Wasserhähne tropfen. Ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?
In meinem Bad tropfen alle Wasserhähne. Ich habe schon bei meinem Vermieter nachgefragt und dort fällt dies offenbar unter "kleinere Reparatur", die man selbst vornehmen kann.
Ich habe nun stundenlang versucht, die Dichtung/Kartusche zu untersuchen und die Mischbatterien lassen sich schlicht nicht öffnen. Ich bin handwerklich nicht bewandert und habe kein Interesse daran, die Wasserhähne komplett abzumontieren, ohne genau zu wissen, was überhaupt das Problem ist. Kann ich den Vermieter nun dazu bringen, die Reparatur zu übernehmen?
6 Antworten
Ja, das ist er. Er hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Insofern in deinem Mietvertrag eine wirksame Kleinreparatur vereinbart ist, darf er dir diese in Rechnung stellen.
Sollte es sein, dass der Installateur meint, er müsse die Armaturen auswechseln (ersetzen) wäre das dann keine Reparatur mehr und die Rechnung vom Vermieter zu löhnen.
unter "kleinere Reparatur", die man selbst vornehmen kann.
Betonung liegt auf "kann". Wenn es unter die Kleinreparaturklausel fällt, kann kan sich um die Reparatur selber kümmern, da man es selbst zu zahlen hat. Aber das bedeutet nicht, dass der Vermieter seine Pflicht zur Durchführung der Reparatur auf diese Weise von sich schieben kann. Du kannst also selbstverständlich den Vermieter höflich auffodern, sich um die Reparatur zu kümmern.
Ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?
Zumindest ist er verpflichtet die Reparatur in Auftrag zu geben - fallen dann die Kosten niedriger aus, als die vereinbarten Kosten welche Du gemäß Kleinreparaturklausel übernehmen musst, darf er Dir die Rechnung weiterleiten.
Also schaue nach, ob es in Deinem Vertrag eine entsprechende Klausel gibt und ob diese auch der Höhe nach für das jeweilige Kalenderjahr begrenzt ist.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/muessen-mieter-kosten-fuer-kleinreparaturen-tragen_076244.html
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/kleinreparaturen
Instandhaltung und -setzung ist grundsätzlich Sache des Vermieters.
Für sog. Kleinreparaturen muß der Mieter lediglich die Kosten tragen, nicht sie selbst ausführen oder beauftragen.
Muss er nur, wenn es eben jene Klausel der Kleinreparaturen in einem bestimmten Rahmen nicht gibt. Ansonsten ist der Mieter zuständig. Also, Mietvertrag lesen.