Hallo Zusammen,

ich hoffe das mir Jemand hier eine Antwort geben kann.

Nun zum Fall:

Vor einigen Wochen wurde in dem von mir gemieteten Kellerraum eingebrochen. Dabei würde die Tür des Kellerraumes beschädigt. Nach dem ich das festgestellt habe, habe ich die Polizei und den Vermieter ordnungsgemäß informiert. Der Vermieter hat sich selbstverständlich um die Reparatur gekümmert. Somit bin ich davon ausgegangen, dass ich nichts mehr dafür tun muss.

Ich habe auch keine Hausratversicherung, die die Kosten für die Reparatur übernehmen kann.

Jetzt habe ich vom Vermieter die Rechnung für die Reparatur bekommen. Ist das erlaubt? Muss nun ich für die Reparatur an etwas was mir nicht gehört bezahlen? Oder muss der Eigentümer diese Kosten selber tragen?

Vielen Danke im Voraus.

MfG

Alexander