, 12:33
@burpie

Auch wenn der Mieter was kaputt macht muß es der Vermieter richten. Allerdings kann er vom Mieter dann verlangen das der die Kosten trägt. Bitte mal den o. g. § lesen.

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